Silvester

Mit kleinem Feuerwerk sicher ins neue Jahr

Sicher, rücksichtsvoll und umweltfreundlich – auch mit kleinem Feuerwerk lässt sich Silvester groß feiern. Bei Böllern und Raketen gilt es, Regeln zu beachten.

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Ein Silvesterböller wird mit einem Feuerzeug gezündet. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Unter dem Motto „Kleines Feuerwerk – Große Freude“ rufen das Umwelt- und das Gesundheitsministerium zu einem verantwortungsvollen Silvesterfeuerwerk auf. Weniger Lärm, weniger Müll und weniger Verletzungen sorgen dafür, dass der Jahreswechsel für alle sicher und entspannt bleibt.

Weniger Risiko mit Wunderkerzen und Tischfeuerwerk

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk startet dieses Jahr am kommenden Montag, 29. Dezember 2025. Umweltministerin Thekla Walker und Gesundheitsminister Manne Lucha regen an, den Jahreswechsel mit Freude, aber auch mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu feiern – etwa mit dem sogenannten kleinen Feuerwerk. Im Sprengstoffgesetz sind damit Feuerwerkskörper der Kategorie 1 gemeint, von denen nur sehr geringe Gefahren ausgehen, wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder kleine Fontänen.

Schutz von Mensch, Tier und Umwelt

Umweltministerin Thekla Walker betont: „Silvester soll ein Fest der Freude für alle sein. Damit das gelingt, gilt es, den Übergang ins neue Jahr so risikoarm wie möglich zu feiern. So sollte bei Böllern und Raketen etwa unbedingt auf die CE-Kennzeichnung geachtet werden. Weniger ist manchmal aber auch mehr: Auch ein kleines Feuerwerk schenkt große Freude. Mit Feuerkerzen und Co. zeigen wir uns rücksichtsvoll gegenüber unseren Mitmenschen, respektieren die Belange der Tiere und schonen zugleich unsere Umwelt.“

Gesundheitsminister Manne Lucha sagt: „Ich hoffe, dass an Silvester möglichst wenige Menschen durch Feuerwerk verletzt werden und alle gesund ins neue Jahr starten können. Wer sich für ein kleines Feuerwerk entscheidet oder beim Zünden von Feuerwerkskörpern verantwortungsvoll handelt und die Gebrauchsanweisungen beachtet, trägt entscheidend dazu bei. Damit schützen wir uns selbst, unsere Mitmenschen und entlasten zugleich die Krankenhäuser und deren Beschäftigten, die gerade über die Feiertage Großartiges leisten. Besonders wichtig ist mir die Rücksichtnahme auf Kinder und ältere Menschen. Die lauten Knallgeräusche mancher Feuerwerkskörper können je nach Art des Knallkörpers und der Distanz zum Menschen zu ernsthaften dauerhaften Schäden des Hörvermögens führen.“

CE-Kennzeichnung wichtig

Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern unterliegen klaren Regeln, die einzuhalten sind. Besonders wichtig ist, auf die CE-Kennzeichnung zu achten und die jeweilige Gebrauchsanleitung sorgfältig zu berücksichtigen. Dies dient nicht nur dem eigenen Schutz, sondern auch dem der Mitmenschen.

Nach dem Sprengstoffrecht dürfen Feuerwerkskörper (Kategorie F2) ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Zudem können die Städte und Kommunen, zeitliche und räumliche Beschränkungen oder komplette Verbote in bestimmten Teilen einer Gemeinde erlassen. In der Nähe von Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist das Zünden von Böllern und Raketen aus Lärmschutzgründen untersagt.

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung: Sicherheitshinweise für Silvesterfeuerwerk – Fragen und Antworten

Weitere Hinweise und Informationen zum sicheren Umgang

Feuerwerkskörper, die das Prüfverfahren der deutschen Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durchlaufen haben, sind zu erkennen an der Ziffernfolge „0589“ in der aufgedruckten Registriernummer hinter dem europäischen CE-Zeichen.

Mitteilungen von Verbrauchern über unsichere Produkte nimmt das Regierungspräsidium Tübingen (Abteilung 11) als zentrale Marktaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg entgegen unter der Telefonnummer 07071 757-5419 oder der E-Mail-Adresse: marktueberwachung@rpt.bwl.de.

Auskunft über alle Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Aufbewahrung von Feuerwerkskörpern erteilen die Stadtverwaltungen der Stadtkreise und die Landratsämter. Die Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.

Die Gewerbeaufsicht wird stichprobenartig die fachgerechte Lagerung der explosionsgefährlichen Feuerwerkskörper im Handel kontrollieren.

Regeln zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk

  • Feuerwerkskörper müssen mit der CE-Kennzeichnung sowie der vierstelligen Kennziffer der für die Zulassung verantwortlichen, benannten Stelle in der EU gekennzeichnet sein. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin (BAM) hat als benannte Stelle die Kennziffer 0589.
  • Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat 1“ (Kategorie 1) darf nur an Personen über 12 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden.
  • Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat 2“ (Kategorie 2) darf nur an Personen über 18 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden, da es gefährlicher ist als Feuerwerk der Kategorie 1.
  • Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen ist unbedingt die aufgedruckte beziehungsweise beiliegende Gebrauchsanweisung zu beachten.
  • Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Schutzabstände zu Personen und brennbaren Materialien wie zum Beispiel Hecken oder Büschen sind zur Verhütung von Bränden unbedingt einzuhalten.
  • „Blindgänger“ dürfen auf keinen Fall nochmals angezündet werden.
  • Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder an gekauftem Feuerwerk „herumbasteln“. Das Abbrennen solcher nicht zugelassenen Feuerwerkskörper birgt unbekannte Risiken für die eigene und die Gesundheit Dritter.
  • Raketen niemals aus der Hand starten. Als „Abschussrampen“ für Raketen sind in Getränkekästen gestellte leere Flaschen geeignet. Freistehende Flaschen können umfallen.
  • Bei Batterie-Feuerwerken auf einen waagerechten und festen Stand achten, damit die Funkengarben sicher senkrecht nach oben steigen können. Verwenden Sie bitte die vom Hersteller vorgesehene Stützvorrichtung.
  • Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen oder Batteriefeuerwerken ungeeignet. Raketen können durch darüber liegende Balkone oder Dachvorsprünge abgelenkt werden; die Funkengarben von Batteriefeuerwerken können eine Höhe von 90 Metern erreichen.
  • Tischfeuerwerk immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe brennbarer Materialien, zum Beispiel Gardinen oder Weihnachtsbaum, anbrennen.
  • Silvesterfeuerwerk niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss abbrennen.
  • Abgebrannte Batterie-Feuerwerke und andere Feuerwerkskörper müssen vollständig abgekühlt sein, bevor diese über den normalen Hausmüll entsorgt werden können.

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