Corona-Massnahmen

Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus

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Menschen stehen auf dem Gelände des Universitätsklinikums vor speziell für den Test auf den neuartigen Coronavirus aufgestellten Containern, an deren Eingang ein Transparent mit der Aufschrift „Coronavirus Diagnose-Stützpunkt“ angebracht ist.

Zum 23. Februar 2022 sind die Ausnahmen für 2G+ entfallen.

Update 22. Februar 2022

Mit der Anpassung der Corona-Verordnung am 22. Februar 2022 gilt 2G+ nur noch in Clubs und Diskotheken und es entfallen die Ausnahmen. Das heißt auch geboosterte, vollständig geimpfte und genesene Personen, zusätzlich einen negativen Corona-Test benötigen.

Corona-Verordnung des Landes

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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