Streuobst

Land führt Baumschnittförderung fort

Mit der Verlängerung der Baumschnittförderung Streuobst um drei Jahre stärkt das Land den Erhalt der Streuobstwiesen. Die Baumschnittförderung ist Teil der Streuobstkonzeption 2030.

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Ein Landwirt bei der Mostäpfellese mit Erntehelfern auf seiner Streuobstwiese. (Foto: © dpa)
Symbolbild

„Die rege Teilnahme in der vergangenen Förderperiode spricht für sich. Knapp 10.000 Akteure haben sich aktiv beteiligt und fast eine halbe Million Streuobstbäume geschnitten und gepflegt. Die Baumschnittförderung ist Teil unserer Streuobstkonzeption 2030 (PDF), mit der das Land die Bestrebungen zum Streuobsterhalt auch weiterhin unterstützen wird“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, zum Start in die neue Förderperiode für die Baumschnittförderung Streuobst.

Förderung stärkt den Erhalt der Streuobstwiesen

Das Land Baden-Württemberg fördert auch in den kommenden Jahren den fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen, um die Bestände der Streuobstwiesen langfristig zu erhalten. Die Förderung unterstützt Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien und Abfindungsbrennereien als auch Kommunen, die sich aktiv für den Erhalt dieser wertvollen Landschaft einsetzen.

„Wir haben das Förderprogramm flexibler gestaltet, indem wir seine Laufzeit verkürzt haben. Denn damit kann, anders als bei der bisher fünfjährigen Laufzeit, schneller wieder in das Förderprogramm eingestiegen werden. Zudem entfällt das Einreichen von Flurstückskarten in Zukunft“, sagte Minister Hauk.

Antragstellung ab sofort möglich

Am 28. November 2025 wurde das Förderprogramm eröffnet, und Sammelanträge (PDF) können wie gewohnt bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Pro Baumschnitt kann vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvorschrift Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028 und deren rechtlicher Notifizierung durch die Europäische Union ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden. Die Kommunen können diesen Fördersatz um bis zu zehn Euro je Baumschnitt erhöhen.

Streuobstwiesen – wertvoll für Artenvielfalt und Klima

Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Europas. Sie bieten Lebensraum für über 5.000 Tier- und Pflanzenarten. Gleichzeitig prägen sie das Landschaftsbild vieler Regionen Baden-Württembergs.

„Mit der Förderung des Baumschnitts schaffen wir Anreize, diese wertvollen Biotope zu erhalten. So bleibt das Landschaftsbild lebendig und die biologische Vielfalt wird gestärkt“, betonte Minister Hauk, „denn Jeder fachgerecht gepflegte Obstbaum ist ein Beitrag zum Klima- und Artenschutz.“

Streuobstportal Baden-Württemberg

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