LUFTREINHALTUNG

Feinstaubgrenzwerte in Stuttgart weiterhin eingehalten

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Luftmessstation Stuttgart Am Neckartor (Foto: © dpa)

Auch im zweiten Jahr in Folge werden in Stuttgart die Grenzwerte für Feinstaub PM 10 eingehalten. Offenkundig wirken die vielen Maßnahmen zur Luftreinhaltung, die bessere Abgasreinigung der Fahrzeuge und die Modernisierung der Fahrzeugflotte.

In der Landeshauptstadt Stuttgart werden im zweiten Jahr in Folge die Grenzwerte für Feinstaub PM 10 eingehalten. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Wer hätte das im Jahr 2015 für möglich gehalten? Damals haben wir noch fast 100 Tage mit Grenzwertüberschreitung gezählt – nun liegen wir zum zweiten Mal unter der erlaubten Zahl von 35 Tagen. Offenkundig wirken die vielen Maßnahmen zur Luftreinhaltung, die bessere Abgasreinigung der Fahrzeuge und die Modernisierung der Fahrzeugflotte. Zudem steigen viele Menschen auf den öffentlichen Nahverkehr um, der durch die VVS-Tarifzonenreform im Raum Stuttgart auch deutlich preiswerter geworden ist.“ Die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 wurden in Stuttgart nach den Messergebnissen auch im Jahr 2019 eingehalten. „Vergangenes Jahr wurde dieser Zustand erstmalig erreicht, nun gelingt auch die Fortsetzung. Die Anstrengungen des Landes und der Stadt Stuttgart zur Verringerung der Belastung sind erfolgreich“, betonte der Minister.

Am Neckartor: 27 Überschreitungstage

Zulässig sind 35 Tage mit Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes in Höhe von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Zuletzt war dieser Grenzwert im Jahr 2017 nur noch an der Station Stuttgart Am Neckartor gerissen worden. Im Jahr 2018 erreichte man erstmalig die Einhaltung. Minister Hermann sagte weiter: „Vergangenes Jahr habe ich gesagt, dass wir neuerliche Überschreitungen unbedingt vermeiden müssen und wir uns nicht zurücklehnen können. Das ist gelungen! An der bislang kritischen Station Stuttgart Am Neckartor wurden lediglich 27 Überschreitungstage erfasst.“

Diese Werte sind endgültig und basieren auf dem gravimetrischen Messverfahren. Bei dem aufwändigen Messverfahren werden Partikel auf einem Filter abgeschieden und unter normierten Laborbedingungen ausgewogen. Die Ergebnisse liegen erst mit zeitlicher Verzögerung vor. Im Gegensatz hierzu werden bei kontinuierlichen Messungen Partikel mittels eines Streulichtverfahrens gezählt und ihr Gewicht berechnet. Der Vorteil dieses Verfahrens ist die unmittelbare Datenverfügbarkeit. Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) wendet beide Verfahren an und kombiniert so die Vorteile. Die Ergebnisse können jedoch geringfügig voneinander abweisen. Für die Beurteilung der Luftqualität sind jedoch die gravimetrischen Ergebnisse ausschlaggebend. Der Grenzwert für die Belastung im Jahresmittel in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wird bereits seit dem Jahr 2011 landesweit eingehalten.

„Alle müssen ihren Teil beitragen“

Minister Hermann hob die Bedeutung der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Verwaltungsebenen von Land, Stadt Stuttgart und Region hervor: „Nur, wenn alle Beteiligten an einem Strang und in die gleiche Richtung ziehen, sind kurzfristige Erfolge möglich. Ohne Verwaltung, ohne Bürgerinnen und Bürger und ohne die Wirtschaft geht es nicht. Alle müssen ihren Teil beitragen!“ Ursächlich für den Erfolg sei die Vielzahl der umgesetzten Maßnahmen gewesen: Von Umweltzonen, dem Verbot von Komfortkaminen, Filtersäulen und Busspuren, über Angebote zum Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, die Tarifzonenreform und die Einführung des BW-Tarifs, die finanziellen und infrastrukturellen Förderungen zur Stärkung des Umweltverbunds aus öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußverkehr bis hin zu finanzielle Anreizen zum Wechsel auf Lastenräder und E-Fahrzeuge.

Die Landesregierung wird diese Aktivitäten fortsetzen, um auch den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft so schnell wie möglich und in ganz Baden-Württemberg einzuhalten. Die für die Luftreinhaltung zuständigen Regierungspräsidien arbeiten daher an der Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen und ergreifen planunabhängige Maßnahmen.

Ministerium für Verkehr: Luftreinhaltung

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