Hochschulmedizin

Bis zu 141 Millionen Euro für Universitätskliniken

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Ein Krankenpfleger schiebt in einer Klinik ein Krankenbett über einen Flur. (Foto: © dpa)

Das Land hat die Corona-Finanzhilfen verlängert und unterstützt damit die Universitätskliniken im Jahr 2023 mit bis zu 141 Millionen Euro. Dies sichert die medizinische Infrastruktur in Baden-Württemberg.

Die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sehr belasteten Universitätskliniken in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm erhalten vom Land auch in 2023 außerordentliche Finanzhilfen. Das Kabinett hat eine Unterstützung von insgesamt bis zu 141 Millionen Euro für das Jahr 2023 zugesagt. Damit sollen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie gemindert sowie die Auswirkungen der Pandemie auf die Zahlungsfähigkeit der vier Häuser der universitären Maximalversorgung ausgeglichen werden.

Medizinische Infrastruktur im Land sichern

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Während die Pandemie in vielen Lebensbereichen immer weniger spürbar ist, sind insbesondere die Universitätskliniken nach wie vor massiv belastet. Zur Versorgung der Bevölkerung mit hochspezialisierten Leistungen auf universitärem Spitzenniveau halten sie besonders teure Infrastruktur und hochqualifiziertes Personal vor.“

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz betonte: „Die Unikliniken sind wesentlicher Teil der medizinischen Infrastruktur im Land. Die sichern wir mit unserer Unterstützung.“

Prof. Frederik Wenz, Sprecher des Kompetenzverbunds Universitätsmedizin Baden-Württemberg und Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Freiburg, erläuterte: „Grund für die massive Belastung der Universitätskliniken sind insbesondere die Anforderungen des Infektionsschutzes für vulnerable Einrichtungen, die erhebliche Arbeitsausfälle und damit Erlösminderungen auch bei symptomfreien Verläufen zur Folge haben. Zugleich bleibt der pandemiekonforme Krankenhausbetrieb aufgrund erforderlicher Schutzmaßnahmen auch 2023 deutlich teurer als der Krankenhausbetrieb vor Pandemie. Erschwerend kommt hinzu, dass von Seiten der Kostenträger seit Juli 2022 für Erlösausfälle und Mehrkosten zum Beispiel für Schutzmaterialien, Testungen und die parallele Behandlung und Unterbringung Covid-positiver und -negativer Patienten keine Ausgleichsleistungen mehr gewährt werden.“

Finanzhilfen für die Universitätskliniken

Bereits im Frühjahr 2020 hatte das Land den vier Universitätskliniken in Trägerschaft des Landes zur Pandemiebewältigung und zum Ausbau von Intensivkapazitäten einen Finanzrahmen von insgesamt bis zu 605 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Topf, aus dem die Kliniken bis Ende 2022 rund 380 Millionen Euro in Anspruch genommen haben, ist auch Grundlage für die Unterstützung in 2023.

Der bewilligte Finanzrahmen soll die Abdeckung des pandemiebedingten Liquiditätsbedarfes der Unikliniken sicherstellen, auch hatten die Kliniken 2020 hieraus 77 Millionen Euro Zuschüsse für pandemienotwendige Investitionsmaßnahmen erhalten.

Für die Jahre 2020 und 2021 wurde den Kliniken nach Aufstellung der jeweiligen Jahresabschlüsse im Folgejahr jeweils ein Landeszuschuss von insgesamt 180 Millionen Euro für beide Jahre bewilligt, um pandemiebedingte Belastungen abzudecken, die nicht anderweitig finanziert werden können. Auch für das Jahr 2022 ist eine solche nachträgliche Zuschussbewilligung vorgesehen. Die darüber hinaus bereitgestellte Liquiditätsunterstützung ist grundsätzlich wieder an den Landeshaushalt zurückzuführen.

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