Wolfsmanagement

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald: Fragen und Antworten

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m war bis zum 10. März 2026 befristet und wird nicht verlängert. Die folgenden Fragen und Antworten erläutern Hintergründe und den bisherigen Verlauf.

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Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege.
Symbolbild

Die für den Hornisgrinde-Wolf GW2672m erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss war bis zum 10. März 2026 befristet. Eine Verlängerung erfolgt nicht. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 10. März 2026.

Die folgenden Fragen und Antworten geben den damaligen Sachstand und die Hintergründe der Entscheidung zur Entnahme wieder.

Der Wolf hatte in der jüngeren Vergangenheit ein auffälliges Verhalten gezeigt, indem er sich während der Paarungszeit Hunden und deren Besitzerinnen und Besitzern teilweise bis auf wenige Meter näherte. Er war dabei nicht aggressiv, zeigte aber nur wenig Scheu vor Menschen.

Generell liegt im Wolfsmanagement des Landes der Fokus darauf, der Entwicklung von auffälligem Verhalten bei Wölfen vorzubeugen und eine beobachtete Entwicklung solcher Verhaltensweisen frühestmöglich zu unterbrechen. Die Sicherheit der Menschen steht an oberster Stelle.

Das Umweltministerium hatte daher zunächst Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern. Dann hätte die Möglichkeit bestanden, ihm durch gezieltes Vergrämen eine wieder erhöhte Scheu vor Menschen anzutrainieren. Konkret wurde versucht, den Wolf mit Hilfe von Fußfallen zu fangen beziehungsweise mit einem Narkosegewehr zu immobilisieren und zu besendern.

Bisherige Fang- und Betäubungsversuche

Detaillierte Auflistung der Fangversuche, um Entnahme zu vermeiden (PDF)

Übersicht über die bisherigen Sichtungen des Wolfs (PDF)

Diese Versuche führten nicht zum Erfolg, bereits die Besenderung scheiterte. Zugleich mehrten sich in jüngster Zeit Berichte über einen Wolfstourismus in der Region, da der Wolf im Gegensatz zu anderen Artgenossen deutlich häufiger gesichtet wird. Das Tier anzulocken, um Foto- und Filmaufnahmen zu tätigen, steigert jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf die letzte Scheu vor Menschen verliert. Möglicherweise gefährliche Situationen lassen sich vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließen.

Das Umweltministerium geht daher nach dem mit Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutz, Jagd, Landwirtschaft, unter anderem erarbeiteten Managementplan Wolf (PDF) vor. Dieser sieht – wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – auch den Abschuss vor. Konkret empfiehlt der Managementplan, wenn ein Wolf sich wiederholt Menschen auf unter 30 Metern nähert: „Dokumentation und Analyse der Situation. Je nach Situation möglichst frühzeitig besendern und vergrämen. Bei ausbleibendem Erfolg Entnahme.“

Fragen und Antworten zum so genannten „Hornisgrinde-Wolf“ (GW2672m) und der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss

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