Bundesrat

Geplante Sanktionierung des Punktehandels im Straßenverkehr

Baden-Württemberg begrüßt den Gesetzentwurf des Bundes zur geplanten Sanktionierung des sogenannten Punktehandels im Straßenverkehr ausdrücklich. Das Land sieht jedoch noch Nachbesserungsbedarf.

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Zahlreiche im Stau stehende Fahrzeuge sind durch den Außenspiegel eines Autos auf der A81 bei Sindelfingen zu sehen.
Symbolbild

Die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, hat im Bundesrat zur geplanten Sanktionierung des sogenannten Punktehandels im Straßenverkehr gesprochen. Baden-Württemberg begrüßt den Gesetzentwurf des Bundes ausdrücklich, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf, um eine seit Jahren bestehende Vollzugslücke wirksam zu schließen. „Raser sind lebensgefährlich“, sagte Justizministerin Marion Gentges.

Beim Punktehandel übernehmen Dritte – häufig gegen Bezahlung – Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote für die tatsächlichen Verkehrssünder. Dadurch bleiben insbesondere Mehrfachtäter unerkannt und können trotz wiederholter Verkehrsverstöße weiter am Straßenverkehr teilnehmen. Gentges machte im Bundesrat deutlich: „Dass Sanktionen bislang umgangen werden können, ist nicht tragbar.“

Rechtslücke bislang nicht geschlossen

Nach geltender Rechtslage ist der Punktehandel bislang regelmäßig sanktionslos. Strafrechtliche Vorschriften greifen häufig nicht, weil keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit vereitelt wird. Auch das Ordnungswidrigkeitenrecht bot bislang keine passgenaue Handhabe. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind dadurch in der Praxis vielfach an einer wirksamen Ahndung gehindert. „Sanktionen müssen den treffen, der tatsächlich gegen Verkehrsregeln verstößt“, so Gentges.

Langjährige Forderung Baden-Württembergs

Baden-Württemberg drängt seit Jahren auf eine gesetzliche Lösung. Bereits 2018 und erneut 2022 hatte die Justizministerkonferenz auf Initiative Baden-Württembergs einstimmig die Sanktionierung des Punktehandels gefordert und den Bund zum Tätigwerden aufgefordert.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist aus Sicht des Landes ein wichtiger Schritt. Allerdings reicht die vorgesehene Sanktionierung ausschließlich gewerbsmäßigen Punktehandels nach Auffassung Baden-Württembergs nicht aus. Ministerin Gentges betonte im Bundesrat: „Das allein genügt nicht. Es ist darüber hinaus notwendig, auch den einmaligen Punktehandel zu verbieten.“ Baden-Württemberg unterstützt daher den Vorschlag, im neuen § 23 StVG-E jede Form des Punktehandels zu erfassen. Zugleich bleibt eine differenzierte Sanktionierung möglich – mit höheren Bußgeldern bei gewerbsmäßigem Handeln. „Mit dieser Ergänzung schließen wir eine praxisrelevante Lücke, erhöhen die Verkehrssicherheit und stärken das Vertrauen in die Durchsetzung staatlicher Regeln“, so Gentges.

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