Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Das Kabinett hat sich mit dem Ausbau des Schienenverkehrs und der Grundbildung Erwachsener befasst. Weitere Themen waren die Digitalisierung der Verwaltung und der Bürokratieabbau.

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Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart (Archivbild)

Ausbau der Schiene geht weiter voran

Baden-Württemberg investiert gemeinsam mit dem Bund weiter stark in den Ausbau der Schieneninfrastruktur und hat die nächsten Großprojekte auf den Weg gebracht. Das Land besetzt seit Jahren einen Spitzenplatz beim Abruf der Mittel aus dem Budget des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Die Bundesmittel decken bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Infrastrukturkosten und damit rund 70 Prozent der Gesamtkosten ab. Sie fließen vor allem in große Projekte im Schienenverkehr und finanzieren zusammen mit dem Landesanteil Vorhaben, die sonst nicht gebaut werden könnten. Baden-Württemberg gehört seit Jahren zu den Ländern mit dem stärksten Ausbau und sicherte sich 2024 rund ein Fünftel der verfügbaren Bundesmittel. Dazu hat Verkehrsminister Winfried Hermann am Dienstag, 2. Dezember 2025, im Kabinett berichtet.

Pressemitteilung

Land fördert Grundbildung Erwachsener

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Erwachsenen zu helfen, die nicht genug Grundkenntnisse im Lesen, Schreiben, Rechnen, in der deutschen Sprache und im Umgang mit Computern haben. Betroffene sollen in ihrem Lebens- und Arbeitsumfeld leicht von Angeboten erfahren, die ihnen helfen, eine Arbeit zu finden und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Zum aktuellen Umsetzungsstand der „Landesstrategie zur Förderung der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Baden-Württemberg“, die bereits 2018 angestoßen wurde, hat Kultusministerin Theresa Schopper dem Kabinett berichtet. Ein wichtiger Baustein ist die Zusammenarbeit von Weiterbildungsträgern mit Unternehmen und der Arbeitsverwaltung. An der Pädagogischen Hochschule Weingarten wurde ein bundesweit einzigartiger Masterstudiengang „Alphabetisierung und Grundbildung“ entwickelt, der Pädagogen besonders befähigen soll, um benachteiligten Erwachsenen zu helfen. Das Land setzt sich dafür ein, den drohenden Wegfall finanzieller Fördermittel aus Bund und EU abzuwenden, was die Fortführung der Landesstrategie gefährden würde, um erwachsenen Menschen weiter bei ihrer sozialen Integration und wirtschaftlichen Entwicklung unterstützen zu können.

Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Landesverwaltung

Der Ministerrat hat über eine Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes beraten und einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Vorausgegangen war eine umfassende Evaluierung des Gesetzes. Mit dem Gesetzesentwurf soll der Verwaltung unter anderem mehr Rechtssicherheit für die Datenverarbeitung ermöglicht werden. Außerdem werden insbesondere der Einsatz Künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung geregelt, Forschungsmöglichkeiten verbessert und die Möglichkeiten für den Videoschutz zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erweitert. Im Zuge der Überarbeitung des Landesdatenschutzgesetzes werden auch an weiteren Gesetzen Änderungen vorgenommen, um die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben.

Pressemitteilung

Weniger Papier – mehr Vereinfachung: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf

Der im Kabinett beschlossene „Entwurf des Zweiten Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse“ dient der weiteren Vereinfachung und dem Bürokratieabbau. Er setzt damit Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und der Entlastungsallianz Baden-Württemberg um. In einem Normscreening wurden Landesgesetze und Verordnungen dahingehend überprüft, ob auf das Schriftformerfordernis im Landesrecht verzichtet werden kann. „Schriftform“ meint die Vorlage eines Dokuments in Papierform mit handschriftlicher Unterschrift. Konkret wurde der Abbau von 318 Schriftformerfordernissen in 99 Gesetzen und Verordnungen des Landes beschlossen. In 14 Fällen kann auf das Formerfordernis vollständig verzichtet werden und in 304 Fällen ist es ausreichend, wenn die Erklärung künftig durch eine einfache E-Mail abgegeben wird. Das Gesetz knüpft an ein bereits 2018 durchgeführtes Normscreening an, bei dem damals 26 Schriftformerfordernisse ersatzlos gestrichen wurden und 130 durch einfache E-Mail ersetzt wurden. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Übersicht: Kabinettsberichte

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