Hochschulfinanzierung

Land sichert Finanzierung der drei kirchlichen Hochschulen

Das Land unterstützt Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft mit 71,5 Millionen Euro und sichert damit die Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte für Soziales und Gesundheit.

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Studierende sitzen in der Universität bei der Erstsemester-Begrüßung in einem Hörsaal.

Das Wissenschaftsministerium und die Landeskirchen haben die Finanzierungsvereinbarung 2026 bis 2030 für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in kirchlicher Trägerschaft unterzeichnet. Damit werden die Evangelische Hochschule Ludwigsburg, die Evangelische Hochschule Freiburg und die Katholische Hochschule Freiburg bis mindestens 2030 gefördert.

Hochwertige akademische Ausbildung

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Mit dieser Vereinbarung unterstützen wir die drei Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in kirchlicher Trägerschaft in ihrer so wichtigen gesellschaftlichen Funktion: der hochwertigen akademischen Ausbildung in den Sozial- und Gesundheitsstudiengängen. Wir schaffen damit die Grundlage, dass der akademische Nachwuchs in Sozialer Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung gesichert wird.“

Der staatliche Anteil an der Finanzierung der Hochschulen wird von 2027 an – wie bei der Hochschulfinanzierungsvereinbarung III – um jährlich 3,5 Prozent erhöht. Mit der Vereinbarung unterstützt das Land die Förderung fairer Beschäftigungsverhältnisse, die Förderung von Chancengleichheit, Diversität und Gleichstellung sowie die Klimaschutzziele der Landesregierung sind in der Vereinbarung festgehalten.

Weiterführung der Studiengänge gesichert

Um für das Land und die Gesellschaft den gesamten Bedarf an Absolventinnen und Absolventen zu decken, gehen das Ministerium und die Landeskirchen als Träger der Hochschulen einen gemeinsamen Weg. Die Landeskirchen bekräftigen damit die Finanzierung der geförderten Studienplätze während der Laufzeit der Vereinbarung. Durch den erfolgreichen Abschluss der Finanzierungsvereinbarung wird die Weiterführung der Studiengänge bis 2030 gewährleistet.

Rektorin Prof. Dr. Renate Kirchhoff, Evangelische Hochschule Freiburg, sagte: „Die drei Hochschulen können durch die verlässliche Finanzierung ihrer Trägerkirchen und des Landes Baden-Württemberg über den Zeitraum von fünf Jahren ihr Leistungsportfolio in Lehre, Forschung und Transfer stabil halten. Das kommt unmittelbar der Lebensqualität der Menschen im Land und darüber hinaus zugute.“

Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft

Die drei Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Ludwigsburg und Freiburg haben zusammen 4.000 Studierende (Stand 2024). Sie bieten 18 Studiengänge in Sozialer Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung an. Die Hochschulen werden von der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Katholischen Hochschule Freiburg gGmbH getragen. Der Zugang zu den Studiengängen der kirchlichen Hochschulen im Sozial- und Gesundheitsbereich wird unabhängig von Religion und Konfession gewährt. Die Studienangebote haben sich seit vielen Jahren bewährt und sind von Studienbewerberinnen und -bewerbern sowie Studierenden stark nachgefragt.

Finanzierung der Hochschulen in Baden-Württemberg

Im April 2025 haben das Land Baden-Württemberg und die staatlichen Hochschulen die Hochschulfinanzierungsvereinbarung III (HoFV III) unterzeichnet. Sie ist ein klares Bekenntnis zum Wissenschafts- und Hochschulstandort Baden-Württemberg. Im Zeitraum 2026 bis 2030 schafft die HoFV III finanzielle Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Hochschulen und Medizinischen Fakultäten im Land. Nach der HoFV III für die staatlichen Hochschulen konnte am 30. Juli 2025 auch die Finanzierungsvereinbarung 2026 bis 2030 mit den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in kirchlicher Trägerschaft unterzeichnet werden.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Hochschulfinanzierung 2026 bis 2030

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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