Ländlicher Raum

Kulturlandschaften pflegen und weiterentwickeln

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Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, bei der Auftaktveranstaltung des künftigen Kulturlandschaftsrates
Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, bei der Auftaktveranstaltung des künftigen Kulturlandschaftsrates

Bei der Auftaktveranstaltung des künftigen Kulturlandschaftsrates des Landes diskutierten Vertreter der Wissenschaft, der Landwirtschaft und anderer gesellschaftlicher Gruppen die Möglichkeiten der Landschaftspflege. Der Erhalt der Kulturlandschaften ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung.

„Mit unserem künftigen Kulturlandschaftsrat werden wir eine Plattform schaffen, um das Problembewusstsein um den Erhalt unserer einmaligen Kulturlandschaften zu schärfen und Brücken zwischen den verschiedenen Akteuren zu schlagen. Wer unsere vielfältigen Kultur- und Naturlandschaften erhalten will, muss die Sorgen und Nöte unserer Bäuerinnen und Bauern in den Mittelpunkt stellen und darf die Familienbetriebe nicht überfordern. Unser Ziel ist es, die Landwirtschaft in Baden-Württemberg in ihrer Leistungsfähigkeit zu festigen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Auftaktveranstaltung zum Kulturlandschaftsrat. Die Kulturlandschaft sei die Frucht jahrhundertelanger Arbeit, vor allem unserer heimischen Land- und Forstwirtschaft.

Einrichtung eines Kulturlandschaftsrats

Minister Hauk hat den Vorschlag aus dem Volksantrag zur Einrichtung eines Kulturlandschaftsrats aufgegriffen und am Mittwoch, 7. Oktober 2020, zu einer ersten Diskussion etwa 70 Vertreterinnen und Vertreter aus den Organisationen der gesamten Landwirtschaft, der Landfrauen und Landjugend, aus dem Ernährungshandwerk, Lebensmittelhandel, Forst, den Kirchen, der Landschaftspflege, dem Natur- und Umweltschutz, der Kommunalvertretungen, der Wissenschaft, des Tourismus im Ländlichen Raum sowie aus dem Landtag nach Stuttgart eingeladen.

Prof. Dr. Enno Bahrs von der Universität Hohenheim und Prof. Dr. sc. agr. Werner Konold von der Universität Freiburg beleuchteten in ihren Impulsvorträgen diese Thematik zum einen aus der agrarökonomischen Perspektive, zum anderen von der agrarökologischen, geologischen und kulturhistorischen Seite.

Sowohl Minister Hauk als auch die beiden Wissenschaftler machten deutlich, dass die Tierhaltung eine ganz bedeutende und entscheidende Funktion für die Gestaltung und den Erhalt von Kulturlandschaften hat. Darum braucht es hierfür gute Lösungsansätze und regionale Konzepte. Es gibt bereits viele Ideen, deren Umsetzung nur in Zusammenarbeit mit innovativen Landwirten und den passenden Wirtschaftspartnern vor Ort gemeinsam funktioniert.

Projekte aus der Wissenschaft

Professor Dr. Bahrs präsentierte dazu das Beispielprojekt „Grünlandschutz durch ein ein innovatives Bio-Weiderindkonzept am Beispiel des Hoch- und Südschwarzwaldes“. Hier hat die Uni Hohenheim mit Kooperationspartnern ein Konzept entwickelt, das artenreiches Grünland unter ungünstigen Produktionsbedingungen in landwirtschaftlicher Nutzung hält. „Regional attraktive Kulturlandschaften lassen sich insbesondere in Baden-Württemberg gut in Wert setzen“, so Prof. Bahrs, „aufgrund der hohen Kaufkraft der Konsumenten im Südwesten.“

Professor Dr. Konold zeigte anhand vieler eindrucksvoller Bilder, dass Baden-Württemberg reich an vielfältigen Kulturlandschaften ist. Es geht darum, diese zu erhalten und weiterzuentwickeln. Kulturlandschaften sind ein Konzentrat der Erfahrung und jahrhundertelanger Arbeit der Bäuerinnen und Bauern. Wichtig ist, in der Landnutzung keine Dinge zu tun, bei denen es kein Zurück mehr gibt.

Insgesamt wurde auch der immer noch zu hohe Flächenverbrauch beklagt. Da sehen sich die Vertreter aus Naturschutz und Landwirtschaft in einem Boot. „Unsere Gesellschaft darf die Leistungen der Landwirtschaft nicht als selbstverständlich erachten“, betonte Minister Hauk. Zur Lösung kann ein interdisziplinärer Kulturlandschaftsrat eine geeignete Plattform für eine faktenbasierte Diskussion bieten. Darüber hinaus könnte er einen Beitrag für einen neuen Gesellschaftsvertrag leisten – zwischen den Bäuerinnen und Bauern, dem Handel, der Lebensmittelverarbeitung, den Verbraucherinnen und Verbrauchern und auch den gesellschaftlichen Interessengruppen.

Die konstituierende Sitzung des Kulturlandschaftsrates ist für das zweite Quartal 2021 vorgesehen.

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