Landwirtschaft

Frist für Gemeinsamen Antrag 2025 endet am 15. Mai

Die Frist für die Einreichung des Gemeinsamen Antrags endet am 15. Mai 2025. Bei verspäteten Einreichungen drohen Kürzungen oder Ablehnungen der Beihilfen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Landwirtschaft in Hohenlohe

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) empfiehlt allen Antragstellerinnen und Antragstellern, die ihren Gemeinsamen Antrag 2025 noch nicht eingereicht haben, dies bis spätestens zum 15. Mai 2025 über das Antragssystem FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) zu erledigen. Es ist wichtig, vorab ausreichend Zeit einzuplanen.

Nach Abschluss der Bearbeitung und Einreichung des Gemeinsamen Antrags erhalten Antragsteller eine Eingangsbestätigung. Der erfolgreiche Eingang des Antrags wird auch auf der FIONA-Statusseite angezeigt. Zu jeder erfolgten Einreichung wird die jeweilige Eingangsbestätigung in FIONA in der Dokumentenablage abgelegt. Mit der Einreichung des Gemeinsamen Antrags können für bestimmte Fördermaßnahmen weitere Nachweise gefordert werden. Welche Nachweise fristgerecht eingereicht werden müssen, ist in FIONA unter Ziffer 6 der Eingangsbestätigung sowie und auf der Navigationsseite „Nachweise hochladen“ aufgelistet. Die Nachweise können als jpg- oder pdf-Dokumente auf der Navigationsseite „Nachweise hochladen“ bereitgestellt werden. Alle hochgeladenen Nachweise werden bei Einreichung des Gemeinsamen Antrags automatisch systemseitig mit eingereicht. Ab dem 1. Oktober 2025 ist wie bisher ein Einreichen des Gemeinsamen Antrags nicht mehr möglich. Erforderliche Nachweise können aber ab dem 1. Oktober 2025 unabhängig vom Gemeinsamen Antrag über die Schaltfläche „Nachweise einreichen“ eingereicht werden.

Wichtige Hinweise

Gemeinsame Anträge, die bis zum 15. Mai 2025 bei der unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB) über FIONA eingereicht werden, gelten als rechtzeitig gestellt. Bei verspäteter Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 31. Mai 2025 erfolgen Kürzungen der Beihilfen. Noch spätere Anträge werden als verfristet abgelehnt.

Änderung eines eingereichten Antrags

Bis spätestens 31. Mai 2025 ist eine Änderung beziehungsweise Ergänzung eines eingereichten Gemeinsamen Antrags beziehungsweise einzelner Anträge innerhalb des Gemeinsamen Antrags möglich. Die Mitteilung der Änderung oder Ergänzung kann nur über eine erneute Einreichung über FIONA erfolgen. Folgende Änderungen beziehungsweise Ergänzungen sind ohne Kürzungen der jeweiligen Zahlungen bis einschließlich 31. Mai 2025 möglich:

  • Nachmeldung oder Anpassung einzelner landwirtschaftlich genutzter Schläge,
  • Nachreichen beziehungsweise Änderung von antragsbegründenden Unterlagen, Verträgen und Erklärungen,
  • Nachmeldung beziehungsweise Änderung von nicht antragsbegründenden Unterlagen, Verträgen oder Erklärungen, sofern dafür nicht abweichende Fristen vorgegeben sind.

Es besteht die Möglichkeit, Antragsangaben in FIONA bis zum 30. September 2025 ohne Kürzungen oder Sanktionen zu korrigieren. Dies gilt auch bei Feststellungen durch Verwaltungskontrollen oder das Flächenüberwachungssystem. Eine Änderung ist allerdings nicht mehr möglich, wenn Kontrollen durch die ULB bereits angekündigt wurden oder dabei ein Verstoß festgestellt wurde.

Mehrgefahrenversicherung im Obst-und Weinbau

Die Antragsfrist der Mehrgefahrenversicherung im Obst-und Weinbau ist vom 15. Mai auf den 31. Mai 2025 (Ausschlussfrist) verlängert worden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Förder- und Zahlungsantrag kürzungsfrei gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit den Versicherungsschein/Versicherungspolice bis zum 31. Mai 2025 (Ausschlussfrist) kürzungsfrei einzureichen.

Als Nachweis für den Zahlungsbeleg der Versicherungsprämie muss der Abgang der vollständigen Bezahlung der Versicherungsprämie vom Konto mittels Foto oder Scan des Kontoauszuges oder vom Online-Banking bis zum 5. Oktober 2025 in FIONA hochgeladen werden. Eine Kopie der Prämienrechnung erfüllt diesen Zweck ausdrücklich nicht.

Des Weiteren wird in Kürze eine Vollmacht-Vorlage zur Erbringung des Verwendungsnachweises durch das Versicherungsunternehmen auf dem Infodienst veröffentlicht werden. Diese Vollmacht ist von allen Antragstellerinnen und Antragstellern für ihr jeweiliges Versicherungsunternehmen noch schriftlich zu erteilen und der Versicherung zuzusenden.

Gemeinsamer Antrag 2025

Auch nach dem erfolgreichen Einreichen des Gemeinsamen Antrags 2025 in FIONA empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen die aktuellen Meldungen zu sichten und bei Bedarf zu bearbeiten. Weitere wichtige Informationen, Formulare, Merkblätter sowie Erläuterungen und Ausfüllhinweise für den Gemeinsamen Antrag 2025 wurden zwischenzeitlich an die neuen Rechtsgrundlagen angepasst und sind im Infodienst abrufbar.

Bei fachlichen Fragen zur Antragstellung rund um FIONA hilft die untere Landwirtschaftsbehörde des zuständigen Landratsamts allen Antragstellerinnen und Antragstellern gerne weiter.

Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft das FIONA-Team des Benutzerservice Landwirtschaft des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) gerne weiter. Der Benutzerservice ist unter der Rufnummer 07154/9598-350 in Kalenderwoche 18 und Kalenderwoche 19 auch am Wochenende erreichbar.

Weitere Meldungen

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Europäischer Sozialfonds

Mehr Frauen mit Migrationserfahrung in Arbeit

Kleinkind auf Rutsche
Stadtentwicklung

Land fördert drei nichtinvestive Städtebauprojekte

Esslingen Marktplatz Geiselbachkanal
Denkmalförderung

Rund 6,9 Millionen Euro für 63 Kulturdenkmale

Ein Mädchen watet durch die überschwemmte Innenstadt von Veringenstadt.
Gesellschaft

Menschen besser auf Krisen vorbereiten

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Innovation

Land stärkt digitale Innovationszentren

Traktor auf dem Feld
Landwirtschaft

Stichtagsregelung für Ackerflächen kommt

Musikfestival
Kultur

Land fördert 25 Popmusik-Projekte mit rund 345.000 Euro

Holzbau
Forst

Fünfter Fachkongress Holzbau

Eine Hand hält einen in augmented Reality illustrierten Kopf.
Digitalisierung

Land fördert Digital Hubs Bodensee und Region Bruchsal

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Innovation

Land fördert kommunale Innovationsinfrastrukturen

Biosphärengebiet Schwäbische Alb - Blick von Teck
Naturschutz

Erfolgsmodell Biosphärengebiet Schwäbische Alb wächst

Weinreben im Frühling
Flurneuordnung

Land stärkt Weinbau in Brackenheim-Haberschlacht

Landschaft von oben im Neckar-Odenwald-Kreis
Ländlicher Raum

Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord) fortgesetzt

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Neue Fortbildung im Weinbau

Symbolbild einer Kirche
Ländlicher Raum

Kirchliche Räume als Orte der Zukunft