Künstliche Intelligenz

Baden-Württemberg drängt auf praktikable KI-Regeln

Baden-Württemberg drängt im Bundesrat auf praktikable Regeln für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz. So soll Innovationskraft unterstützt und Formularflut eingedämmt werden.

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Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Symbolbild

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat einen Antrag aus Baden-Württemberg angenommen. Ziel ist es, die europäische Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) bürokratiearm und innovationsfreundlich auszugestalten. Anlass ist der sogenannte Digital-Omnibus zur europäischen KI-Verordnung. Mit diesem Vorhaben will die Kommission der Europäischen Union (EU) die Digitalgesetzgebung vereinfachen und Hürden bei deren praktischer Umsetzung abbauen.

Praxistaugliche Regeln für Europas KI-Zukunft

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, sagte: „Künstliche Intelligenz ist ein Schlüssel für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität in Europa. Wer hier zu schwer reguliert, gefährdet die Innovationskraft unserer Unternehmen. Wir brauchen klare Regeln – aber sie müssen praxistauglich sein und dürfen unsere Betriebe nicht ausbremsen.“ Baden-Württemberg setze sich deshalb seit Langem für verständliche, schlanke Vorgaben und eine realitätsnahe Umsetzung der europäischen KI-Verordnung ein. „Der Digital-Omnibus geht in die richtige Richtung. Aber er ist nur ein erster Schritt. Jetzt kommt es darauf an, die Regulierung insgesamt einfacher, verständlicher und unternehmensnäher zu machen.“

Der Antrag im Bundesrat unterstützt die im Digital-Omnibus vorgesehenen Vereinfachungen – darunter längere Übergangsfristen, gezielte Entlastungen für mittelständische Unternehmen sowie die Vermeidung von Doppelregulierung. Zugleich sieht Baden-Württemberg weiteren Handlungsbedarf.

Die Forderungen im Einzelnen

Konkret fordert das Land:

  • Mehr Unterstützung und Beratung für Unternehmen, insbesondere in der Anfangsphase, in der viele Auslegungsfragen noch offen sind.
  • Vereinfachte Dokumentationspflichten, etwa durch standardisierte und praxistaugliche Vorlagen.
  • Einen kontinuierlichen Dialog mit Mittelstand und Start-ups, um Belastungen frühzeitig zu erkennen und gezielt nachzubessern.
  • Niedrigschwellige Reallabore, die nicht nur Behörden, sondern auch Unternehmen und Forschungseinrichtungen betreiben können.

Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichern

Mit dem Antrag will Baden-Württemberg auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichern. „Wir stehen in einem harten internationalen Wettbewerb – mit den USA, mit China, mit anderen Innovationsregionen. Wenn wir zu langsam und zu kompliziert werden, verlieren wir. Weniger Bürokratie und schnellere Verfahren sind deshalb keine Gefälligkeit an Unternehmen, sondern eine Voraussetzung für unseren wirtschaftlichen Erfolg.“ Die Wirtschaftsministerin fordert: „Europa muss beim Thema Künstliche Intelligenz Maß und Mitte finden: Schutz ja – Überregulierung nein. Nur so sichern wir Innovation, Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze in unserem Land.“

Der Antrag wird nach Abschluss aller Ausschussberatungen abschließend im Plenum des Bundesrates behandelt. Die nächste Plenarsitzung ist am 6. März 2026.

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