Polizei

Speicherung von IP-Adressen

Innenminister Thomas Strobl begrüßt Meldungen, wonach ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vorsieht, dass Internet-Anbieter IP-Adressen ihrer Kunden drei Monate lang speichern müssen.

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Netzwerkkabel stecken in einem Serverraum in einem Switch. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte zu Meldungen, wonach ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vorsieht, dass Internet-Anbieter IP-Adressen ihrer Kunden drei Monate lang speichern müssen:

„Unsere Sicherheitsbehörden erwarten sehnsüchtig eine Mindestspeicherzeit von IP-Adressen. Das ist der entscheidende Schlüssel, um den Missbrauch von Kindern wirksam bekämpfen zu können. Deshalb ist es gut, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nun offenbar einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Das Netz ist riesengroßer Tausch- und Handelsplatz für den schlimmsten Missbrauch. Der Missbrauch von Kindern und Minderjährigen ist eine abscheuliche und widerliche Untat. Wer wehrlose Kinder derart schädigt, gehört hinter Schloss und Riegel. Ermittlungen der Sicherheitsbehörden liefen in den vergangenen Jahren tausendfach ins Leere, weil unsere Sicherheitsbehörden keinen Zugriff auf die IP-Adressen der Täter hatten. Wir haben dafür die Antworten und es ist wirklich höchste Zeit, dass wir diese auch in die Umsetzung bringen können! Es geht darum, unsere Kinder zu schützen.“

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