Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 13. Mai 2025

Das Kabinett hat sich mit der Luft- und Raumfahrtstrategie und der Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst. Weitere Themen waren die Umsetzung des CO₂-Schattenpreises und die Verlängerung der Mietschutzregelungen.

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Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart (Archivbild)

Luft- und Raumfahrtstrategie stärkt Innovationsstandort Baden-Württemberg

Der Ministerrat hat sich in seiner Sitzung am Dienstag, 13. Mai 2025, mit der Entwicklung der Luft- und Raumfahrtbranche in Baden-Württemberg befasst und eine positive Zwischenbilanz zur Landesstrategie „THE aerospace LÄND“ gezogen. Seit dem Start im Juli 2023 wurde die Sichtbarkeit des Sektors durch die Ernennung von Koordinatoren sowie durch zahlreiche Veranstaltungen deutlich erhöht. Die Landesstrategie bündelt ressortübergreifende Maßnahmen im Umfang von 42 Millionen Euro und setzt Schwerpunkte bei Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Kooperation. Die Luft- und Raumfahrtbranche ist mit ihrer Vielzahl an Unternehmen, zahlreichen Beschäftigten und einer ausgeprägten Innovationskraft ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für das Land. Gleichzeitig ist sie für die Sicherheit und die Verteidigungsfähigkeit von zentraler Bedeutung.

Pressemitteilung

Modernisierungsschub für öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Drei medienrechtliche Staatsverträge werden in Landesrecht umgesetzt, die einen Modernisierungsschub für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Baden-Württemberg anstoßen. Das hat das Kabinett beschlossen. Durch den Reformstaatsvertrag werden umfassende Änderungen vorgenommen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeitgemäß aufstellen und es ihm ermöglichen, mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft zu erreichen. Durch den Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag wird speziell der SWR in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag dient dem besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Mediennutzung.

Einführung und Umsetzung des CO₂-Schattenpreises in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat 2023 mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sowie der CO₂-Schattenpreis-Verordnung als erstes Land einen CO₂(Kohlendioxid)-Schattenpreis für bestimmte Baumaßnahmen und Beschaffungen eingeführt. Dieses Instrument macht Umweltkosten durch CO₂-Emissionen sichtbar und spiegelt künftige gesellschaftliche Schäden wider. Bei Landesbaumaßnahmen und Beschaffungen wird jeder Tonne CO₂ über die jeweilige Lebensdauer ein rechnerischer Preis von aktuell 300 Euro zugewiesen. Betroffen sind unter anderem die Vermögens- und Hochbauverwaltung (Finanzministerium), Wasserwirtschaft (Umweltministerium), Forst BW (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) sowie die Straßenbauverwaltung (Verkehrsministerium). Die Umsetzung bei Beschaffungen erfolgt über das Wirtschaftsministerium. Ein Evaluationsbericht fasst die bisherigen Maßnahmen der Ressorts zur Umsetzung zusammen, gibt einen Ausblick auf geplante Schritte und zeigt Ansätze zur Weiterentwicklung des CO₂-Schattenpreises auf.

Verlängerung der Mietschutzregelungen auf den Weg gebracht

Das Kabinett hat über die Verlängerung von drei Verordnungen zum Mieterschutz beraten. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung sollen um sechs Monate bis zum Jahresende 2025 verlängert werden. Die Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung ist als Übergangslösung notwendig, bis auf Bundesebene grundlegende Entscheidungen zur Mietpreisbremse von der neuen Bundesregierung getroffen werden. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen wurde vom Kabinett mit der Durchführung der Verbändeanhörung zu den drei Verordnungsentwürfen beauftragt.

Pressemitteilung

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Mietpreisbremse

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