Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 21. Dezember 2021

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Erste Sitzung des Kabinetts nach der Regierungsbildung im Mai 2021.

In der Kabinettssitzung am 21. Dezember 2021 hat die Landesregierung unter anderem Beschlüsse zu Corona-Maßnahmen, der Cybersicherheit und zum Klima-Sachverständigenrat gefasst.

Maßnahmen gegen Omikron-Variante

Mit Blick auf die Omikron-Variante hat die Landesregierung heute im Ministerrat unter anderem eine Testpflicht für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Kitas und in der Kindertagespflege beschlossen. Diese beinhaltet analog zur Vorgehensweise an den Schulen drei Antigen-Tests oder zwei PCR-Pooltests pro Woche und gilt zunächst ab 10. Januar 2022 bis zu den Fastnachtsferien. Die Unter-Einjährigen können sich freiwillig testen lassen. Das Land übernimmt dafür die vollen Kosten sowie weiterhin die Kosten für Wiedereintrittstestungen im Infektionsfall und weitet diese Testungen von einer auf fünf Testungen an aufeinanderfolgenden Tagen in der Betreuungsgruppe aus.

Zudem befasste sich der Ministerrat mit der Umsetzung und Ergänzung der Corona-Programme des Bundes und des Landes. Die geschäftsführende Bundesregierung hat am 24. November 2021 beschlossen, die zentralen Hilfsprogramme der Überbrückungshilfe und der Neustarthilfe sowie die Härtefallhilfen für den Zeitraum Januar bis März 2022 zu verlängern. In derselben Konsequenz sollen auch die landesseitigen Ergänzungs- und Begleitprogramme des fiktiven Unternehmerlohns, des Landesförderprogramms Tilgungszuschuss Corona und der Krisenberatung Corona verlängert werden. Der Ministerrat hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus am Dienstag mit der Umsetzung und Fortführung der einzelnen Corona-Programme beauftragt.

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Cybersicherheitsstrategie Baden-Württemberg

Die heute im Kabinett verabschiedete Cybersicherheitsstrategie Baden-Württemberg – Perspektive 2026  (PDF) zeichnet den Weg vor, wie die Landesregierung in den kommenden fünf Jahren die Cybersicherheit verbessern wird. Die Strategie zielt im Bereich Awareness und Verbraucherschutz darauf ab, Bevölkerung und Unternehmen über die Gefahren im Cyberraum zu informieren und sie dafür zu sensibilisieren. Für mehr Cybersicherheit werden mehr Fachkräfte gebraucht sowie besser informierte Beschäftigte, Verbraucherinnen und Verbraucher. Darum setzt die Cybersicherheitsstrategie bereits in der Schule an, beispielsweise bei der Lehrkräftebildung, um die Lehrinhalte zur Cybersicherheit überzeugend zu vermitteln. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, werden zusätzliche Studienplätze im Bereich IT/Digitalisierung eingerichtet und berufsbegleitende Studienplätze angeboten in Kooperation mit Hochschulen, wie beispielsweise am Standort der Dualen Hochschule (DHBW) Heilbronn. Mit diesen und weiteren zusätzlich geplanten Maßnahmen schützt Baden-Württemberg seinen Wettbewerbsvorteil als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort, zugleich stärkt das Land seine Vorreiterstellung in der Cybersicherheit.

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Ministerrat beruft Klima-Sachverständigenrat

Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag ist vereinbart, gleich zu Beginn der Legislaturperiode ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm aufzusetzen. Dazu gehört die Einrichtung eines wissenschaftlich ausgerichteten und unabhängigen Expertengremiums für Klimafragen: der Klimasachverständigenrat. Die Berufung des Rates fand heute im Ministerrat statt. Das Gremium besteht aus sechs renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Diese haben sich alle auf dem Gebiet der Klimaforschung ausgezeichnet. Die Experten werden dem Land wichtige Impulse geben und die Landesregierung bei dem engagierten Ziel unterstützen, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein.

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365-Euro-Jugendticket ab September 2022 

Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende profitieren ab September 2022 von den Vorteilen eines attraktiven Jugendtickets zum Preis von nur 365 Euro pro Jahr. Dank finanzieller Unterstützung des Landes können sie damit landesweit an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterwegs sein. Das Ticket soll zum 1. September 2022 mit Beginn des neuen Schul-/Ausbildungsjahrs 2022/23 bzw. Wintersemesters 2022/23 eingeführt werden. Die Entscheidung über die Einführung obliegt den kommunalen Aufgabenträgern und Verkehrsverbünden. Ziel der Landesregierung ist es, dass möglichst alle Verkehrsverbünde das Jugendticket zum 1. September 2022 anbieten. Mit rund 100 Millionen Euro jährlich trägt das Land 70 Prozent der durch die Einführung des Tickets zusätzlich entstehenden Kosten. Die verbleibenden 30 Prozent sollen von den kommunalen Aufgabenträgern übernommen werden.

Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfänger*innen

Die Tarifparteien der Länder haben sich Ende November darauf geeinigt, dass die Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst ab Dezember 2022 2,8 Prozent mehr Gehalt erhalten. Auch die Entgelte für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie dual Studierende werden erhöht. Außerdem wird es eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro geben, für Auszubildende in Höhe von 650 Euro. Die Landesregierung hat entschieden, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Alle im aktiven Dienst stehenden Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten zudem die einmalige Corona-Sonderzahlung. Für diese steuerfreie Corona-Sonderzahlung hat das Kabinett heute die rechtliche Grundlage geschaffen. Die Kosten des Tarifergebnisses und dessen Übertragung auf die Besoldung und Versorgung belaufen sich auf insgesamt gut eine Milliarde Euro für die Jahre 2022 und 2023.

Bewertung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission 2022

Am 19. Oktober hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2022 vorgelegt. Die Landesregierung ist nach dem Beteiligungsgesetz des Landtags in EU-Angelegenheiten verpflichtet, dem Landtag zeitnah eine Bewertung des Arbeitsprogramms vorzulegen. Diese Bewertung wurde heute im Kabinett beschlossen und anschließend dem Landtag übersandt. Im nächsten Jahr wird gemäß dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission die Umsetzung des European Green Deal im Vordergrund stehen. Das Klimaschutzmaßnahmen-Paket und das Null-Schadstoff-Paket enthalten EU-Vorgaben zur Luftqualität und zu den CO2-Emissionsnormen. Diese Richtlinien sind für das Ziel der Landesregierung, negative Folgen von Verkehr so weit wie möglich einzudämmen, von großer Bedeutung.

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