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Unterstützung für Schulen in freier Trägerschaft gefordert

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Schüler während des Physikunterrichts im Klassenraum (Bild: dpa)

Auch Schulen in freier Trägerschaft müssen in der aktuellen Situation unterstützt werden, um fehlende Betreuungsgebühren kompensieren zu können, fordert Kultusministerin Susanne Eisenmann. Liquiditätsprobleme der Privatschulträger könne das Land auf unbürokratische Weise lösen.

Die aktuelle Krise stellt auch die Schulen in freier Trägerschaft vor bislang unbekannte finanzielle Herausforderungen. Aus diesem Grund hat sich Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann bereits vor mehr als drei Wochen gegenüber dem Finanzministerium für eine verbindliche Regelung für eine gleichberechtigte Teilhabe der freien Träger bei der Erstattung von Betreuungsgebühren im Rahmen der 200-Millionen-Soforthilfe für Familien und kommunale Einrichtungen eingesetzt. „Die Schulen in freier Trägerschaft verzeichnen erhebliche Ausfälle bei den Elternbeiträgen. Ich halte es deshalb für zwingend geboten, auch diese Schulen in der aktuellen Notlage zu unterstützen“, sagt Eisenmann. Eine Kompensation dieser Ausfälle sei den Schulen in freier Trägerschaft nicht möglich, da die Kommunen entsprechende Anträge bis auf wenige Ausnahmen flächendeckend ablehnen würden.

Unterstützung bei Kompensation weggefallener Betreuungsgebühren

Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen (AGFS) fordert deshalb ein Unterstützungsprogramm zur Kompensation weggefallener Betreuungsgebühren. „Das Land darf die Schulen in freier Trägerschaft mit dem Problem der wegfallenden Einnahmen nicht allein lassen. Daher unterstütze ich die Forderung der freien Schulen ausdrücklich“, sagt die Ministerin. Der Ausgleich entgangener Betreuungsgebühren könnte in Form freiwilliger zusätzlicher Mittelzuweisungen des Landes gewährt werden. „Auf diese Weise ließe sich für alle Familien ein lückenloses Hilfsnetz knüpfen, und wir könnten unser gemeinsames Ziel, alle Familien zu entlasten, besser erreichen“, erläutert Eisenmann. Die AGFS rechne bei einer hundertprozentigen Erstattung mit einem maximalen Aufwand von rund 4,7 Millionen Euro pro Monat. Für die Monate April bis Juli ergebe sich damit ein Betrag von insgesamt etwa 20 Millionen Euro.

Verbesserung der Liquidität von Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in freier Trägerschaft erhalten die Zuschüsse des Landes zunächst über Abschläge. Die Träger gehen somit bis zur Schlussabrechnung in Vorleistung, die üblicherweise über die erwarteten Einnahmen abgesichert werden. „Wenn die Einnahmen aber wegbrechen, können die Träger die Vorfinanzierung nicht wie bisher stemmen. Auch für dieses Problem ist ein unbürokratisches Handeln des Landes notwendig“, betont die Ministerin. Das Land könnte unterstützen, indem es die Zuschüsse in voller Höhe auf Basis der vorläufigen Kopfsätze für das Jahr 2020 auszahlt und nicht wie üblich als Abschlag auf Basis der Kopfsätze aus dem Jahr 2019. Hierdurch würden sich die Zuschüsse um rund 25 Millionen Euro erhöhen. Diese Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen an die Privatschulträger ließe sich durch eine Vorverlagerung der Ausgaben des Landes vom Jahr 2021 auf das Jahr 2020 realisieren. In 2021 würden sich die Ausgaben entsprechend vermindern. „Mit diesem Verfahren könnten wir die Liquiditätsprobleme der Privatschulträger auf unbürokratische Weise lösen, ohne dass sich dadurch eine zusätzliche Belastung des Landeshaushalts ergibt“, sagt Ministerin Susanne Eisenmann. Das Kultusministerium werde sich für beide Lösungsvorschläge innerhalb der Landesregierung einsetzen und hierfür zeitnah und mit entsprechendem Nachdruck Gespräche mit dem Finanzministerium führen.

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