Coronavirus

Zehn Millionen Euro für die Förderung von Schulbussen

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Schüler steigen in einen Bus (Bild: © picture alliance/Swen Pförtner/dpa)

Das Verkehrsministerium will mit der Anschaffung zusätzlicher Schulbusse verhindern, dass Schulkinder auf dem Weg zur Schule in Bussen zu eng zusammenstehen.

Mit dem Start des neuen Schuljahres legt Verkehrsminister Winfried Hermann ein Sonderprogramm zur Förderung von zusätzlichen Schulbussen auf. Das Verkehrsministerium einigte sich mit Städtetag und Landkreistag auf die Bedingungen zur Förderung. „Infektionsschutz beginnt nicht erst in der Schule! Um Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg vor einer Corona-Ansteckung besser schützen zu können, müssen sie sich auf mehr Busse verteilen können. Diese Verstärkerbusse fördern wir mit bis zu zehn Millionen Euro“, so Verkehrsminister Winfried Hermann.

Schulbus-Förderung für die Landkreise

Die Eckpunkte zur Förderung von Verstärkerbussen lauten: Bei einer Überschreitung von 100 Prozent der Sitzplätze und 40 Prozent der zulässigen Stehplätze bekommen die Landkreise zusätzliche Schulbusse gefördert. Dieser Wert wurde nach intensiven Erörterungen zwischen der kommunalen Seite und dem Verkehrsministerium so festgelegt. Zum Schutz vor Corona-Infektionen soll mit den Verstärkerbussen verhindert werden, dass Schulkinder in den Bussen zu eng zusammenstehen.

Bis zu den Herbstferien trägt das Verkehrsministerium 80 Prozent der zusätzlichen Kosten, die bei den Landkreisen anfallen. Das betrifft sowohl den gewöhnlichen Schulbusverkehr als auch den freigestellten Schulbusverkehr, durch welchen unter anderem behinderte Kinder transportiert werden. Auch für zusätzliche Busse, die bei einer Entzerrung der Schulanfangszeiten benötigt werden, gibt das Land Geld. Die Förderung erstreckt sich zunächst bis zum Beginn der Herbstferien. Dann werden Land und Kommunen gemeinsam auswerten, wie die Verstärkerbusse im Schülerverkehr genutzt werden.

Infektionsschutz im öffentlichen Nahverkehr

Verkehrsminister Hermann weiter: „Uns ist klar, dass der Mindestabstand im öffentlichen Verkehr nicht immer eingehalten werden kann. Darum gilt im gesamten Nahverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht für Kinder ab sechs Jahren. Zusätzlich erhöhen wir mit dieser freiwilligen Maßnahme den Infektionsschutz im öffentlichen Nahverkehr, entlasten die kommunalen Aufgabenträger und schaffen eine Einnahmequelle für Reisebusunternehmen, welche ihre freien Buskapazitäten zur Verfügung stellen können.“ Damit sich die Auslastung der Busse gut verteilt, ruft Minister Hermann die Schülerinnen und Schüler dazu auf, nicht nur den ersten Bus zu benutzen, sondern auch in die folgenden Verstärkerbusse einzusteigen.

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