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Sofortprogramm und Liquiditätshilfe für Schulen in freier Trägerschaft

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Ein Schüler schreibt im Unterricht einen Text in sein Heft (Bild: © dpa).

Schulen in freier Trägerschaft erhalten auch 2021 einen Ausgleich für entgangene Betreuungsgebühren. Das Land stellt dafür zwei Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem werden zur Milderung von Liquiditätsengpässen die monatlichen Abschlagszahlungen für zwei Monate um jeweils drei Millionen Euro erhöht.

Wie bereits nach dem ersten Lockdown im Jahr 2020 hat sich Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann dafür eingesetzt, dass die Schulen in freier Trägerschaft auch im Jahr 2021 einen Ausgleich für entgangene Betreuungsgebühren erhalten. Dafür wird das Land nun aus der Rücklage für Haushaltsrisiken zwei Millionen Euro zur Verfügung stellen. Zur Milderung der während der Schulschließungen entstandenen Liquiditätsengpässe werden zudem die monatlichen Abschlagszahlungen über einen Zeitraum von zwei Monaten um jeweils drei Millionen Euro erhöht. Somit werden die freien Schulen mit insgesamt acht Millionen Euro zusätzlich finanziell unterstützt. Beide Maßnahmen – Sofortprogramm und Liquiditätshilfe – hat das Kabinett am 9. März 2021 beschlossen. 

Sofortprogramm für entgangene Betreuungsgebühren 

Das Sofortprogramm in Höhe von zwei Millionen Euro soll die entgangenen Betreuungsgebühren in der Zeit der Schließung vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 kompensieren. Nicht nur die Kommunen, sondern auch die Schulen in freier Trägerschaft bieten Betreuungsangebote für Familien an, wie etwa die verlässliche Grundschule, und flexible Nachmittagsbetreuung. Diese finanzieren sich unter anderem durch Elternbeiträge. Durch die coronabedingten Schließungen verzeichnen die Schulen in freier Trägerschaft Ausfälle bei den Elternbeiträgen. „Auch die Schulen in freier Trägerschaft haben während des zweiten Lockdowns auf Elternbeiträge verzichtet. Genauso, wie wir die Kommunen bei den Elternbeiträgen entlasten, ist es selbstverständlich, dass wir auch die Schulen in freier Trägerschaft schnell und unbürokratisch unterstützen, denn auch sie mussten in der Zeit der Schul- und Kitaschließung auf Einnahmen aus Betreuungsverträgen verzichten“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. 

Verbesserung der Liquidität von Schulen in freier Trägerschaft

Da die Schulen in freier Trägerschaft in verschiedenen Bereichen Einnahmeausfälle verzeichnen, soll ihre Liquidität wie bereits anlässlich des ersten Lockdowns erneut über vorübergehend erhöhte Abschlagszahlungen verbessert werden. Schulen in freier Trägerschaft erhalten die Zuschüsse des Landes normalerweise zunächst über Abschlagszahlungen. Die Träger gehen somit bis zur Schlussabrechnung in Vorleistung, die üblicherweise über die erwarteten Einnahmen abgesichert werden. „Wenn die Einnahmen aber wegbrechen, können die Träger die Vorfinanzierung nicht wie bisher stemmen. Wir lösen dieses Problem wie bereits im vergangenen Jahr dadurch, dass wir die Zuschüsse in voller Höhe auf Basis der vorläufigen Kopfsätze für das Jahr 2021 auszahlen und nicht wie bisher als Abschlag auf Basis der Kopfsätze aus dem Jahr 2020“, sagt Ministerin Eisenmann. Die Auszahlung der 100-prozentigen Abschläge soll zunächst für die Monate April bis Mai 2021 erfolgen und sich somit auf insgesamt sechs Millionen Euro beziffern. Die Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen an die Privatschulträger lässt sich ohne zusätzliche Belastung des Landeshaushalts durch eine Vorverlagerung der Ausgaben des Landes vom Jahr 2022 auf das Jahr 2021 realisieren. Im Jahr 2022 vermindern sich die Ausgaben entsprechend. 

Pressemitteilung vom 10. März 2021: Weiteres Hilfspaket zur Entlastung von Familien

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