Bauen

Land startet Förderaufruf „Clever Bauen BW“

Das Land startet den Förderaufruf „Clever Bauen BW“. Ziel ist es, Modellprojekte im Wohnungsbau zu unterstützen, die einen innovativen Umgang mit bestehenden Bau- und Ausstattungsstandards erproben.

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Baustelle eines Wohnhauses mit Dachausbau

Das Land Baden-Württemberg startet im Rahmen des Strategiedialogs Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen (SDB) den Förderaufruf „Clever Bauen BW“ (PDF). Den Startschuss dafür gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi. am 23. Dezember 2025 in Stuttgart „Bauen ist zu kompliziert und zu teuer geworden. Im Strategiedialog haben wir erkannt: Das muss nicht sein. Denn wenn wir vorausschauend und clever planen, können wir nicht nur Baukosten, sondern auch Betriebskosten einsparen. Genau das fördern wir mit ,Clever Bauen BW‘“, sagte Razavi. Insgesamt stehen 1,4 Millionen Euro in der ersten Förderrunde zu Verfügung. 

Ziel ist es, erstmals Modellprojekte im Wohnungsbau zu unterstützen, die einen innovativen Umgang mit bestehenden Bau- und Ausstattungsstandards erproben und damit neue Wege für ein qualitätvolles, kostengünstiges und ressourcenschonendes Bauen aufzeigen.

Land sucht und fördert Modellprojekte

Der Projektaufruf ist in enger Zusammenarbeit mit dem SDB entstanden. Dort haben Expertinnen und Experten aus Kommunen, Baupraxis, Wohnungswirtschaft und Wissenschaft gemeinsam untersucht, warum Bauen immer teurer wird – und wie es auch einfacher gehen kann. Forschungsergebnisse zeigen: Baukostensteigerungen werden maßgeblich durch steigende Standards verursacht. Gleichzeitig belegen sie, dass einfachere, robuste Lösungen Bau-, Betriebs- und Wartungskosten deutlich senken können. Der dafür notwendige Mehraufwand verlagert sich vor allem in die frühe Planungs- und Abstimmungsphase. Umso wichtiger sind Pilot- und Modellprojekte, die diese Ansätze unter realen Bedingungen erproben. Diese sollen mit „Clever Bauen BW“ gefördert werden. 

Der Projektaufruf greift zudem den aktuellen Diskurs zum Gebäudetyp E (PDF) auf und verbindet diesen mit den Erfahrungen aus den Projekten und Arbeitsgruppen des Strategiedialogs. Ziel ist es, bestehende Spielräume im Umgang mit Standards und Normen bewusst, verantwortungsvoll und genehmigungsfähig zu nutzen und unter realen Marktbedingungen zu erproben. Eine wissenschaftliche Begleitung stellt sicher, dass die gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet und für den Regelwohnungsbau nutzbar gemacht werden.

Ministerin Razavi sagte: „Wir wollen, dass gute Ideen nicht in Studien stecken bleiben, sondern auf die Baustelle kommen. ,Clever Bauen BW‘ bringt den experimentellen Umgang mit Standards aus der Theorie in die Praxis. Denn wenn wir einfacher bauen, profitieren alle: die Bauherren, die Mieterinnen und Mieter und am Ende auch unsere Umwelt – und das ist wirklich clever.“

Gefördert werden Projekte in ganz Baden-Württemberg – vom Neubau bis zur Umnutzung oder Reaktivierung leerstehender Gebäude. Ergänzend werden auch Machbarkeitsstudien unterstützt, die der Vorbereitung konkreter Bauvorhaben dienen und genehmigungsfähige Lösungen entwickeln. Das Programm richtet sich an alle interessierten Bauherren, die bereit sind, innovativ mit Standards umzugehen und ihre Erfahrungen für den Wissenstransfer zur Verfügung zu stellen. Bauliche Umsetzungen werden mit 300 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche unterstützt. Die wissenschaftliche Begleitung wird mit 100 Prozent der zuwendungsfähigen Begleitkosten (maximal 100.000 Euro pro Projekt) gefördert. Machbarkeitsstudien zum Gebäudetyp-E-Prinzip werden mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (maximal 50.000 Euro je Antrag) gefördert.

Einreichung von Projektskizzen in zwei Runden

Projektskizzen können in zwei Runden eingereicht werden. Die Frist für die erste Runde endet am 31. März 2026. Die eingereichten Projektskizzen werden geprüft und von einem Expertengremium ausgewählt. Anschließend werden die Vorhabenträger der ausgewählten Projekte zum dialogischen Prozess eingeladen. Parallel läuft die zweite Einreichungsrunde für weitere Projektskizzen. Deren Frist endet am 31. August 2026.

Gebäudetyp E 

Der sogenannte Gebäudetyp E („E“ wie einfach oder experimentell) steht im Zentrum der Diskussion über steigende Baukosten und den verantwortungsvollen Umgang mit Bau- und Ausstattungsstandards. Auf Bundesebene läuft seit 2024 ein Gesetzgebungsprozess zur Weiterentwicklung des Bauordnungs- und Zivilrechts, der die rechtssichere Nutzung bestehender Spielräume ermöglichen und das einfache, kostengünstige Bauen stärken soll.

 

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