Schule

Schülerausweise gelten in den Ferien nicht als Testnachweis

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Eine Frau mit Mundschutz steht an einer Haltestelle der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB). (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

In der Ferienzeit gelten Schülerausweise nicht mehr als Testnachweis, da Schülerinnen und Schüler dann nicht mehr regelmäßig in den Schulen getestet werden. Im öffentlichen Nahverkehr müssen Schülerinnen und Schüler schon ab dem 23. Dezember 2021 einen Testnachweis vorlegen.

Für Bus- und Bahnfahrten, Restaurant- und Kinobesuche müssen sich Schüler und Schülerinnen im Südwesten bald wieder vorab auf Corona testen lassen. Ihre Schülerausweise gelten während der Weihnachtsferien vom 27. Dezember 2021 an nicht mehr als Testnachweise, weil sie dann nicht mehr regelmäßig in den Schulen auf Corona getestet werden, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums in Stuttgart. Bislang hatten Schülerausweise Minderjährigen Zugang zu 3G-, 2G- und 2G-plus-Angeboten verschafft. Nach den Feiertagen brauchen sie dafür stattdessen ein negatives Schnelltest-Ergebnis.

Wegen einer bundesweiten Sonderregel seien negative Tests im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) sogar schon von Donnerstag, 23. Dezember 2021 an nötig, teilte das Kultusministerium mit. Erst mit Beginn des Unterrichts am 10. Januar 2022 gelten die Schülerausweise für Minderjährige demnach wieder in allen Bereichen als Testnachweise.

Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen, sofern es nicht durch die 2G+ Regelung anders gefordert wird. 

Gerade bei Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren ist bislang aber unklar, wie lange die Schülerausweis-Sonderregel nach dem Ferienende noch gelten soll. Angekündigt sei deren Ende für den 31. Januar 2022, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Regel sei in der Vergangenheit aber schon mehrfach verlängert worden.

„Wie es damit weitergeht, wird die Landesregierung noch beraten“, sagte der Sprecher. „Wir haben aber immer gesagt, dass die Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler mittelfristig voraussichtlich auslaufen sollen.“ Wann dies angesichts der begonnenen Kinderimpfungen auch bei Fünf- bis Elfjährigen erfolgen könnte, sei bislang nicht absehbar.

Volljährige Schüler können ihre Schülerausweise schon seit Ende November nicht mehr als Ersatz für Testnachweise nutzen. Sie hätten bis dahin genug Zeit gehabt, sich impfen zu lassen, begründete Kultusministerin Theresa Schopper damals die Entscheidung. „Für die Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren besteht eine
Impfempfehlung seit August. Ich mahne und appelliere deswegen noch einmal: Lassen Sie, lasst Euch impfen.“

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Quelle:

dpa/lsw

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