Schule

Schulstart unter bekannten Regelungen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Lehrerin mit FFP2-Maske unterrichtet in einer ersten Klasse an einer Grundschule mit Wechselunterricht.

Der Start in den Schulbetrieb ab dem 7. Juni findet unter den vor den Pfingstferien bekannten Regelungen statt. Das Kultusministerium hat die Schulen über kleinere Änderungen an der Corona-Verordnung Schule informiert.

Das Kultusministerium hat die Schulen gestern, 4. Juni 2021, über kleinere Änderungen an der Corona-Verordnung Schule informiert. In dem Schreiben (PDF) hat das Kultusministerium auch noch einmal die Regelungen aufgelistet, welche den Schulen mit Schreiben vom 14. Mai (PDF) bereits bekannt gegeben wurden. So gilt weiterhin, dass bei einer Inzidenz unter 50 im Stadt- oder Landkreis an allen Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten Präsenzunterricht ohne förmliches Abstandsgebot zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern stattfindet.

Liegt der Inzidenzwert über 50, aber unter 100, so findet an den Grundschulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen, den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an den SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige und körperlich-motorische Entwicklung Präsenzunterricht statt. An den beruflichen und den weiterführenden Schulen und den Hauptstufen der SBBZ findet zunächst Wechselunterricht statt. Ab dem 21. Juni gehen aber auch die weiterführenden Schulen, die beruflichen Schulen und die Hauptstufen der SBBZ bei einer Inzidenz unter 100 in den Präsenzunterricht über.

„Diese Regelungen für die Schulen hatten wir bereits Mitte Mai kommuniziert, damit haben wir den Schulen bewusst eine lange Vorlaufzeit eingeräumt“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Ab dem Montag wollen wir die Schülerinnen und Schüler behutsam an den Schulalltag heranzuführen, den sie eigentlich gewohnt sind, aber sehr lange missen mussten. Mir ist wichtig, dass wir bei der Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht die sozial-emotionale Komponente an den Schulen ebenso in den Blick nehmen, wie die fachliche Komponente.“

Anpassungen im Sport und Ausstellung von Testbescheinigungen

Geringfügige Anpassungen gibt es für die Schulen im Bereich Sport. Hier wird die Inzidenzgrenze 35 eingeführt, die auch in der Corona-Verordnung des Landes gilt. Bei einer Inzidenz unter 35 ist fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art sowohl im Freien als auch in der Sporthalle möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 gilt, dass fachpraktischer Sportunterricht jeder Art im Freien an allen Schulen zulässig ist. In den Sporthallen darf er nur kontaktarm erfolgen. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 ist an allen Schulen bis auf Ausnahmen beispielsweise für die Jahrgangsstufen 1 und 2 fachpraktischer Sportunterricht nur noch im Freien zulässig. Der Schwimmunterricht ist im Rahmen der Klassenstärke oder Gruppengröße zulässig, wenn fachpraktischer Sportunterricht erlaubt ist. Freibäder können genutzt werden, wenn Sportunterricht im Freien zulässig ist. Ein Hallenbad kann erst genutzt werden, wenn auch die Sporthallen für den fachpraktischen Sportunterricht freigegeben sind.

Weiterhin Maskenpflicht und indirekte Testpflicht

Unverändert gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) an den Schulen sowie die indirekte Testpflicht, die an den Schulen ebenfalls inzidenzunabhängig gilt. Da die Kinder und Jugendlichen an den Schulen an regelmäßigen Testungen teilnehmen müssen, sollen die Schulen zudem auch auf Verlangen negative Testergebnisse bescheinigen. Damit soll unter anderem die ehrenamtliche Arbeit außerhalb der Schule bei der Organisation entlastet werden und vermieden werden, dass sich Kinder bei der Nutzung verschiedener Angebote für sie belastender Mehrfachtestungen unterziehen lassen müssen. „Es ist mir bewusst, dass dies ein Aufwand für die Schulen darstellt. Wir haben deswegen versucht, das Verfahren so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Die Bestätigung muss deshalb nur auf Verlangen ausgestellt werden und sie kann mit einem einfachen Formular erfolgen, das durch die Schule und die Schülerinnen sowie Schüler auch bereits vorausgefüllt werden kann“, erklärt Schopper. Die Bescheinigung der Schulen über das negative Testergebnis gilt für eine Dauer von 60 Stunden.

Weitere Regelungen

Außerdem hat das Kultusministerium über weitere kleinere Anpassungen an der Corona-Verordnung Schule informiert:

  • Für Schülerinnen und Schüler, die nicht von der Maskenpflicht befreit sind und diese dennoch nicht einhalten, gilt künftig analog zu den Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.
  • Praktika zur beruflichen Orientierung sind ebenso wie Sozialpraktika bei einem Unterschreiten der Inzidenz von 100 möglich. Ein- oder mehrtägige Praktika, die in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgesehen sind, sind unabhängig davon möglich.
  • Befinden sich die Schulen im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen können externe Personen in den Unterricht geholt werden, zum Beispiel Experten im Rahmen der beruflichen Orientierung. Basis dafür ist, dass die Schulleitung zustimmt oder dies aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zulässig ist.
  • Schulveranstaltungen sind nach den gleichen Regelungen zulässig, wie Veranstaltungen, die außerhalb der Schule durchgeführt werden. Es gelten also die Regelungen der Paragrafen 11 und 21 der Corona-Verordnung des Landes. Veranstaltungen, die von einem kulturellen Programm eingerahmt sind, wie Verabschiedungen oder Zeugnisübergaben, können nach den Regelungen für Kulturveranstaltungen stattfinden.

Über die Leistungsfeststellung und die Zeugniserteilung im aktuellen Schuljahr wird das Kultusministerium die Schulen noch einmal separat informieren.

Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen vom 4. Juni 2021 zum Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien (PDF)

Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen vom 14. Mai 2021 zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (PDF)

Pressemitteilung vom 15. Mai 2021: Weitere Öffnungsschritte für den Schulbetrieb

Kultusministerium: Informationen zu Corona

Corona-Verordnung Schule

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. Februar 2026

Kinder sind auf einer Straße mit dem Fahrrad unterwegs zur Schule. (Foto: © dpa)
Sicherer Schulweg

Mehr Verkehrssicherheit durch Schulstraßen und Schulzonen

Arbeiter bauen Präzisions-Klimasysteme zusammen, die für die Lithographie-Abteilung in der Chip Produktion eingesetzt werden.
Fachkräfte

Regionalprogramm Fachkräfte­sicherung bis 2027 verlängert

Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz
Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Walldürn schreitet zügig voran

Eine Mitarbeiterin demonstriert im 3D-Druck-Applikationszentrum des Maschinenbauers Trumpf in Ditzingen die Bedienung einer 3D-Druck-Maschine per Tablet. (Foto: © dpa)
Innovation

Industrienahe Dienstleistungen als Wachstumstreiber

von links nach rechts: Wissenschaftsministerin Petra Olschowski, Prof. Dr. Gerhard Huisken, Prof. Dr. Karla Pollmann (Rektorin der Eberhard Karls Universität Tübingen)
Forschung

Bundesverdienstkreuz für Prof. Dr. Gerhard Huisken

Förderbescheide Rettungsdienst
Rettungsdienst

Land investiert kräftig in Rettungswachen

Gebäude des Bundesrats
Bundesrat

Bessere Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
Bundesrat

Versicherungsfremde Leistungen aus Bundessteuermitteln finanzieren

Ein Mann geht mit Kinderwagen und Hund auf einem Gehweg in Heidelberg.
Fußverkehr

Baden-Württemberg stärkt das Gehen im Alltag

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Forschung

Land fördert Präventionsnetzwerk mit rund zwei Millionen Euro

Unterzeichnung der Gründungsvereinbarung für das Graduierten- und Forschungszentrum connAIx in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Künstliche Intelligenz

Gründungsvereinbarung für Graduiertenzentrum connAIx unterzeichnet

Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
Ernährung

Impulse für nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung an Kliniken

Herr Peter S. Krause, Frau Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Frau Barbara Resch bei der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung
Wirtschaft

Agenda für eine starke Metall- und Elektroindustrie im Land

Vorschaubild eines Youtube-Videos
Bildung

Förderung virtueller Führungen durch Auschwitz-Birkenau