Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. Juni 2025

Das Kabinett hat sich mit der Neuregelung der Handynutzung an Schulen und der Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald befasst. Weitere Themen waren digitale Verfahren in Kommunen und die Exzellenzstrategie zur Förderung von Spitzenforschung.

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Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart (Archivbild)

Baden-Württemberg schafft Grundlage für Handyregeln an Schulen

Das Kabinett hat am Dienstag, 3. Juni 2025, den Weg für eine Neuregelung der Handynutzung an Schulen freigemacht. Mit dem neuen bildungspolitischen Kurs sollen Schulen mehr Freiheiten bekommen, selbst festzulegen, wann, wo und wie private Handys auf dem Schulgelände erlaubt sind. Jede Schule muss dazu eine klare Regelung in ihrer Schulordnung treffen. Dabei sollen auch Schülerinnen, Schüler und Eltern mit einbezogen werden. Ziel ist es, den Umgang mit mobilen Endgeräten bewusster zu gestalten. Schülerinnen und Schüler sollen nicht nur im Unterricht, sondern im gesamten Schulalltag lernen, wie man Technik sinnvoll nutzt. Gleichzeitig geht es darum, die eigene Persönlichkeit weiterzuentwickeln und digitale Kompetenzen mit klaren Zielen aufzubauen.

Pressemitteilung

Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald: Mehr Schutz für Wald und Arten

Das Umweltministerium hat ein Gesetz zur Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald vorgestellt. Die bisher getrennten Teile des Parks sollen verbunden werden, um Natur, Klima und bedrohte Arten besser schützen zu können. Dafür wird ein Flächentausch mit der Murgschifferschaft vorgenommen – einer Holzhandelsgesellschaft, der Teile des zukünftigen Nationalparkgebiets bisher gehören und ohne die der Lückenschluss nicht möglich wäre. Außerdem wird das Borkenkäfermanagement künftig zentral von ForstBW gesteuert und damit verbessert. Zudem sollen Kommunen, Forst und Bürgerinnen und Bürger künftig mehr Mitspracherecht im Nationalparkrat erhalten. Die Erweiterung ist ein wichtiger Schritt für eine zukunftsfähige Waldentwicklung in Baden-Württemberg. So wird die Natur langfristig geschützt und gleichzeitig der ländliche Raum gestärkt.

Landesregierung erweitert digitale Verfahren in Kommunen

Das Kabinett hat ein Gesetz zur Änderung einiger Vorschriften des Kommunalrechts beschlossen. Insbesondere soll den Kommunen ermöglicht werden, dass sie öffentliche Sitzungen der Allgemeinheit zugänglich machen, zum Beispiel durch Live-Streaming oder Videopodcast. Damit soll dem verstärkten Bedürfnis in der Gesellschaft nach digitalen Informationsangeboten Rechnung getragen werden. Um die Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt zu verbessern, soll des Weiteren die digitale Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien neu geregelt werden. Bisher war dies auf Notfälle beschränkt. Der Gemeinderat kann in Zukunft in eigener Verantwortung entscheiden, ob er den Ratsmitgliedern eine digitale Sitzungsteilnahme ermöglichen will. Gleiches gilt für Sitzungen des Kreistags.

13 Anträge für Exzellenzcluster gehen nach Baden-Württemberg

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG hat am 22. Mai 2025 ihre Entscheidung zur Förderung von sogenannten Exzellenzclustern bekannt gegeben. Exzellenzcluster sind große, thematisch fokussierte Forschungsverbünde an Universitäten, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gemeinsam an international bedeutenden Themen arbeiten. In der aktuellen Auswahlrunde der Exzellenzstrategie, einem gemeinsamen Förderprogramm von Bund und Ländern, hat Baden-Württemberg wieder gezeigt, dass seine Universitäten zu den besten in ganz Deutschland gehören: 13 Exzellenzcluster aus dem Land wurden bewilligt, das ist einer mehr als zuvor. Wissenschaftsministerin Petra Olschowski nannte die Entscheidung im Ministerrat ein starkes Signal für die Forschungsqualität im Land und wichtig für das Vertrauen in die wissenschaftliche Unabhängigkeit.

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