Schule

Land schafft Grundlage für Handyregeln an Schulen

Die Schulen in Baden-Württemberg sollen künftig selbst verbindlich regeln, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen. Das Kabinett hat dafür eine neue gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Schülerinnen mit Smartphones
Symbolbild

Die Landesregierung hat am Dienstag, 3. Juni 2025, den Weg für eine Regelung der privaten Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen freigemacht. Mit der Änderung des Schulgesetzes stärkt das Land die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten der Schulen und schafft zugleich die rechtliche Grundlage für altersgerechte, verbindliche Nutzungsbeschränkungen mobiler Endgeräte wie Handys und Smartwatches. Den Schulen werden Empfehlungen zur Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in die Erarbeitung der Regeln zur Verfügung gestellt. Musterregelungen und weitere Materialien zur Medienbildung erleichtern es Schulen, sich breit anerkannte und auf die örtlichen Verhältnisse angepasste Regelungen zu geben.

Schulen müssen sich für eine verantwortliche und altersangemessene private Nutzung von Handys in der Schule Regeln geben.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

„Schulen müssen sich für eine verantwortliche und altersangemessene private Nutzung von Handys in der Schule Regeln geben. Davor haben bislang einige wegen der unsicheren Rechtsgrundlage abgesehen. Hier geht es um sensible Punkte wie Eigentumsrechte oder Kommunikation mit den Eltern. Bei der Regelung geht es uns darum, vor Ort einen Prozess anzustoßen und passgenaue Lösungen zu erarbeiten, die vom Konsens aller Beteiligten getragen werden“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.

Konkret sieht der im Schulgesetz neu einzufügende § 23 Absatz 2b vor, dass jede Schule künftig in ihrer Schulordnung verbindlich regeln soll, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen. Die Entscheidung liegt dabei bei den Schulen selbst – im Rahmen landesrechtlicher Vorgaben. Damit erhalten Schulen Rechtssicherheit und zugleich die Möglichkeit, auf die jeweilige Altersstruktur, das pädagogische Konzept und konkrete Herausforderungen flexibel zu reagieren.

Eher restriktive Haltung empfohlen

Trotz des Freiraums, der für die individuelle Situation vor Ort immer gegeben sein muss, empfiehlt Bildungsstaatssekretärin Sandra Boser eine eher restriktive Haltung: „Handys und Tablets sind aus dem Unterricht nicht mehr wegzudenken. Wir müssen unseren Schülerinnen und Schülern natürlich beibringen, wie sie Informationstechnologie sinnvoll nutzen und medienpädagogische Fragen auch mit Blick auf den Erhalt unseres demokratischen Rechtsstaats im Unterricht behandeln. Aber die private Nutzung von Handys und anderen Geräten muss in der Schule und der Nachmittagsbetreuung mit aller Kraft zurückgedrängt werden. Der dauernde Blick aufs Handy in den Pausen oder im Unterricht stört die Konzentration und führt zur Vereinsamung. Wir geben den Schulen deshalb das Werkzeug in die Hand, das sie brauchen, um eine förderliche Lernumgebung herzustellen.“

Mit dem neuen Landesgesetz beschließt Baden-Württemberg einen bildungspolitischen Kurs, der zunehmend auch von Wissenschaft und Elternschaft eingefordert wird: Mehr Fokus auf Persönlichkeitsentwicklung, digitale Kompetenz mit definierten Zielen und ein bewusster Umgang mit Technik – nicht nur im Unterricht, sondern im gesamten Schulalltag.

Befähigung zu verantwortlichem Umgang mit digitalen Endgeräten

Die neue gesetzliche Grundlage für die Regelung der privaten Handynutzung in Schulen ist eingebettet in die größere Initiative des Landes, Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortlichen und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Endgeräten zu befähigen. Kretschmann: „Schule muss den Kindern und Jugendlichen die notwendigen Kompetenzen vermitteln, dass sie sich mündig und selbstbestimmt in einer zunehmend digitalen Welt bewegen können. Denn nach Schulschluss hilft die Schulordnung nichts mehr. Darauf muss die Schule vorbereiten.“ Baden-Württemberg hat deshalb schon im Rahmen der Bildungsreformen in Folge der Rückkehr zum neunjährigen allgemein bildenden Gymnasium zum kommenden Schuljahr ein Pflichtfach „Informatik und Medienbildung“ an allen weiterführenden allgemein bildenden Schulen beschlossen.

Weitere Meldungen

Eine Trachtengruppe beim Landesfestumzug der Heimattage 2018 in Waldkirch (Bild: © picture alliance/Achim Keller/dpa).
Kunst und Kultur

Land ehrt zehn Bürgerinnen und Bürger mit Heimatmedaille

Heimat

Höhepunkt der Heimattage 2026: Landesfesttage in Oberkirch

Bio-Musterregion Freiburg
Weinbau

Weinbauland Baden-Württemberg stärken

Eine Lehrerin mit Schülerinnen und Schülern in einem Klassenzimmer.
Schule

Großteil der Stellen zu Schuljahresbeginn besetzt

Sirene
Bevölkerungsschutz

Erste Bilanz zum Bundesweiten Warntag

Ein Ausbilder im Garten- und Landschaftsbau (r.) erklärt einem angehenden Gärtner (l.) das Einpflanzen einer Dachbegrünung. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Staatsschule für Gartenbau bietet attraktive Weiterbildungsplätze

Gewächshaus
Landwirtschaft

Obst- und Gemüsebau im Klimawandel

Startbildschirm der Warn-App NINA.
Bevölkerungsschutz

Bundesweiter Warntag am 10. September 2026

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Delegationsreise

Land stärkt Kooperation mit Polen

von links nach rechts: Sebastian Gehring, Vorstand Marketing & Medien der SG Sonnenhof Großaspach, Christian Fischer, Vizepräsident Karlsruher SC, Dominik Schwärzel, Vorstandsvorsitzender des SSV Ulm, Vorstandsvorsitzender Alexander Wehrle (VfB Stuttgart), Manuel Hagel, Innenminister von Baden-Württemberg, Daniel Förderer, Geschäftsführer der TSG 1899 Hoffenheim und Holger Sanwald, Vorstandsvorsitzender des 1. FC Heidenheim
Sicherheit

Baden-Württemberg stärkt die Stadionallianzen

Ausbilderin mit Lehrling
Ausbildung

Unternehmen setzen auf berufliche Ausbildung

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Mehr als 25.000 Ehrenamtskarten ausgegeben

Übergabe Tanklöschfahrzeuge Waldbrand
Feuerwehr

Sechs neue Tanklöschfahrzeuge zur Waldbrandbekämpfung

Menschen besteigen ein Flugzeug. Vor dem Fahrzeug der Bundespolizei stehen auf dem Vorfeld am Flughafen Leipzig/Halle.
Migration

Ein Straftäter aus dem Land nach Afghanistan abgeschoben

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Sommerpause prägt den Arbeitsmarkt