Frühkindliche Bildung

Land unterstützt pädagogische Arbeit der Kita-Leitungen

Das Land verlängert die Finanzierung der pädagogischen Leitungszeit in Kitas um zwei Jahre. Jede Kita erhält weiterhin mindestens sechs Stunden pro Woche für pädagogische Führungsaufgaben.

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Kinder spielen im Kindergarten (Bild: © dpa).
Symbolbild

Die Leiterinnen und Leiter von Kindertageseinrichtungen haben eine Schlüsselfunktion für pädagogische Qualität und frühkindliche Bildung. Das Land Baden-Württemberg unterstützt sie daher zwei weitere Jahre mit der Finanzierung zur Gewährung von pädagogischer Leitungszeit im Rahmen der Umsetzung des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Der Ministerrat hat in dieser Woche entsprechende Gesetzesänderungen beschlossen, die jetzt der Landtag berät.

„Kindertageseinrichtungen haben heute eine Vielzahl von Herausforderungen zu bewältigen. Dabei kommt es ganz entscheidend auf die Leitung an“, sagte der in der Landesregierung für frühkindliche Bildung zuständige Staatssekretär Volker Schebesta. „Die Kita-Leiterinnen und -Leiter setzen neue Impulse, entwickeln Konzepte weiter, nehmen ihre Teams mit und stellen somit die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen sicher. Dies gelingt nur, wenn sie genügend Zeit für ihre Führungsaufgaben haben. Wer frühkindliche Bildung stärken will, muss deshalb auch die Leitungen stärken.“

Mindestkontingent von sechs Wochenstunden

Bereits seit 2019 unterstützt das Land im Rahmen der Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes des Bundes Leitungen von Kindertageseinrichtungen. Die Rahmenbedingungen der Finanzierung zur Gewährung der sogenannten pädagogischen Leitungszeit bleiben unverändert. Jede Einrichtung erhält dabei ein Mindestkontingent von sechs Wochenstunden zur Wahrnehmung von pädagogischen Leitungsaufgaben. Hinzu kommt eine Variable von zwei Stunden pro Gruppe für die zweite und jede weitere Gruppe in mehrgruppigen Einrichtungen. Die Träger sind gesetzlich und nach der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) verpflichtet, die vorgesehenen Zeitanteile für die pädagogische Leitung zu gewähren. Im Gegenzug erhalten sie die hierfür ebenfalls gesetzlich vorgesehenen Mittel.

Pro Jahr steht Baden-Württemberg dafür, wenn alle Länder Verträge mit dem Bund zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes geschlossen haben, ein dreistelliger Millionenbetrag zur Verfügung – befristet bis 2026. In diesem Jahr werden es rund 180 Millionen sein und in 2026 bereits 190 Millionen Euro.

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