Corona-Regelungen

Neue Corona-Verordnungen für Sport, Musik und Kunst

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eltern und Kinder turnen in einer Sporthalle in Berlin.
Symbolbild

Das Kultusministerium hat neue Corona-Verordnungen für den Sport sowie die Musik- und Kunstausübung verkündet. Durch die Streichung der inzidenzabhängigen Regelungen und die Einführung der Systematik nach Immunisierten und Nicht-Immunisierten erfolgt ein großer Schritt in Richtung Normalität.

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat am Freitag, 20. August, die Corona-Verordnung für die Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen notverkündet und am Samstag, 21. August, die Corona-Verordnung Sport. Die wesentliche Neuerung ist in beiden Verordnungen, dass der Paradigmenwechsel aus der Hauptverordnung, also die Streichung der inzidenzabhängigen Regelungen und die Einführung der Systematik von Immunisierten und Nicht-Immunisierten, in den beiden Verordnungen übernommen wird. In beiden Verordnungen ist ebenfalls aufgenommen, dass Schülerinnen und Schüler ihren Nachweis per Schülerausweis, einer Schulbescheinigung oder einem sonstigen schriftlichen Nachweis der Schule erbringen können – und damit von der Testnachweispflicht befreit sind.

„Wir machen durch die Einführung der Systematik nach Immunisierten und Nicht-Immunisierten einen großen Schritt in Richtung Normalität“, sagt Kultus- und Sportministerin Theresa Schopper. Sie fügt hinzu: „Wir machen damit wieder mehr Sport, Musik und Kunst möglich. Das ist insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtig, die in der Pandemie viel zurückstecken mussten. Zumal sie sich auch gerade zugunsten der Erwachsenen zurückgenommen haben.“

Kinder müssen keinen Testnachweis vorlegen

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, gilt, dass diese keinen Testnachweis vorlegen müssen. Schülerinnen und Schüler müssen ebenfalls keinen Testnachweis vorlegen. Für sie reicht beispielsweise die Vorlage eines Schülerausweises, einer Schulbescheinigung oder auch eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule aus. Soweit Schülerinnen und Schüler aufgrund der Sommerferien noch keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können, kann dieser auch aufgrund des nachgewiesenen Alters (zum Beispiel mit einem amtlichen Ausweis) oder aufgrund des Erscheinungsbildes als nachgewiesen angesehen werden.

3G-Regelungen gelten für das unterrichtende Personal

Für das unterrichtende Personal an Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen sowie für die Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Sport gelten die 3G-Regelungen. Geimpften und Genesenen ist damit der Zutritt zu Angeboten im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Einschränkung erlaubt, wenn sie einen entsprechenden Nachweis besitzen. Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen hingegen nur nach Vorlage eines negativen Testnachweises gestattet. Das gilt auch für die Lehrpersonen und Übungsleiterinnen und Übungsleiter. 

Die Corona-Verordnung Sport legt weiterhin fest: Im Freien ist nicht-immunisierten Personen der Trainings- und Übungsbetrieb auch ohne Testnachweis gestattet. Wollen sie in geschlossene Räume und dazu zählen auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräume, brauchen sie einen Testnachweis. Erlaubt ist aber, dass Eltern oder Personensorgeberechtigte, die nicht-immunisiert sind, sich ungetestet ebenfalls kurz im Innenbereich aufhalten dürfen, um Kinder zum Training zu bringen oder von dort abzuholen. Auch die Benutzung der Toiletten einer Sportanlage ist möglich. 

Appell, sich impfen zu lassen

Für den Fall eines hohen Infektionsgeschehens und einer steigendenden Belastung des Gesundheitswesens behält sich die Landesregierung allerdings vor, zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu ergreifen. „Wenn sich das Ausbruchsgeschehen verstärkt und eine Überlastung des Gesundheitswesens droht, werden wir reagieren müssen“, sagt Ministerin Schopper. Sie appelliert deswegen, sich impfen zu lassen: „Die Impfung ist der beste Schutz. Sie senkt die Wahrscheinlichkeit, sich zu infizieren und insbesondere auch die Wahrscheinlichkeit, schwer zu erkranken. Zudem hilft sie auch anderen. Machen Sie deshalb den Schritt und krempeln Sie zusammen mit Ihren Kindern ab zwölf Jahren die Ärmel hoch – damit wir die wertvollen Freizeitangebote im Sport und im kulturellen Bereich sicher genießen können.“

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Corona-Verordnung Sport

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen

Corona-Verordnung des Landes

Impfkampagne #dranbleibenBW​​​​​​​

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Das Flügelrad für Radioaktivität ist auf einer sogenannte Ringleitung für hochkonzentriertes Radon zu sehen.
Strahlenschutz

Ergebnisse des Radon-Messprogramms

Eltern sitzen mit ihren beiden Kindern im Wohnzimmer (Bild: © dpa).
Familie

Ideenwettbewerb für Familienleben gestartet

Ostplatz in Heidenheim
Städtebauförderung

Ausschreibung für Landes-SIQ startet

Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Schule

102 weitere Ganztagsschulen

Ein Rettungshubschrauber vom Typ H145 der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF)
Rettungsdienst

Ravensburg wird Luftrettungsstandort

Ein Wildschwein steht auf einem Plateau im Wald und beobachtet die Umgebung.
Tiergesundheit

Früherkennungsprogramm „Afrikanische Schweinepest“ startet

Studenten sitzen in einem Hörsaal.
Hochschulen

Drei Exzellenzuniversitäten in Baden-Württemberg

Ein Basketball liegt auf dem Boden einer Turnhalle.
Sport

Landesfinale bei „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“

Eine Frau sammelt in einem Wald Bärlauchblätter ein, die den Waldboden fast komplett bedecken. (Bild: dpa)
Verbraucherschutz

Wichtige Tipps zum Start der Bärlauch-Saison

Ein Mann programmiert einen Roboterarm, der in einer Produktionslinie einer Smart Factory eingebaut ist.
Innovation

Baden-Württemberg bleibt Patent-Spitzenreiter

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Bundesrat

Land setzt sich für landeseigene Forschungsinstitute ein

Bundesrat
Bundesrat

Strobl setzt sich für Schutz der Kritischen Infrastruktur ein

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Innovation

Land fördert zukunftsweisende Chip-Technologien

Ein Produktionstechnologe in Ausbildung arbeitet an einem Simulator für die Bewegungseinheit eines Laser. (Foto: © dpa)
Wirtschaftsstandort

Erweiterung der Hensoldt Optronics GmbH in Aalen

Eine Mitarbeiterin der Parasitologie der Universität Hohenheim zeigt in einem Labor eine Buntzecke.
Gesundheit

Start der Zecken-Saison