Schule

Corona-Verordnung Schule notverkündet

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Mund- und Nasenschutz hängt am ersten Schultag des neuen Schuljahres in einer Grundschule in Hemmingen an einem Haken. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Ab Montag, 29. November 2021, gelten angepasste Regeln zum Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen. Änderungen gibt es dabei für den Sportunterricht, den Musikunterricht, für Schulveranstaltungen und für mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen.

Das Kultusministerium hat am 26. November 2021 die Corona-Verordnung Schule notverkündet. Damit gelten ab dem kommenden Montag, 29. November 2021, angepasste Regeln zum Schulbetrieb unter Corona-Bedinungen. Änderungen gibt es dabei für den Sportunterricht, den Musikunterricht, für Schulveranstaltungen und für mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen. „Die aktuelle Lage ist sehr dynamisch und aufgrund des hohen Infektionsgeschehens in der Gesellschaft müssen wir auch an den Schulen unsere Sicherheitszäune hochfahren“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Klar ist dabei auch: Wir justieren bei unseren Maßnahmen nach, falls dies nach den Abwägungen der verschiedenen Aspekte erforderlich wird. Genauso klar ist, dass uns nur die Impfung aus dem Corona-Schlamassel heraushilft – und hier haben wir alle einen Beitrag zu leisten.“

Regelungen für Sport- und Musikunterricht

Der fachpraktische Sportunterricht darf künftig in den Alarmstufen I und II nur noch kontaktfrei erfolgen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Unterricht zur Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler, die Sport als Prüfungsfach gewählt haben, sowie für die Basis- und Leistungskurse Sport der Jahrgangsstufen 1 und 2 an allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen. Für den Musikunterricht gilt in den Alarmstufen, dass beim Singen und beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand von zwei Metern in alle Richtungen eingehalten werden muss. Das Spielen von Blasinstrumenten ist nur im Freien oder in sehr großen Räumen wie beispielsweise der Aula erlaubt. Das Singen ist in geschlossenen Räumen nur mit Maske erlaubt, im Freien kann die Maske abgesetzt werden.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen und Schulveranstaltungen

Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis zum 31. Januar 2022 untersagt. Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen im Ausland waren bereits untersagt, mit dieser Regelung sind nun auch noch derartige Veranstaltungen im Inland untersagt. Hierfür gibt es aber eine Übergangsfrist, damit sich die Schulen darauf einstellen können - diese läuft bis zum 1. Dezember 2021. Danach sind mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen auch im Inland untersagt. Schulveranstaltungen können künftig nicht mehr generell nach den Regelungen der Corona-Verordnung Schule stattfinden, die 3G und Maskenpflicht vorsehen. Für öffentliche Schulveranstaltungen oder Veranstaltungen, die nicht in der Schule stattfinden, gelten die Regelungen der allgemeinen Corona-Verordnung des Landes, die teilweise 2G+-Regelungen vorsehen. Für Klassenpflegschaftssitzungen, Elternbeiratssitzungen, Schülerratssitzungen und Sitzungen der weiteren schulischen Gremien, die in der Schule stattfinden und nicht-öffentlich sind, gelten aber weiterhin die schulischen Regeln.

Schülerausweis als Testnachweis

Bisher konnten Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich mit dem Schülerausweis im außerschulischen Bereich von Testpflichten befreien. Diese Regelung gilt mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Hauptverordnung des Landes nicht mehr. Für sie gelten also regulär die 2G+-, 2G- oder 3G-Vorschriften der Corona-Hauptverordnung. Die Ausnahme für die Schülerinnen und Schüler im Alter von zwölf bis 17 Jahren besteht vorerst weiter, die Pläne der Landesregierung sehen aber vor, diese Ausnahme mit Beginn der Weihnachtsferien auslaufen zu lassen. „Für die Schülerinnen und Schüler, die 18 Jahre oder älter sind, bestand schon länger ein Impfangebot. Für die Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren besteht eine Impfempfehlung seit August. Ich mahne und appelliere deswegen noch einmal: Lassen Sie, lasst Euch impfen.“

Kultusministerium: Corona-Verordnung Schule

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Landeslehrpreis Gruppenbild mit Petra Olschowski
Hochschulen

Landeslehrpreis 2025 vergeben

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)
Tierschutz

Tierschutz-Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Porträt des verstorbenen Ministers a.D. Klaus v. Trotha
Nachruf

Ehemaliger Wissenschaftsminister Klaus von Trotha verstorben

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumförderung

Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung digital beantragbar

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit verharrt auf höherem Niveau