Coronavirus

Notbetreuung an Schulen auch in den Pfingstferien möglich

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Schülerin einer zweiten Klasse schreibt in einer Schule das ABC an die Tafel. (Foto: dpa)

Entsprechend der Corona-Verordnung des Landes kann in den Pfingstferien bei Bedarf eine erweiterte Notbetreuung angeboten werden. Der Einsatz der Lehrer erfolgt auf freiwilliger Basis.

Am 2. Juni beginnen in Baden-Württemberg die zweiwöchigen Pfingstferien. Entsprechend der Corona-Verordnung der Landesregierung kann in den Pfingstferien bei Bedarf eine erweiterte Notbetreuung angeboten werden.

„Wir sind uns sehr bewusst, was die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Lehrkräfte in den zurückliegenden Wochen alles geleistet haben. Gemeinsam haben sie die Notbetreuung an den Schulen auf die Beine gestellt, eine reibungslose Wiederaufnahme des Unterrichts und die Durchführung der Abschlussprüfungen ermöglicht. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Trotz dieser enormen Belastung haben wir die Schulen gebeten, ähnlich wie bereits in den Osterferien, auch in den Pfingstferien eine Notbetreuung zu organisieren, sofern hierfür ein Bedarf besteht.“

Die Notbetreuung kann dabei auch zeitweise in einer der beiden Ferienwochen angeboten werden, da kein Rechtsanspruch auf eine Notbetreuung besteht. Die Schulleitungen entscheiden in eigenem Ermessen, ob eine Notbetreuung und wenn ja, in welchem Umfang angeboten wird – je nach Platzangebot und zur Verfügung stehendem Personal.

Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer ist freiwillig

Auch der Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis, zudem können auch Betreuungskräfte von außerschulischen Partnern oder der Kommunen eingesetzt werden. „Wir danken allen Lehrerinnen und Lehrern, die sich freiwillig für die Notbetreuung melden. Auch den außerschulischen Partnern und den Kommunen sind wir sehr dankbar, dass sie so tatkräftig dazu beitragen, zahlreichen Familien im Land eine Notbetreuung anbieten zu können. Ihr Engagement steht für den Zusammenhalt in Baden-Württemberg während der aktuellen Situation. Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen der Corona-Pandemie erfolgreich meistern“, betont Eisenmann. Eine Notbetreuungen in den weiteren Schulferien, zum Beispiel in den Sommerferien, sei nicht beabsichtigt.

Schreiben des Kultusministeriums vom 19. Mai 2020 zur Notbetreuung in den Pfingstferien (PDF)

Kultusministerium: Coronavirus: Informationen für Schulen und Kitas

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Landeslehrpreis Gruppenbild mit Petra Olschowski
Hochschulen

Landeslehrpreis 2025 vergeben

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)
Tierschutz

Tierschutz-Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Porträt des verstorbenen Ministers a.D. Klaus v. Trotha
Nachruf

Ehemaliger Wissenschaftsminister Klaus von Trotha verstorben

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumförderung

Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung digital beantragbar

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit verharrt auf höherem Niveau