Schienenverkehr

Landeskabinett stimmt Rettungsplan für Abellio zu

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Der Zug von Abellio steht auf dem Gleis. Als Aufschrift ist das bwegt-Logo zu erkennen.

Die Landesregierung hat einem Konzept zur Fortführung der Abellio-Verkehre zugestimmt. Das landeseigene Bahnunternehmen SWEG soll für die nächsten zwei Jahre einspringen. Das bietet beste Perspektiven für die Beschäftigten und die Sicherung des Zugbetriebs.

Das Landeskabinett hat einem Rettungsplan von Verkehrsminister Winfried Hermann für den Zugbetrieb und die Beschäftigten der insolventen Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH (ABRB) zugestimmt. Minister Hermann sagte: „Wir haben eine solide Lösung für den Weiterbetrieb entwickelt: Die landeseigene Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) soll für die nächsten zwei Jahre einspringen. Das bietet den Beschäftigten eine gute Perspektive und die Fahrgäste können dann mit einem stabilen Betrieb der Züge rechnen.“

SWEG hat ein Angebot abgegeben

Die SWEG hat ein Kaufangebot für die ABRB samt Werkstatt abgegeben. Dieses ist in den Augen des Verkehrsministeriums wirtschaftlich und bietet die bestmögliche Aussicht für einen stabilen weiteren Betrieb. Vorgesehen ist, dass die Abellio-Züge auf den betroffenen Strecken weiter mit der bisherigen Belegschaft und im bekannten Takt fahren – allerdings dann unter dem Dach der SWEG als Gesellschafterin der Abellio Rail Baden-Württemberg (ABRB). Dafür soll die ABRB im Zuge einer Notmaßnahme nach europäischem Vergaberecht für zwei Jahre vorübergehend einen neuen Verkehrsvertrag erhalten. Dieser soll die volle Kostendeckung für den Betrieb garantieren.

Neue Ausschreibung nach zwei Jahren

„Im Idealfall bekommen die Fahrgäste diese Veränderungen gar nicht mit. Die Züge sollen unverändert weiterfahren“, betonte Minister Hermann und erläuterte das weitere Vorgehen: „Innerhalb der nächsten zwei Jahre wollen wir die Verkehrsleistungen dann über eine Ausschreibung wieder im Wettbewerb vergeben, an dem sich auch die SWEG beteiligen kann. Wir beenden also mit der Zwischenlösung die unsichere Phase und bereiten ein faires und transparentes Vergabeverfahren vor.“ Das Konzept sieht vor, dass nach Abschluss dieses Verfahrens die ABRB dann an den Betreiber weiterverkauft wird, der sich bei der Ausschreibung durchgesetzt hat. Geplant ist, dass die SWEG beim Betrieb in den nächsten zwei Jahren und bei der kommenden Ausschreibung durch ihr Einspringen weder Vor- noch Nachteile hat. „Wichtig ist, dass die Gesellschaft mit ihren Arbeitsplätzen in beiden Schritten jeweils erhalten bleibt. Damit sichern wir Kontinuität für Beschäftigte und Fahrgäste“.

Nächste Schritte bei der SWEG

Zwischen Land und SWEG soll nun eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, in der die notwendigen Regelungen getroffen werden. Sobald diese ausgearbeitet ist und der Interims-Verkehrsvertrag vorliegt, kann der SWEG-Aufsichtsrat darüber entscheiden. Dann folgt der Abschluss der Investorenvereinbarung. Anschließend muss die Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan entscheiden. Dann kann das Insolvenzgericht den Beschluss hierüber fassen. Sofern bis Ablauf einer zweiwöchigen Frist keine Beschwerden eingelegt werden, wird der Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig. Danach gehen die Gesellschaftsanteile an die SWEG über.

Hier fährt die SWEG bereits in Baden-Württemberg

Die landeseigene Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) fährt bereits Züge in verschiedenen Netzen im Land, etwa rund um Ulm, im Bereich Zollern-Alb, beim Ringzug Schwarzwald-Baar-Heuberg zwischen Tuttlingen, Rottweil und Villingen-Schwenningen, bei der Ortenau-S-Bahn oder bei der Breisgau-S-Bahn rund um Freiburg.

Schutzschirmverfahren von Abellio

Das niederländische Unternehmen Abellio hatte 2016 bei der Ausschreibung des Stuttgarter Netzes den Zuschlag für ein Los erhalten. Die ABRB ist in Baden-Württemberg auf folgenden Strecken unterwegs: Stuttgart-Mühlacker-Bruchsal/Pforzheim, Stuttgart-Heilbronn-Mannheim/Osterburken sowie Stuttgart-Plochingen-Tübingen. Im Sommer hatte sich Abellio mit seinen Landesgesellschaften in ein Schutzschirmverfahren begeben und Insolvenz beantragt. Grund: Ihr Gesellschafter – die niederländische Staatsbahn – war nicht mehr bereit, die Defizite aus dem Deutschlandgeschäft zu tragen. Neben der Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH (ABRB) waren auch Unternehmen von Abellio in Nordrhein-Westfalen und Mitteldeutschland betroffen. In Nordrhein-Westfalen wurde ebenfalls eine Fortführungsvereinbarung geschlossen und es werden Notvergaben vorbereitet.

Pressemitteilung vom 17. September 2021: Land und Abellio schließen Vereinbarung zur Fortführung des Betriebes

Pressemitteilung vom 1. Juli 2021: Abellio hat stabilen Bahnbetrieb auf seinen Netzen zugesagt

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