Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 25. Februar 2025

Das Kabinett hat die Novelle des SWR-Staatsvertrags auf den Weg gebracht. Weitere Themen waren die Weiterbildungsoffensive des Landes, ein Austausch zur Bürgerbeteiligung und die Anpassung des Landesklimagesetzes an Bundesrecht.

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Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart

Novelle des SWR-Staatsvertrags auf den Weg gebracht

Die Kabinette in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben am Dienstag, 25. Februar 2025, den Staatsvertrag zur Novellierung des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk (SWR-Änderungsstaatsvertrag) gebilligt und das Vorunterrichtungsverfahren der Landtage eingeleitet. Ziel der Novelle ist es, den SWR für die Anforderungen der kommenden Jahre aufzustellen. Der Sender soll moderner und effizienter werden. Rundfunkrat und Verwaltungsrat werden künftig schlanker und sich zeitgemäß etwa durch Gremien aus der Digitalwirtschaft und jüngere Erwachsene weiterentwickeln.

Pressemitteilung

Weiterbildungsoffensive des Landes weiter auf Kurs

Trends wie der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder die steigende Relevanz von Green Skills für eine nachhaltigere Wirtschaft sind eine Chance für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Baden-Württemberg. Die Weiterbildungsoffensive WEITER.mit.BILDUNG@BW geht im fünften Jahr diese Themen konsequent weiter an. Das Wirtschafts-, das Kultus- und das Wissenschaftsministerium bauen ihre Weiterbildungsangebote aus und haben dem Ministerrat über den aktuellen Stand der Maßnahmen berichtet. So bündelt beispielsweise ein neuer gemeinsamer Kursfinder die Angebote der Ressorts und unterstützt Beschäftigte und Betriebe mithilfe von Künstlicher Intelligenz bei der Suche nach der richtigen Weiterbildung.

Pressemitteilung

Staatsrätin Bosch informiert sich über Pariser Bürgerbeteiligungsprojekte

Wie setzt Baden-Württembergs französischer Nachbar Bürgerbeteiligung um? Über konkrete Projekte informierte sich die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Barbara Bosch, auf ihrer Delegationsreise nach Paris am 13. und 14. Februar 2025. Die Delegation tauschte sich dabei mit französischen Expertinnen und Experten zu den Themen Stadtentwicklung, Ständiger Bürgerrat und Sterbehilfe aus. Der Ständige Bürgerrat der Stadt Paris ermöglicht es zufällig ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern, für ein Jahr direkt an der politischen Gestaltung teilzuhaben. Er berät in diesem Zeitraum abschließend über drängende Themen der Stadtpolitik. Staatsrätin Bosch zog hier den Vergleich zum baden-württembergischen Erfolgsmodell der Zufallsbürger in Baden-Württemberg. Das Thema Stadtentwicklung konnte die Delegation am Beispiel von Saint-Denis begutachten: Die Nachbarstadt von Paris beherbergte 2024 das Olympische Dorf und einige neue Spielstätten. Sowohl vor als auch nach den Spielen wurde die Bevölkerung in die Transformation der Stadtteile inklusive der Nachnutzung der olympischen Stätten erfolgreich eingebunden.

Klimagesetz Baden-Württemberg an Bundesrecht angepasst

Ändern sich Bundesregelungen, muss Landesrecht bisweilen angepasst werden. So ziehen neue Vorgaben des Bundes in den Bereichen Energieeffizienz, Wärmeplanung und Klimaanpassung eine Änderung des Landesklimagesetzes nach sich, mit welcher sich der Ministerrat befasst hat. Für die Wärmeplanung der Kommunen werden ergänzende Umsetzungsbestimmungen aufgenommen, wie zum Beispiel die Bestimmung, dass Gemeinden die planungsverantwortlichen Stellen sind. Maßgaben der Europäischen Union (EU) sehen beispielsweise auch vor, dass der öffentliche Sektor sich besonders energieeffizient ausrichtet. Über Bundesgesetze müssen die Bundesländer hier regeln, dass und wie alle öffentlichen Stellen ihren Endenergieverbrauch erfassen und melden.  Auch dies wird in der Novelle des Landesklimagesetzes festgelegt. Zudem wird unter anderem geregelt, wie die kommunalen Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel ausgestaltet werden müssen.
 

Übersicht: Kabinettsberichte

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