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Fünftes baden-württembergisches Musikgymnasium

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Schüler eines Musikgymnasiums spielen Geige.

In Mannheim wurde das fünfte baden-württembergische Musikgymnasium eröffnet. Es hat zum Schuljahresstart seine Arbeit mit 13 Musikgymnasiastinnen und -gymnasiasten aufgenommen.

Das Netzwerk zur musikalischen Begabtenförderung mit Hochleistungen im Land ist vollständig. Denn mit dem Extern: Moll-Gymnasium (Öffnet in neuem Fenster) in Mannheim gibt es nun an jedem Musikhochschulstandort in Baden-Württemberg (Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Trossingen) auch ein Musikgymnasium. Damit ist die Koalitionsvereinbarung diesbezüglich erfüllt. Kultusministerin Theresa Schopper hat das Mannheimer Moll-Gymnasium, das zu diesem Schuljahr seine Arbeit mit derzeit 13 Musikgymnasiastinnen und -gymnasiasten aufgenommen hatte, am Freitag, 19. Januar 2024, offiziell seiner neuen Bestimmung übergeben.

„Mit dem künftigen Musikgymnasium in Mannheim komplettieren wir das Netzwerk, das wir im Land bereits zur musikalischen Begabtenförderung haben. Wir können dank der Kooperationen mit den Musikhochschulen und Musikschulen unsere jungen musikalischen Talente nun im ganzen Land bestens früh fördern“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Kunststaatssekretär Arne Braun betont: „Jetzt bringen alle fünf Musikhochschulen des Landes ihre hohe Expertise schon vor der Aufnahme eines Hochschulstudiums bei der Förderung begabter Schülerinnen und Schüler ein. Die Erfahrungen aus den Musikgymnasien an anderen Standorten zeigen, dass das Kooperationsmodell für die geförderten Schülerinnen und Schüler einen hohen Mehrwert bringt.“

Eine Stelle für das Gymnasium und Personalmittel für die Hochschule

Wie an den anderen Standorten ist auch in Mannheim eine entsprechende Kooperation zwischen der Musikhochschule und dem Musikgymnasium eingerichtet. So werden schulischer Unterricht und musikalische Exzellenzförderung eng miteinander verzahnt. Bei entsprechendem Berufswunsch können sich die Jugendlichen optimal auf ein späteres Musikstudium vorbereiten.

Das Kultusministerium stellt allen Musikgymnasien hierfür zusätzlich ein Lehrerdeputat für den Unterrichtsbedarf und die Koordination zur Verfügung. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt die Musikhochschule Mannheim im Staatshaushalt 2023/2024 ebenfalls mit Personalmitteln für die Kooperation mit dem Musikgymnasium.

Zugangsvoraussetzungen

Um ein Musikgymnasium besuchen zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Diese sind an allen Standorten von Musikgymnasien gleich, auch ist überall eine Aufnahmeprüfung erfolgreich abzulegen. Diese umfasst eine Prüfung im instrumentalen bzw. vokalen Hauptfach sowie eine Prüfung in Musiktheorie und Hörerziehung.
 
Extern: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Musik (Öffnet in neuem Fenster)

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