Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 24. Juni 2025

Das Kabinett hat sich mit der Zukunft der Landesjustiz, dem Katastrophenschutz und der Europabildung an Schulen befasst. Weitere Themen waren der kommunale Klimaschutz, die Förderung von KiTa-Leitungen, die Pflege und der Mieterschutz.

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Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart (Archivbild)

Bericht zu Zustand und Zukunftsfähigkeit der Landesjustiz vorgestellt

Baden-Württemberg hat in einer bundesweit einmaligen Bestandsaufnahme den Zustand und die Zukunftsfähigkeit der Landesjustiz analysiert. Die Ergebnisse stellte Justizministerin Marion Gentges am Dienstag, 24. Juni 2025, dem Kabinett vor. Unter dem Namen „ZUKUNFTSGERICHTet – Den Rechtsstaat gemeinsam voranbringen“ fand ein öffentlicher Beteiligungsprozess statt, bei dem Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Angehörige der rechtsnahen Berufe und alle Justizbeamten des Landes teilnehmen konnten. Im Fokus standen vor allem die Themen Nachwuchsgewinnung, Verbesserung der Kommunikation mit der Bevölkerung und Digitalisierung der Justiz. Nun liegt eine Vielzahl von Impulsen und Ideen auf dem Tisch, um die Justiz zu stärken, attraktiver für neue Arbeitskräfte zu gestalten und zu modernisieren. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sind in einem öffentlichen Abschlussbericht zu finden. Sie dienen als Anhaltspunkte für die Landesregierung, die Justizpolitik effektiv und zielgerichtet sowohl nach den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger als auch nach jenen der Justizangestellten auszurichten.

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Neue Rechtsgrundlage für Katastrophenschutz – Zivilschutz im Verteidigungsfall im Fokus

Neue Herausforderungen für den Katastrophenschutz erfordern auch eine neue Rechtsgrundlage. Die Landesregierung hat deshalb beschlossen, das Landeskatastrophenschutzgesetz neu zu fassen und dieses nun in die Anhörung gegeben. Mit der Novelle wird die Rechtssicherheit für Ehrenamtliche im Katastrophenschutz gestärkt und das Katastrophenschutzgesetz insbesondere für moderne Herausforderungen im Verteidigungsfall an aktuelle Krisenszenarien angepasst. Denn der Katastrophenschutz ist ein elementarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur des Landes und eine der tragenden Säulen des Zivilschutzes.

Baden-Württemberg stärkt Europabildung an Schulen

Der Ministerrat hat beschlossen, die Europabildung an Schulen in Baden-Württemberg gezielt auszubauen. Gefördert werden zahlreiche Projekte, die Europa für junge Menschen erlebbar machen: So werden beispielsweise die deutsch-französischen Schülerbotschafter gestärkt oder das Projekt der „Jungen Donaubotschafter“ zur Jugendbegegnung in Mittel- und Osteuropa erweitert. Auch wird es weitere Europaschulen geben. Die Auszeichnung erhalten Schulen, die sich in besonderer Weise für europäische Werte und europäischen Austausch engagieren und damit als Vorbild für andere Schulen gelten. Außerdem übernimmt Baden-Württemberg ab Juli 2025 den Vorsitz der Europaministerkonferenz und setzt dabei mit seinem Schwerpunkt auf den Grundschulen ein klares Zeichen: Europa beginnt bei uns allen, auch schon bei den Kleinsten.

Kommunen bekommen mehr Sicherheit beim Klimaschutz

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg wird angepasst, um neue Vorgaben des Bundes zu erfüllen. Mit den Änderungen werden unter anderem Grundlagen und Inhalte für die Erstellung von kommunalen Klimaanpassungskonzepten definiert und bestimmt, welche Behörden für das Wärmeplanungsgesetz des Bundes zuständig sind. Die Anpassungen bieten den Kommunen Planungssicherheit und eine Rechtsgrundlage, um Fördermittel beim Bund zu beantragen, beispielsweise für ihre Wärmeplanung. Ziel ist, Kommunen besser gegen Klima-Auswirkungen zu schützen und die Lebensqualität der Bürger auf Dauer zu erhalten.

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Förderung für KiTa-Leitungen wird fortgesetzt

Die Landesregierung hat beschlossen, die pädagogische Leitungszeit von KiTa-Leitungen weiterhin zu fördern. Die pädagogische Leitungszeit gewährt seit 2019 ein separat vergütetes Zeitfenster für Leitungspersonen von Kindertagesstätten, in welchem diese sich nur mit den Aufgaben der Leitung beschäftigen können. Das trägt entscheidend zu guter frühkindlicher Betreuung bei. Die Träger der Kindertagesstätten müssen pädagogische Leitungszeit gewähren und erhalten die Kosten vom Land erstattet.

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Land stärkt Qualität der Pflegeeinrichtungen

Das Kabinett hat den Weg für wichtige Reformen im Bereich der Pflegeeinrichtungen geebnet. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen, mehr Flexibilität zu ermöglichen und dabei die Qualität der Betreuung zu stärken. Auch die Heimaufsichtsbehörden sollen entlastet werden, wobei die Interessen und der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner gewahrt bleiben.

Instrumente zum Mieterschutz werden verlängert

Das Kabinett hat die Verlängerung von drei Verordnungen zum Mieterschutz beschlossen. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung werden um sechs Monate bis zum Jahresende 2025 verlängert. Die Mietpreisbremse soll das Ansteigen von Angebotsmieten, also bei Neuvermietung, begrenzen. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf die monatliche Miete demnach zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen. Die Bundesregelung zur Kappungsgrenze legt fest, dass die Bestandsmieten in Deutschland innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent angehoben werden dürfen, sofern sie dadurch nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Bundesländer diese Grenze auf 15 Prozent senken. Ausgenommen von dieser Regelung sind etwa Indexmietverträge oder Mietanpassungen nach Modernisierungsmaßnahmen. Die Bundesregelung zur Kündigungssperrfrist besagt, dass die Mieter einer Wohnung in Deutschland drei Jahre lang Bestandsschutz genießen, wenn die Wohnung nach der Überlassung an die Mieter in Wohneigentum umgewandelt wird. Für Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Länder eine längere Sperrfrist festlegen – in Baden-Württemberg beträgt sie fünf Jahre. Die Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung ist als Übergangslösung notwendig, bis auf Bundesebene grundlegende Entscheidungen zur Mietpreisbremse von der neuen Bundesregierung getroffen werden.

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Übersicht: Kabinettsberichte

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