Coronavirus

Ausweitung der freiwilligen Tests für Personal in Schulen und Kitas

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Eine Reisende wird im Corona-Testzentrum am Flughafen Stuttgart getestet.

Das Personal an Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege kann sich bis zum Ende der Osterferien auf freiwilliger Basis bis zu dreimal testen lassen. Die Tests sind, wie bisher, auch ohne Vorliegen von Symptomen möglich, das Land übernimmt die anfallenden Kosten.

Seit den Sommerferien hatte das gesamte Personal der Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege Anspruch auf ein mit bislang maximal viermaliger Testung pro Person, ohne dass entsprechende Symptome vorliegen mussten. Die Landesregierung hat beschlossen, diese freiwillige Testmöglichkeit mit je drei zusätzlichen Testmöglichkeiten je Person auszuweiten. Das Personal an Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege kann sich nun bis zum Ende der Osterferien am 11. April 2021 auf freiwilliger Basis bis zu dreimal testen lassen. Die Testungen können mittels PCR oder Antigen-Test durchgeführt werden. Sie sind wie bisher auch ohne das Vorliegen von Symptomen möglich, das Land übernimmt die anfallenden Kosten.

Drei zusätzliche Testmöglichkeiten bis zum Ende der Osterferien

Kultusministerin Eisenmann hatte sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass diese freiwillige Testmöglichkeit weitergeführt wird: „Das Testangebot ist ein zentraler Baustein für den Gesundheits- und Infektionsschutz an den Schulen, den Kindertageseinrichtungen und den Einrichtungen der Kindertagespflege. Die freiwilligen Tests sollen aber auch die Sicherheit und das individuelle Sicherheitsgefühl der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher erhöhen. Die Fortführung des Angebots ist mir deshalb ein wichtiges Anliegen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Testungen bei Auftreten eines COVID-19-Erkrankungsfalles

Ein weiterer Baustein der Teststrategie des Landes an den Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege sind Testungen bei Auftreten eines COVID-19 Erkrankungsfalles. Bei Auftreten eines Falles in einer Schule, Kindertageseinrichtung oder in einer Einrichtung der Kindertagespflege können Kontaktpersonen, die dort betreut werden oder tätig sind, auf SARS-CoV-2 getestet werden. Hierfür sollen Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen, um ein möglichst schnelles Ergebnis zu ermöglichen. Die namentliche Festlegung der Personen, denen eine Testung angeboten wird, erfolgt durch die zuständigen Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulleitungen beziehungsweise den Einrichtungsleitungen/-trägern. Auch werden künftig Apotheken vor Ort als zusätzliche Anlaufstellen für die Testungen einbezogen, um die Testkapazitäten für Schulen und Kitas nachhaltig auszuweiten.

Das Kultusministerium hat die Schulen, Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kindertagespflege heute über die Ausweitung der Testmöglichkeiten informiert. Darüber hinaus wurden den Schulen und Einrichtungen ein Extern: Handlungsleitfaden des Sozialministeriums zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen (PDF) (Öffnet in neuem Fenster) übermittelt. Dieser Handlungsleitfaden soll eine einheitliche Vorgehensweise der Gesundheitsämter beim Auftreten von Fällen in Schulen und Kindertageseinrichtungen gewährleisten und den Schulleitungen bzw. den Leitungen und Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie den Kindertagespflegepersonen Informationen zum Vorgehen der zuständigen Behörden liefern.

Extern: Handlungsleitfaden zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen in Schulen und der Kindertagesbetreuung (PDF) (Öffnet in neuem Fenster)

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