Wolfsmanagement

Ausnahmegenehmigung zum Wolfsabschuss wird nicht verlängert

Das Umweltministerium wird die bis 10. März 2026 befristete artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Hornisgrinde-Wolfes GW2672m nicht verlängern.

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Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Symbolbild

Das Umweltministerium wird die bis 10. März 2026 befristete artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Hornisgrinde-Wolfes GW2672m nicht verlängern. In der Folge werden die Erkenntnisse der vergangenen Wochen genutzt, um angepasste Konzepte zur Vergrämung des Wolfes außerhalb der so genannten Ranzzeit zu entwickeln.

Die Ausnahmegenehmigung fußte auf Monitoring-Ergebnissen der Forstwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) aus den Jahren 2024 bis 2026, die eine deutliche Zunahme kritischer Begegnungen des Wolfes mit Menschen in der Ranzzeit von Januar bis Anfang März belegten. Um sich zu paaren, suchte der Rüde in dieser Phase verstärkt Kontakt zu Hündinnen. Menschen kam er dabei in der Vergangenheit bis auf einen Abstand von wenigen Metern nahe.

Interesse des Wolfs an Hunden wird erfahrungsgemäß abnehmen

Nach Einschätzung der FVA wird durch das Ende der aktuellen Ranzzeit das Interesse des Wolfs GW2672m an Hunden erfahrungsgemäß abnehmen. Tatsächlich sind die Sichtungsmeldungen 2026 bereits im Februar im Vergleich zum vorherigen Monat deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2025 war dies erst Mitte März der Fall. Auf dieser fachlichen Basis wird die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nicht verlängert.

Nach Einschätzung der FVA-Experten wird sich allerdings am grundsätzlichen Verhalten des Wolfes ohne Eingriffe voraussichtlich nichts ändern. Da die potentielle Gefährdung von Menschen zur nächsten Ranzzeit ohne nachhaltige Verhaltensänderung des Wolfes wieder eintreten wird, beauftragt das Umweltministerium die FVA, aktualisierte Konzepte zur Vergrämung des Wolfes auszuarbeiten.

Monitoring im Revier des Wolfes soll ausgebaut werden 

Dazu soll das Monitoring im Revier des Wolfes ausgebaut und intensiviert werden. Basis wird dabei auch eine Auswertung der Einsätze des Entnahmeteams sein und die daraus resultierenden Erkenntnisse über das aktuelle Verhalten des Wolfes. Leitfrage wird sein, ob der Wolf durch die deutlich erhöhten – auch nächtlichen – menschlichen Aktivitäten in seinem Revier andere feste Routinen entwickelt hat.

Bisherige Betäubungsversuche – zuletzt im Januar 2026 – mit Ansitzen an Gebietsmarken, die er zuvor häufig aufgesucht hatte, waren gescheitert, weil der Wolf seine Routen kurzfristig geändert hatte. Eine gezielte Auswertung der Erfahrungen der vergangenen Wochen soll zeigen, ob sich nun neue belastbare Vorhersagen zu Aufenthalt und Verhaltensweisen des Tieres ableiten lassen, aus denen sich erfolgversprechendere Vergrämungsansätze entwickeln lassen. Ziel ist, dass der Rüde künftig dauerhaft ein natürliches – menschenscheues – Gebaren zeigt.

Situation genau beobachten

Umweltministerin Thekla Walker: „Wir legen die Hände nicht in den Schoß. Wir müssen die Situation genau beobachten. Dazu brauchen wir die Mithilfe der Menschen vor Ort: Bitte provozieren Sie keine Begegnungen mit dem Wolf und beachten Sie die überall in der Region ausgehängten Verhaltenshinweise. Sichtungen sollten jedoch unbedingt an die FVA gemeldet werden. Nur bei einem engmaschigen Monitoring haben Vergrämungsmaßnahmen Aussicht auf Erfolg.“

Umweltministerium: Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald: Fragen und Antworten

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA): Wolfsmonitoring (Informationen und Meldemöglichkeiten)

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