Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 6. Juli 2021

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Erste Sitzung des Kabinetts nach der Regierungsbildung im Mai 2021.

Das Kabinett hat sich mit der Stärkung des Technologiestandorts für Wasserstoff und Brennstoffzellen, den Parkgebühren in den Kommunen und der Herausgabe von Umweltdaten beschäftigt.

Weg frei für zukunftsweisende Wasserstoffprojekte

Baden-Württemberg möchte die richtigen Rahmenbedingungen für eine moderne Wasserstoffwirtschaft schaffen. Dazu will sich das Land an der Finanzierung innovativer Projekte zur Entwicklung der Brennstoffzellentechnologie und zum Aufbau einer industriellen Produktion beteiligen.

Mit Unterstützung der Landesregierung sollen so genannte Important Projects of Common Interest (IPCEI) umgesetzt werden, die das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrsministerium als förderwürdig eingestuft haben. Ein „Important Project of Common European Interest“ ist ein Vorhaben, das mittels staatlicher Förderung einen wichtigen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Wirtschaft leistet.

An IPCEI Wasserstoff sind 23 europäische Länder beteiligt, die eng beim Aufbau eines europäischen Wasserstoffmarktes zusammenarbeiten. Die Bundesregierung stellt knapp sechs Milliarden Euro für deutsche IPCEI-Projekte zur Verfügung.

Von 230 Projektskizzen haben die Bundesministerien 62 Projektskizzen ausgewählt, wovon sechs einen Investitionsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben und von der Landesregierung unterstützt werden.

Die ausgewählten Projekte baden-württembergischer Unternehmen betreffen die Entwicklung von Brennstoffzellenkomponenten bis zum fertigen Brennstoffzellensystem und seiner Anwendung im Schwerlastverkehr sowie die Fertigung von Brennstoffzellensystemen für stationäre Anwendungen. Das bundesweite Projekt zielt auf den Aufbau einer Betankungsstruktur für den Transportverkehr ab. Die ausgewählten Projekte leisten einen bedeutsamen Beitrag für die Umsetzung der Wasserstoff-Roadmap BW.

Meldung: Weg frei für zukunftsweisende Wasserstoffprojekte

Neue Parkgebühren-Verordnung wertet Straßenraum auf

Der Ministerrat hat heute eine Landesverordnung zur Erhebung von Parkgebühren beschlossen. Die baden-württembergischen Kommunen können damit rechtssicher und in Eigenverantwortung gestaffelt Gebühren für das Parken festlegen. Denn Parkraum ist mancherorts in den Städten sehr knapp. Und Parkraum kostet, sowohl bei der Erstellung, als auch beim Unterhalt. Parkraum sinnvoll zu bewirtschaften ist daher ein Gebot der Stunde, gerade in Städten, die unter enormen verkehrlichen Belastungen leiden. Hinzukommt, dass eine effektive Parkraumbewirtschaftung ein wirksames Steuerungsinstrument ist, um die Parkplatzsuche zu reduzieren, die innerörtliche Verkehrssicherheit zu verbessern und einen wichtigen Beitrag für mehr Lebensqualität und Klimaschutz zu leisten. Ob, in welcher konkreten Ausgestaltung und in welcher Höhe letztlich Parkgebühren eingeführt oder erhöht werden, entscheiden die Kommunen selbst. Das Land setzt hier nur den Rahmen.

Meldung: Neue Parkgebühren-Verordnung wertet Straßenraum auf

Land akzeptiert Urteile zur Herausgabe von Daten zum Pflanzenschutzmitteleinsatz

NABU Baden-Württemberg und der Zweckverband Landeswasserversorgung kritisieren eine mangelnde Transparenz der Datenlage zum Einsatz von Pestiziden im landwirtschaftlichen Bereich in Natur- und Wasserschutzgebieten. Sie haben das Land in mehreren Verfahren verklagt. Die Verwaltungsgerichte verurteilten das Land in vier Fällen zur Herausgabe der vorhandenen Daten nach dem Umweltverwaltungsgesetz. Die beklagten Regierungspräsidien hatten daraufhin Berufung eingelegt.

Mittlerweile liegen die Berufungsurteile durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vor. Mit den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs ist nun obergerichtlich geklärt, dass der Informationsanspruch nach dem Umweltverwaltungsgesetz in diesem Fall weit auszulegen ist und auch Daten umfasst, die Dritte – wie hier die Landwirtinnen und Landwirte – für den Fall einer behördlichen Überprüfung vorhalten müssen. Das Land wird die Urteile akzeptieren und keine weiteren Rechtsmittel einlegen.

Quelle:

/red

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