Coronavirus

Land fördert Luftfilter und CO2-Sensoren in Schulen und Kitas

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Luftfilter steht in einem Klassenraum an einer Grundschule.

Mit 70 Millionen Euro fördert das Land die Anschaffung von mobilen Luftfiltern und CO2-Sensoren. Diese können dazu beitragen, das Infektionsgeschehen in Schulen und in Kindertageseinrichtungen so gering wie möglich zu halten. Näheres regelt eine Förderrichtlinie des Kultusministeriums.

Das Land hat jüngst beschlossen, die öffentlichen und freien Träger unserer Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Beschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Sensoren erneut zu unterstützen. Nach dem 40-Millionen-Programm aus dem vergangenen Jahr, mit dem in Schulen unter anderem auch in raumlufthygienische Maßnahmen zur Gesunderhaltung, insbesondere in Raumluftfiltergeräte und CO2-Sensoren investiert werden konnte, umfasst das Förderprogramm nun ein Gesamtvolumen von 70 Millionen Euro. Die zugehörige Förderrichtlinie (PDF) ist am 6. August 2021 veröffentlicht worden und tritt damit am 7. August 2021 in Kraft. Darüber haben wir die Schulen, Träger der Kindertageseinrichtungen, Kommunalen Landesverbände sowie die Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Baden-Württemberg bereits informiert. 

Diese Förderung ist neben Impfen, Testen und Masken eine weitere Maßnahme im Rahmen der differenzierten präventiven Strategie des Landes, um das Infektionsgeschehen in Schulen und Kindertageseinrichtungen so gering wie möglich zu halten. „Nach wie vor ist intensives und sachgerechtes Lüften das vorrangige Mittel, um das Infektionsrisiko in Innenräumen zu reduzieren. Das bestätigen uns auch immer wieder die Fachleute“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt an: „CO2-Sensoren und mobile Raumluftfiltergeräte ergänzen diese Maßnahme. Letztere bilden vor allem in eingeschränkt belüftbaren Räumen einen weiteren Sicherheitszaun, um den Präsenzbetrieb sicherer zu machen.“ 

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab Anfang Mai möglich

Zehn der 70 Millionen Euro sind für die Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Das Land trägt die Hälfte der Anschaffungskosten pro Gerät, wobei die Landesförderung je mobilem Gerät bei 2.500 Euro gedeckelt ist. Aufgrund des regelmäßigen und engen Austauschs ist den Kommunen unterdessen bereits bekannt, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 1. Mai 2021 ermöglicht wird. Gefördert werden mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen beziehungsweise Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, CO2-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens sowie mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen, wenn sie von Kindern der Klassen eins bis sechs genutzt werden (für diese gibt es noch kein Impfangebot).

Es sind drei Meldezeiträume vorgesehen. Der erste beginnt am kommenden Montag, 9. August 2021, wobei die Ausstattung von eingeschränkt belüftbaren Räumen zunächst priorisiert wird. Hierfür werden also Mittel reserviert und eine Reservierungsbestätigung übersandt. Danach werden Meldungen für CO2-Sensoren berücksichtigt. Meldungen der Träger bezüglich Raumluftfiltergeräte für Räume, deren Lüftungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt sind und von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden, werden erst in dem zweiten Meldezeitraum ab dem 23. August 2021 berücksichtigt, wobei weiterhin die anderen Fördertatbestände bevorzugt werden. Mit Beginn des dritten Meldezeitraums ab dem 20. September 2021 bis längstens zum 20. Dezember 2021 kommen dann alle Anträge in einem so genannten Windhundverfahren zum Zug, solange Mittel aus dem Programm zur Verfügung stehen.

Förderfähig sind nur Geräte mit Filtertechnologie

Die Träger wickeln die Förderung über die L-Bank ab, und rechnen ihre getätigten Ausgaben ab 1. Dezember 2021 dann auch mit dieser ab. Die Geräte können gekauft, aber auch gemietet oder geleast werden, eine dreijährige Zweckbindung ist dabei Voraussetzung. Förderfähig im Sinne des Förderprogramms des Landes sind ausschließlich mobile Raumluftfiltergeräte mit Filtertechnologie. Dabei muss es sich um HEPA-Filter der Klassen H 13 oder H14 handeln. Die maßgeblichen technischen Details sind in einer Anlage zur Förderrichtlinie zusammengefasst.

Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte zusätzliche Förderung von mobilen Raumluftfiltergeräten für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit will das Land in seine Förderung einbeziehen. Dies ist aber erst möglich, sobald hierzu weitere Details und hinreichend verbindliche Vereinbarungen mit dem Bund vorliegen. 

„Unser oberstes Ziel ist ein Präsenzbetrieb für unsere Kinder und Jugendlichen, der so sicher wie möglich ist. Mit diesem weiteren Förderprogramm tragen wir dazu bei“, sagt Ministerin Schopper und betont: „Dies darf unsere anderen Anstrengungen aber keineswegs schmälern. Regelmäßiges Testen, Maskenpflicht oder Hygienepläne sind nach wie vor essentielle Werkzeuge im Kampf gegen das Virus. Zudem bleibt Impfen der stärkste Sicherheitszaun - und hier haben wir immer noch Luft nach oben.“

Kultusministerium: Informationen zu mobilen Raumluftfiltergeräten und CO₂-Sensoren, Schreiben des Kultusministeriums, Fragen und Antworten

Förderrichtlinie mobile Raumluftfiltergeräte und CO2-Sensoren vom 6. August 2021 (PDF)
Informationen zu den technischen Details, die für die Förderfähigkeit der mobilen Raumluftfiltergeräte maßgeblich sind, können Sie dieser Anlage zur Förderrichtlinie (PDF), die das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erarbeitet hat, entnehmen.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Bevölkerungsschutz

35 ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Während der Redaktionssitzung einer Schülerzeitung liegen auf dem Redaktionstisch Blöcke, Stifte, Scheren und Kleber und andere Utensilien. (Foto: © dpa)
Schülerzeitschriftenwettbewerb

14 Schülerzeitungen ausgezeichnet

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern

Fachliteratur zum Thema „Recht“ ist an einem Stand beim Deutschen Anwaltstag in Stuttgart zu sehen. (Bild: dpa)
Studium

Jura-Bachelor an allen Universitäten im Land möglich

Dr. Julia Mahamid (links) und Professor Dr. Klaus Blaum (rechts)
Forschung

Zwei Leibniz-Preise gehen nach Baden-Württemberg

Übergabe eines symbolischen Förderschecks an die Projektverantwortlichen der Fraunhofer-Gesellschaft für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“
Wirtschaft

Startschuss für Stuttgart Climate Tech Hub

Die Schüler Johannes (l.) und Felix (r.), ein Junge mit Down-Syndrom, sitzen in der Gemeinschaftsschule Gebhardschule in Konstanz an einem Klassentisch beim Malen. (Foto: © dpa)
Inklusion

Land fördert Inklusionsprojekte für Kinder und Jugendliche

Eine ausländische Schülerin füllt während eines Deutschkurses ein Arbeitsblatt aus. (Foto: © dpa)
Schule

Sprachbildung an Schulen wird intensiviert und verbindlich

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Baden-Württemberg erneuert Pakt für Integration

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Verbraucherforschungsforum 2025 zu digitalen Finanzdienstleistungen

Ein sonnendurchfluteter Schulraum mit Tischen und Stühlen
Schulbauförderung

468 Millionen Euro für Bau und Sanierung von Schulen

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Künstliche Intelligenz

1,3 Millionen Euro für die Zukunft der photonischen KI

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 9. Dezember 2025

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges im kindgerechten Vernehmungszimmer am Amtsgericht Karlsruhe
Justiz

Kindgerechtes Vernehmungszimmer vorgestellt