Naturschutz

Kompensationsverzeichnis des Landes erweitert

Neben Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen und Ökokonto-Maßnahmen werden im Kompensationsverzeichnis künftig auch weitere naturschutzrelevante Maßnahmen landesweit digital erfasst. Das schafft Transparenz und verhindert Doppelnutzungen.

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Kühe grasen auf einer Weide unterhalb der Kopfkrainkapelle in Simonswald.
Symbolbild

Das Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg wurde neu entwickelt und erweitert: Zusätzlich zu naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonto-Maßnahmen werden künftig auch weitere naturschutzrelevante Maßnahmen landesweit digital erfasst, etwa aus der Bauleitplanung, dem Artenschutz und Natura-2000. Das sorgt für mehr Transparenz, verbessert die Übersicht und hilft, Doppelnutzungen von Flächen zu vermeiden.

Digitalisierung der Naturschutzverwaltung

„Das neue Kompensationsverzeichnis ist ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung und Modernisierung der Naturschutzverwaltung des Landes“, so Umweltministerin Thekla Walker. Welche Maßnahmen in das Verzeichnis einzutragen sind, regelt die neue Kompensationsverzeichnis-Verordnung, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Übersichtlich dargestellt werden die Maßnahmen in der neu entwickelten Online-Anwendung „Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg“ (KompVz BW), die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bereitgestellt wird.

Ausgleich für negative Auswirkungen auf die Natur

Seit 2011 gibt es in Baden-Württemberg das Kompensationsverzeichnis. Es hält fest, wie negative Auswirkungen auf die Natur, etwa von Bauprojekten, ökologisch ausgeglichen oder abgemildert werden, um so die biologische Vielfalt und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten. Zunächst diente das Verzeichnis nur der Dokumentation, Verwaltung und Überprüfbarkeit von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von Ökokonto-Maßnahmen.
Auf Grundlage der neuen Verordnung wird das Verzeichnis konsequent zu einem umfassenden, digitalen und transparenten Verzeichnis naturschutzfachlich relevanter Eingriffe ausgebaut.

Neu: Erfassung bauplanungsrechtlicher Maßnahmen

Die neue Kompensationsverzeichnis-Verordnung regelt nun auch die Erfassung bauplanungsrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, sofern diese nicht auf der Eingriffsfläche des Bebauungsplans umgesetzt werden. Diese Maßnahmen wurden bislang auf nur kommunaler Ebene dokumentiert. Nun werden sie im landesweiten Kataster erfasst. Die Landesregierung hatte dies im Oktober 2019 im Eckpunktepapier zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ ausdrücklich zugesagt.

Digital abrufbar und nachvollziehbar

Das erweiterte Kompensationsverzeichnis stellt die Maßnahmendaten künftig digital bereit und macht sie so einfacher und transparenter nachvollziehbar. Das erleichtert auch die Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen, wie Umweltministerin Walker betont: „Angesichts der Vielzahl von Kompensationsmaßnahmen ist es wichtig, den Überblick zu bewahren und zu vermeiden, dass Flächen doppelt zur Kompensation oder doch anderweitig genutzt werden. Mit dem neuen Kompensationsverzeichnis liefern wir ein gutes Werkzeug für die Behörden im Land, um dies langfristig und effektiv zu gewährleisten.“

Unterstützung durch die LUBW

Die unteren Naturschutzbehörden führen das Kompensationsverzeichnis. Sie prüfen die Angaben der Zulassungs- und Genehmigungsbehörden sowie der Kommunen und erfassen die Maßnahmen im Verzeichnis. Die technische Umsetzung und der Betrieb des Verzeichnisses verantwortet die LUBW. „Wir unterstützen Nutzerinnen und Nutzer bei dieser Aufgabe. Zum Start des optimierten Onlineverzeichnisses wurden Schulungen durchgeführt. Jetzt stehen Schulungsvideos und ein Handbuch zur Verfügung und unsere Mitarbeitenden sind zentraler Ansprechpartner rund um die Anwendung“, sagt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Kompensationsverzeichnis über den Daten- und Kartendienst der LUBW einsehen. Die öffentliche Plattform ist seit Herbst 2024 abrufbar und wird schrittweise um weitere Maßnahmen ergänzt. Künftig werden dort auch die seit Januar 2026 eintragungspflichtigen Maßnahmen transparent dargestellt.

Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Kompensationsmaßnahmen in Baden-Württemberg

Quelle:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg / Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

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