Kunst und Kultur

Kultur kann sich auf Land verlassen

Verschiedene Kommunen beschließen deutliche Kürzungen in ihren Kulturhaushalten. Das Land hält seinen Anteil bei gemeinsam geförderten Einrichtungen stabil und zahlt seine Mittel 2026 in vereinbarter Höhe aus.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Das Völkerkundemuseum Linden-Museum in Stuttgart. (Bild: picture alliance/Sina Schuldt/dpa)
Symbolbild

Verschiedene Kommunen beschließen in diesen Tagen deutliche Kürzungen in ihren Kulturhaushalten. Das Land kündigt nun an, bei gemeinsam geförderten Einrichtungen seinen Anteil stabil zu halten und seine Mittel 2026 in vereinbarter Höhe auszuzahlen. Kunstministerin Petra Olschowski sagte: „Das Kunstministerium bleibt ein verlässlicher Partner von Kunst und Kultur in Baden-Württemberg. Auch dort, wo Kommunen aktuell kürzen, werden wir unsere Kofinanzierung nicht kurzfristig anpassen, sondern unseren Anteil stabil halten. Die Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg können sich in diesen herausfordernden Zeiten auf das Land verlassen.“

300 Kultureinrichtungen mit Förderung von Land und Kommunen

Insgesamt werden mehr als 300 Einrichtungen in Baden-Württemberg von Land und Kommunen gemeinsam gefördert, davon rund 50 Einrichtungen in der Landeshauptstadt Stuttgart und rund 30 in Karlsruhe. Der Aufteilung der öffentlichen Zuwendungen liegen dabei unterschiedliche Vereinbarungen zugrunde. Eine besondere Stellung nehmen dabei die Landesbetriebe ein: Bei den beiden Staatstheatern in Stuttgart und Karlsruhe, dem Linden-Museum und der Erinnerungsstätte Hotel Silber in Stuttgart ist das Förderverhältnis vertraglich auf 50:50 festlegt. Vereinbart ist: Geht eine Seite in der Förderung runter, müsste die andere Seite eigentlich nachziehen. Gleichzeitig trägt das Land für diese Einrichtungen eine besondere Verantwortung.

Land zahlt seinen Anteil aus

„Trotz der Sparmaßnahmen in der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stadt Karlsruhe wird das Land seinen für das Jahr 2026 vorgesehenen Landesanteil des Zuschusses für die beiden Staatstheater, für das Linden-Museum und das Hotel Silber auszahlen – wie bei den anderen Kultureinrichtungen grundsätzlich auch“, kündigte Petra Olschowski an. Mit seiner Entscheidung verschaffe das Land den Häusern die notwendige Zeit, um den Betrieb auf die verringerten Zuschüsse einzustellen, fügte die Ministerin hinzu. „Das Land nimmt damit auch seine Verantwortung als Arbeitgeber wahr.“ 

Land geht in Vorleistung

Der vertraglich vereinbarte und über viele Jahre bewährte Grundsatz der 50:50-Kofinanzierung bleibt bestehen. Die Landesregierung geht damit gegenüber ihren Einrichtungen in Vorleistung. Das wird in der Folgezeit im Rahmen der gemeinsamen Finanzierung von Stadt und Land ausgeglichen, damit das hälftige Finanzierungsverhältnis über einen längeren Zeitraum erhalten bleibt, erklärte Ministerin Petra Olschowski. 

Die reinen Landeszuschüsse für den laufenden Betrieb der Staatstheater lagen 2025 bei rund 59,4 Millionen Euro in Stuttgart und bei rund 26,5 Millionen Euro in Karlsruhe. Die Stadt Stuttgart kürzt für 2026 den Zuschuss für die Württembergischen Staatstheater um gut vier Millionen Euro, die Stadt Karlsruhe plant Kürzungen für das Badische Staatstheater.

Ausgaben für Kunst und Kultur

Die Ausgaben für Kunst und Kultur im Landeshaushalt betragen 2025 insgesamt 627,4 Millionen Euro und 2026 insgesamt 620,6 Millionen Euro. Seit 2011 wurde das Budget der Kulturausgaben in Baden-Württemberg um rund 62 Prozent gesteigert.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Kunst und Kultur in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Logo von Start up BW
Gründungsprogramm

Starthilfe für junge Unternehmen

Tamas Detrich und Petra Olschowski bei Vertragsunterzeichnung
Kunst

Tamas Detrich bleibt Intendant des Stuttgarter Balletts

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
Nahverkehr

Neuer Fahrplan für Bus und Bahn

Regiobahn fährt auf Schienen durch eine grüne Landschaft.
Schienenverkehr

18 Millionen Euro für sichere Schieneninfrastruktur

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während des BMDS-Akademiegesprächs „Staatsmodernisierung mit Wirkung“.
Staatsmodernisierung

Schulterschluss für weniger Bürokratie

Das Bild ist in vier orangefarbene Kacheln unterteilt. Jede Kachel beinhaltet eine Empfehlung zum Umgang mit großer Hitze. Kachel eins: In der Mittagshitze Schatten aufsuchen und große Anstrengungen möglichst meiden. Kachel zwei: Ausreichend trinken, zum Beispiel Wasser oder Saftschorle. Koffein und Alkohol meiden. Kachel drei: Leichte Baumwollkleidung in hellen Farben tragen. Sonnenbrille und Mütze oder Hut aufsetzen. Kachel vier: Auf Menschen achten, die die Empfehlungen nicht selbst umsetzen können und ihnen helfen. Im Zentrum des Bildes ist ein Kreis in dem eine Sonne strahlt. Ein Thermometer zeigt eine Temperatur von 40 Grad Celsius.
Gesundheitsschutz

Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr wird

Beratung Landwirtschaft
Landwirtschaft

Beratungssystem „Beratung.Zukunft.Land“ wird fortgeführt

Promotionsfahrzeug Mehr Leben im Eigenheim
Wohnraumoffensive

Online-Dialog zu „Mehr Leben im Eigenheim“ am 25. Juni

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Blick auf die Burg Hohenzollern.
Heimatforschung

Landespreis für Heimat­forschung 2027 ausgeschrieben

Teilnehmende der Jugend- und Familienministerkonferenz 2026 sitzen mit Blick auf mehrere kreisförmig angeordnete Bildschirme an einem großen Konferenztisch.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren