Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Der Ministerrat hat eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen. Die Änderungen stärken den Videoschutz im öffentlichen Raum, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Infrastruktur zu schützen.

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Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)

Auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl hat der Ministerrat eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen. Die Änderungen stärken den Videoschutz im öffentlichen Raum, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Infrastruktur zu schützen. Sie schaffen die Voraussetzungen, damit öffentliche Stellen bei der Erledigung ihrer Aufgaben künstliche Intelligenz einsetzen und trainieren können. Zudem stärken die Änderungen den Forschungsstandort Baden-Württemberg, indem personenbezogene Daten für die Weiterverarbeitung in der Forschung genutzt werden dürfen.

Großer Schritt in die digitale Zukunft

„Die Änderung des Landesdatenschutzgesetzes bedeutet einen großen Schritt in die digitale Zukunft, sie stärkt unsere Kommunen und erhöht die Sicherheit im öffentlichen Raum. Das Gesetz wird der Verwaltung die Rechtssicherheit geben, effizienter und effektiver zu arbeiten, ohne den Datenschutz zu schwächen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es erhöhte Sicherheit und Transparenz. Datennutzung und Datenschutz werden so in Ausgleich zueinander gebracht, dass es dem Allgemeinwohl zugutekommt. Als Ergebnis der Anhörung haben wir vor allem Verbesserungen beim Videoschutz in den Gesetzentwurf eingearbeitet: Auf Anregung der Kommunalen Landesverbände lassen wir den Videoschutz nun generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts zu. Es bleibt freilich bei der Voraussetzung, dass der Videoschutz erforderlich sein muss und keine Anhaltspunkte dafür bestehen dürfen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen. Erweitert wird außerdem der Einsatzbereich von künstlicher Intelligenz beim Videoschutz, die jetzt zum Schutz von Leib und Leben und zum Schutz öffentlicher Infrastruktur zum Einsatz gebracht werden kann. An der Stelle gab es bis zuletzt Diskussionen und es freut mich, dass wir hier am Ende einen guten und sinnvollen Kompromiss gefunden haben. Das Gesetz wird nun vor allem auch den Bedürfnissen der Kommunalen gerecht. Mit dem Gesetz können sie jetzt arbeiten. Auch hier zeigt sich: Wir lassen die Kommunen nicht alleine. Insofern bin ich auch den beiden Koalitionsfraktionen sehr dankbar für den gefundenen Kompromiss“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nach der Beschlussfassung des Ministerrats am Dienstag, 2. Dezember 2025. Die Landesregierung bringt den Gesetzentwurf nun in den Landtag von Baden-Württemberg ein.

Wesentliche Neuerungen

  • Der Videoschutz im öffentlichen Raum soll gestärkt werden, indem er für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben und zur Ausübung des Hausrechts zugelassen wird, der Schutz von Personen und von besonders schützenswerten Objekten erleichtert wird und die maximale Speicherfrist auf zwei Monate verlängert wird. Damit wird die bisherige Beschränkung auf den Schutz bestimmter Objekte und Personen aufgehoben. Das Land will also mehr Videoschutz im öffentlichen Raum ermöglichen. Außerdem soll Künstliche Intelligenz (KI) beim Einsatz von Videoschutz zum Schutz von Leib oder Leben von Personen sowie öffentlicher Infrastruktur genutzt werden können.
  • Das geänderte Landesdatenschutzgesetz soll Regelungen für den Einsatz von KI treffen. Damit können Verwaltung und Justiz KI datenschutzrechtlich rechtssicher nutzen und trainieren.
  • Die Landesregierung will die Handlungsspielräume für die gemeinwohlorientierte Forschung erweitern, um personenbezogene Daten für die Forschung zugunsten des Gemeinwohls besser nutzbar zu machen.
  • Die Verwaltung soll die Möglichkeit erhalten, Bescheide vollständig automatisiert zu erlassen, und zwar auch mittels KI.

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