Landwirtschaft

Hauk fordert pragmatischen Umgang bei der Bekämpfung von Schadnagern

Minister Peter Hauk kritisiert die neuen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung des Bundesumweltministeriums ab Mitte 2027.

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Eine Rötelmaus (Clethrionomys glareolus) im Schnee (Bild: © dpa).
Symbolbild

„Die Kontrolle von Schadnagern spielt für die Lebensmittelsicherheit, die Vorratshygiene und den wirtschaftlichen Schutz von Ernte- und Lagerräumen in der Landwirtschaft eine zentrale Rolle. Sogenannte Antikoagulante Rodentizide, insbesondere solche der zweiten Generation, sind dabei ein bewährtes und effektives Mittel, das in der landwirtschaftlichen Praxis mit hoher Sorgfalt und Sachkenntnis eingesetzt wird. Die neuen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) des SPD-geführten Bundesumweltministeriums sehen ab Mitte 2027 einen verpflichtenden Sachkundenachweis für den Umgang mit diesen Mitteln vor. Die Verpflichtung muss nach Kenntnissen und Fertigkeiten ausgerichtet werden und darf nicht pauschal Anwendung finden. Für Inhaber von anerkannten Berufsabschlüssen der Land- und Ernährungswirtschaft muss diese angedrohte Verpflichtung einer zusätzlichen Sachkunde entfallen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Verpflichtende Sachkunde vorgesehen

Die neuen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung sehen ab dem 28. Juli 2027 eine verpflichtende Sachkunde (gemäß Anhang I Nummer 4 GefStoffV) für die Anwendung von wirksamen Mitteln zur Bekämpfung von Schadnagern vor.

„Diese Regelung führt zu zusätzlichem Aufwand und Kosten für die Betriebe im Land. Die dafür vorgesehenen mehrtägigen Fortbildungen sind für landwirtschaftliche Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter nicht zumutbar und unnötig, denn sie haben die Sachkunde durch ihre Berufsausbildung. Staatlich anerkannte Berufsabschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft müssen beim Vergleich mit dem Biozid-Sachkundenachweis nach Gefahrstoffverordnung als gleichwertig angesehen werden“, fordert Minister Hauk. Damit unterstützt er die gleichlautenden Bemühungen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Vorkenntnisse müssen berücksichtigt werden

Das Land Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass für die Berufsgruppe der Land- und Ernährungswirtschaft keine zusätzlichen Nachweise verlangt werden. „Einige zentrale Themen, wie beispielsweise persönliche Schutzausrüstung sowie der Umgang mit der Lagerung und Entsorgung von Pestiziden sind in der Sachkunde für den Pflanzenschutz wie auch für Biozide deckungsgleich. Diese Vorkenntnisse müssen berücksichtigt werden“, so der Minister.

In einem Brief an den Bundesumweltminister Schneider legte Minister Hauk seine Sichtweise dar und fordert nun das Bundesumweltministerium dazu auf, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat eine für die Betriebe pragmatische Lösung im Sinne der Landwirtschaft und des Ernährungshandwerks zu finden. Alles andere führe zu Politikverdrossenheit und berechtigtem Unverständnis in der Landwirtschaft. 

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