Corona-Impfung

Land informiert über mögliche Impfangebote an Schulen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine 14-Jährige ihre erste Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer verabreicht.

Das Gesundheits- und das Kultusministerium haben weiterführende und berufliche Schulen über mögliche Impfangebote informiert. Die Einrichtungen können Impfzentren nutzen oder mobile Teams anfordern. Dies ist ein zusätzliches Angebot über die bereits bestehenden Möglichkeiten hinaus.

Impfungen gegen das Coronavirus sind ein wichtiger Baustein für einen sicheren Schulbetrieb. Seit letzter Woche empfiehlt die Ständige Impfkommission auch 12- bis 17-Jährigen eine Covid-19-Schutzimpfung. Kinder und Jugendliche können seither in Baden-Württemberg unkompliziert überall im Land geimpft werden, ob beim Haus-, Kinder- und Jugendarzt, in den Impfzentren oder bei den Vor-Ort-Impfaktionen von #dranbleibenBW. Als zusätzliches Angebot haben sich Gesundheits- und Kultusministerium am Dienstag, 24. August in einem gemeinsamen Brief (PDF) an die weiterführenden und beruflichen Schulen gewandt und diese über Impfangebote informiert. So können Schulen beispielsweise eigene Zeitfenster für Schulklassen in den Impfzentren reservieren oder auch direkt mobile Impfteams für die Schulen anfordern. Rund 27 Prozent der 12- bis 17-Jährigen sind in Baden-Württemberg (Stand 25. August) bereits mindestens einmal gegen das Coronavirus geimpft.

Möglichst schon vor dem Schulstart impfen lassen

„Uns ist es wichtig, dass nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission auch weiterführende und berufliche Schulen ihren Schülerinnen und Schülern nach dem Ende der Sommerferien ein Impfangebot machen können, wenn sie das möchten“, sagte Prof. Dr. Uwe Lahl, Amtschef im Sozial- und Gesundheitsministerium. „Dies ist ein zusätzliches Angebot. Überall, wo in Baden-Württemberg geimpft wird, können sich 12- bis 17-Jährige bereits jetzt impfen lassen. Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern, sollten das nach Möglichkeit jetzt schon, noch deutlich vor dem Beginn der Schule, nutzen.“

Kultusministerin Theresa Schopper betont, dass der Schulbesuch im kommenden Schuljahr nicht von einer Impfung abhänge und dass kein Druck auf Schülerinnen und Schüler ausgeübt werden dürfe. Sie sagt aber auch: „Wer geimpft ist, hilft, die Menschen im eigenen Umfeld zu schützen. Es muss sich niemand Sorgen machen, von der Schule ausgeschlossen zu werden, wenn er oder sie nicht geimpft ist. Aber wir Erwachsenen können den Kindern und Jugendlichen viel zurückgeben, indem wir uns impfen lassen. Und auch für die Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren gilt: Jede Impfung hilft dabei, Schule in Präsenz und damit auch das soziale Miteinander zu gewährleisten.“

Einwilligung der Eltern erforderlich

Die Verantwortlichen der Schulen in Baden-Württemberg können selbst entscheiden, ob sie ein mobiles Impfteam anfordern möchten. Grund dafür ist der organisatorische Aufwand, der vor Ort gewährleistet sein muss. So sind die Schülerinnen und Schüler zu informieren, Räumlichkeiten vorzubereiten und die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern beziehungsweise der Personensorgeberechtigten für eine Impfung einzuholen. Wenn die Eltern vor der Impfung aufgeklärt wurden und einwilligen, können die Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren auch dann geimpft werden, wenn die Eltern nicht dabei sind. Ohne vorherige Aufklärung und schriftliche Einwilligung der Eltern ist eine Impfung von Schülerinnen und Schüler unter 16 dagegen nicht möglich. Dann müssen die Eltern bei der Impfung zwingend dabei sein. Schülerinnen und Schüler, die älter als 16 Jahre alt sind, können selbst über eine Impfung entscheiden.

Vor-Ort-Impfaktionen an Schulen sind nicht nur durch mobile Impfteams, sondern auch in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft möglich. Auch in diesem Fall erfolgt die Organisation durch die Schule, die Ärztinnen und Ärzte können den Impfstoff über den Pharmagroßhandel bestellen und nach entsprechender Aufklärung verimpfen.

Schreiben des Sozial- und des Kultusministeriums vom 24. August 2021 an die Schulen: Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche, Möglichkeiten für Impfaktionen an Schulen (PDF)

Impfkampagne #dranbleibenBW

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Landeslehrpreis Gruppenbild mit Petra Olschowski
Hochschulen

Landeslehrpreis 2025 vergeben

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)
Tierschutz

Tierschutz-Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Porträt des verstorbenen Ministers a.D. Klaus v. Trotha
Nachruf

Ehemaliger Wissenschaftsminister Klaus von Trotha verstorben

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumförderung

Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung digital beantragbar

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit verharrt auf höherem Niveau