Corona-Hilfen

Weiteres Hilfspaket zur Entlastung von Familien

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Eine Wippe steht im Bewegungsraum des Kindergartens „Kinderschachtel“. Flächendeckend sind Schulen und Kitas wegen der sich weiter ausbreitenden Coronavirus-Pandemie geschlossen.

Die Landesregierung hat ein weiteres Hilfspaket zur Entlastung von Familien beschlossen. Mit insgesamt 56 Millionen Euro unterstützt das Land die Erstattung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung während der coronabedingten Schließzeiten im Januar und Februar.

Das Land hat ein weiteres Hilfspaket zur Entlastung von Familien geschnürt: Mit insgesamt 56 Millionen Euro werden öffentliche und private Träger vom Land unterstützt, wenn sie während der coronabedingten Schließzeiten vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 die Elternbeiträge erlassen haben. Das hat die Landesregierung beschlossen. Die Unterstützung gilt für Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindertagespflege, Horte, Horte an Schulen sowie die schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule. Vereinbart ist, dass das Land damit 80 Prozent der Kosten übernimmt, 20 Prozent tragen die Kommunen.

Familien nach Kräften unterstützen

„Es geht uns darum, die Familien in dieser Zeit nach Kräften zu unterstützen. Deshalb versetzen wir die Kommunen in die Lage, die Elternbeiträge für die Zeit der Schließungen zu erstatten und damit die Eltern zu entlasten. Die meisten Kommunen haben dies bereits umgesetzt; die anderen Gemeinden haben nun die verbindliche Zusage der Landesmittel und sollten rasch folgen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Zusätzlicher Baustein zum kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt

Finanzministerin Edith Sitzmann hat die Eckpunkte des Hilfspakets für die Kinderbetreuungseinrichtungen der öffentlichen, kirchlichen und freien Träger sowie der schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule der öffentlichen Träger mit den kommunalen Landesverbänden vereinbart. Sie betonte: „Eltern und vor allem Alleinerziehende schultern in diesen Zeiten enorm viel: die Kinderbetreuung, das Arbeiten zu Hause - und oftmals alles gleichzeitig. Da sollen nicht auch noch finanzielle Schwierigkeiten dazu kommen. Deshalb unterstützen wir die Träger der Betreuungseinrichtungen dabei, wenn sie auf Elternbeiträge verzichten.“ Wie schon im Frühjahr 2020 leistet das Land auch 2021 unbürokratisch Hilfe. „Das weitere Hilfspaket ist ein zusätzlicher Baustein zum milliardenschweren kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt, mit dem wir die Gemeinden, Städte und Kreise in der Pandemie unterstützen.“

Gemeinsam mit Kommunen solidarische Lösung gefunden

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann sagte: „Ganz klar: Eltern dürfen nicht für Betreuungsangebote zahlen, die sie aufgrund der Kitaschließungen nicht in Anspruch nehmen konnten. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Kommunen eine solidarische Lösung gefunden, um Eltern und Familien bei den Gebühren zu entlasten.“

Schnelle und unbürokratische Hilfe

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl erklärte: „Baden-Württemberg ist ein starkes Land mit starken Kommunen. Damit das so bleibt, stemmen Land und Kommunen die Erstattung von Elternbeiträgen gemeinsam. Als Kommunalminister ist mir wichtig, dass die Hilfe schnell und unbürokratisch bei den Kommunen ankommt. Das ist nun mit der pauschalen Erstattung des Landes an die Kommunen gewährleistet.“

Eckpunkte des Hilfspakets

  • Die Unterstützung des Landes erstreckt sich auf den Zeitraum vom 11. Januar bis zum 22. Februar 2021.
  • Das Land beteiligt sich, wenn für diese Zeit Elternbeiträge für nicht erbrachte Betreuungsstunden nicht erhoben oder rückerstattet werden.
  • Die Entscheidung über die Erhebung von Elternbeiträgen liegt bei den Kommunen beziehungsweise bei den freien Trägern.
  • Für nicht erhobene beziehungsweise erlassene Elternbeiträge der Kinderbetreuungseinrichtungen der öffentlichen, kirchlichen und freien Träger sowie der schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule der öffentlichen Träger erstattet das Land den Kommunen pauschal 54 Millionen Euro. Die Mittel werden nach von den kommunalen Landesverbänden zu benennenden Verteilschlüsseln im Einvernehmen mit dem Land auf die Kommunen verteilt.
  • Weitere zwei Millionen Euro werden im Rahmen eines Sofortprogramms für die Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung gestellt, die auf Elternbeiträge für den öffentlichen Schulen vergleichbare schulbezogene Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule sowie flexiblen Nachmittagsbetreuung während des zweiten Lockdowns im Jahr 2021 verzichtet haben. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen eines Antragsverfahrens.
  • Zur Milderung der während der Schulschließungen entstandenen Liquiditätsengpässe werden zudem die monatlichen Abschlagszahlungen an die Schulen in freier Trägerschaft über einen Zeitraum von zwei Monaten um insgesamt sechs Millionen Euro erhöht.

Mit einem Hilfsnetz für Familien hatte sich das Land bereits im vorigen Jahr an den Kosten beteiligt, wenn Kommunen während des Lockdowns auf Elternbeiträge für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten und weitere Kinderbetreuungseinrichtungen verzichtet haben.

Im Sommer hatten Land und kommunale Landesverbände dann einen kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt geschlossen. Mit insgesamt 4,27 Milliarden Euro sollten coronabedingte Einnahmerückgänge und Mehraufwendungen der Kommunen kompensiert werden. 2,88 Milliarden Euro davon übernahm das Land, rund 1,39 Milliarden Euro kamen vom Bund.

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