Schule

„Rechtsstaat macht Schule“ geht an den Start

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Auftaktveranstaltung „Rechtsstaat macht Schule" in der Aula des Albert-Einstein-Gymnasiums in Böblingen mit Justizminister Guido Wolf und Innenminister Thomas Strobl. (Bild: Max Kovalenko / Justizministerium Baden-Württemberg)

Nachdem das Projekt „Rechtsstaat macht Schule“ coronabedingt nicht 2020 starten konnte, geht es nun los. Bei dem Projekt erleben Schülerinnen und Schüler die unterschiedlichen Seiten des Rechtsstaats und schlüpfen in verschiedene Rollen.

Das Ministerium der Justiz und für Europa hat zusammen mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen das Projekt „Rechtsstaat macht Schule“ entwickelt. Das Projekt, das im coronabedingt nicht wie geplant 2020 starten konnte, wird nun landesweit an den weiterführenden Schulen durchgeführt. Zum Auftakt der neuen Kampagne stellten die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges und Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Kommunen, am 23. November 2022 am Fanny-Leicht-Gymnasium in Stuttgart das Konzept vor und betonten die Bedeutung des Rechtsstaats für die Demokratie.

Bei der Auftaktveranstaltung am Fanny-Leicht-Gymnasium wandte sich die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges direkt an die Schülerinnen und Schüler: „Der Rechtsstaat, in dem wir leben, ist eine große Errungenschaft. Gerade in diesen unruhigen und besorgniserregenden Zeiten können wir stolz sein auf unsere rechtsstaatlichen Prinzipien und das wir dank ihnen in Frieden und Sicherheit zusammenleben können. Damit er auch zukünftig funktioniert ist es wichtig, dass bereits junge Menschen die Bedeutung des Rechtsstaats kennen und sich für ihn interessieren.“

Planspiele zeigen verschiedene Seiten des Rechtsstaats

Gerade durch die Planspiele sollten die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Seiten des Rechtsstaats kennenlernen, so Gentges. „Ihr schlüpft in die Rollen von Richtern, Staatsanwälten oder Polizisten und erlebt deren Bedeutung für den Rechtsstaat. Wenn ihr der Zukunft euren Stempel aufdrückt, dann wünsche ich mir, dass Ihr euch für die Werte unserer Verfassung einsetzt.“

In drei Projektstunden von jeweils 90 Minuten lernen die Schülerinnen und Schüler in interaktiven Übungen und Planspielen die Aufgabe und Arbeit von verschiedenen Akteuren im Rechtsstaat kennen. Den Unterricht gestalten Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, der Justiz und der Anwaltschaft zusammen mit der Lehrkraft. Ziel ist es, bei den Schülerinnen und Schülern ein grundlegendes Verständnis für die staatlichen Normen des Zusammenlebens zu schaffen und die Akzeptanz für rechtsstaatliche Entscheidungen zu stärken. 

Schutz unserer Demokratie geht uns alle an

Innenminister Thomas Strobl sagte: „Unsere Polizistinnen und Polizisten sind Garanten unseres Rechtstaates und setzen sich mit großem Engagement jeden Tag für unsere Demokratie ein. Freilich gibt es auch diejenigen, die versuchen Hass zu säen, die gegen andere Menschen hetzen oder sie gar tätlich angreifen. Das ist eine Gefahr für unser friedliches Miteinander, ja auch für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie. Der Schutz unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates geht uns deshalb alle an, nicht nur Polizei und Justiz. Jede und Jeder kann einen ganz persönlichen Beitrag dazu leisten, dass wir auch künftig in Frieden und Sicherheit, in Demokratie und Freiheit miteinander leben können.“ 

Das Projekt „Rechtsstaat macht Schule“

Das Projekt „Rechtsstaat macht Schule“ ist Teil des ressortübergreifenden Arbeitsprogramms der Landesregierung für den Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Programm hat ein Volumen von 20 Millionen Euro. Das Ministerium der Justiz und für Migration setzt das Projekt gemeinsam mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport um. Das Programm richtet sich an Schulklassen der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) aller weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg. Die Auswahl, in welcher Klassenstufe und für welche Klasse/n das Programm umgesetzt werden soll, bleibt den Schulen überlassen. Polizistinnen und Polizisten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Landesdienst sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wirken als Dozierende mit und gestalten gemeinsam mit den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern den Unterricht.

Der Unterricht besteht aus mindestens drei Doppelstunden. Optional kann in einer vierten Doppelstunde eine echte Gerichtsverhandlung besucht werden. Die drei Doppelstunden sind so aufgebaut, dass in der ersten Doppelstunde die oder der Dozierende aus der Polizei den Unterricht gemeinsam mit der Lehrkraft gestaltet, in der zweiten Doppelstunde die oder der Dozierende aus der Justiz diese Aufgabe gemeinsam mit der Lehrkraft übernimmt. In der dritten Doppelstunde unterstützen die beiden Dozierenden aus der Justiz und der Polizei gemeinsam die Schulklasse bei der Durchführung eines Planspiels. An dieser dritten Stunde kann eine Anwältin oder ein Anwalt beteiligt werden, die oder der das Planspiels ebenfalls unterstützt, indem beispielsweise die Gruppe derjenigen Schülerinnen und Schüler angeleitet wird, die sich für die Rolle der Strafverteidigerin bzw. des Strafverteidigers interessiert.

Trotz über zweijähriger pandemiebedingter Pause stehen dem Projekt nach derzeitigem Stand über 400 Dozierende aus Justiz, Polizei und Anwaltschaft zur Verfügung.

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