Klimaschutz

Land stärkt Sanierung kommunaler Gebäude

Mit deutlich erhöhten Zuschüssen sowie einem stark vereinfachten Förderverfahren unterstützt das Land die Sanierung kommunaler Gebäude.

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Ein Altbau ist aufgrund einer Sanierung eingerüstet
Symbolbild

Mit dem Neustart des ersten Teils des Förderprogramms Klimaschutz-Plus unterstützt das Land Baden-Württemberg gezielt die Sanierung kommunaler Verwaltungs- und Schulgebäude mit deutlich erhöhten Zuschüssen sowie einem stark vereinfachten Förderverfahren. So stehen für das Jahr 2025 bis zu 20 Millionen Euro und für das Jahr 2026 bis zu 30 Millionen Euro aus dem kommunalen Investitionsfonds für die kommunalen Umweltprogramme bereit.

Zukunftsfähige kommunale Gebäude

„Mit der Neuauflage von Klimaschutz-Plus schaffen wir ein attraktives Förderangebot für unsere Kommunen, um sie auf ihrem Weg zur treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung zu unterstützen und den kommunalen Gebäudebestand zukunftsfähig aufzustellen“, sagt Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker. „Damit kommen wir auch der Empfehlung des Klimasachverständigenrats nach und investieren in die Erreichung unserer Klimaziele.“

Das Förderprogramm ist ein zentraler Baustein, um den mit den Kommunalen Landesverbänden geschlossenen fünften Klimapakt (PDF) umzusetzen und die im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG) verankerte Unterstützung zur treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung zu leisten.

Stark vereinfachtes Förderverfahren

Das Programm punkte mit einem sehr schlanken digitalisierten Antragsverfahren und einem stark vereinfachten Abrechnungsweg, so die Ministerin. „Damit die notwendige energetische Sanierung kommunaler Gebäude schnell angegangen werden kann, bauen wir bürokratische Hürden ab. Auf diese Weise erleichtern wir den Zugang und die Inanspruchnahme der Fördermittel für die Kommunen im Land ganz erheblich.“

Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit, von der Option eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns nach Antragstellung Gebrauch zu machen, um Projekte ohne Verzögerungen angehen zu können.

Zuschüsse bis 1,5 Millionen Euro für energieeffiziente Schulsanierungen

Klimaschutz verbessert die Lebensqualität: Die energetische Sanierung eines Schulgebäudes sorgt dafür, dass unsere Schülerinnen und Schüler im Sommer nicht in einer Hitzeblase lernen müssen“, erläutert Ministerin Walker. Die bisherige Förderung energieeffizienter Schulsanierung wird daher fortgeführt und die Förderbedingungen verbessert: Sanieren Kommunen ihre Schulen gleich auf ein hohes energetisches, profitierten sie neben der Schulbauförderung des Landes von zusätzlichen Zuschüssen von bis zu 15 Prozent des Sanierungsaufwands – beim Effizienzgebäudestandard 55 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sogar mit einer Förderobergrenze von 1,5 Millionen Euro pro Projekt.

Kommunen erhalten für Sanierungen der Gebäudehülle von Verwaltungsgebäuden zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) einen BW-Bonus in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Zusammen mit der Bundesförderung ergibt sich somit eine Förderquote von bis zu 45 Prozent – ein starker Anreiz für schnellere und ambitioniertere Sanierungsprojekte. Durch die neu geschaffene Möglichkeit einer Kombination von BEG EM und Klimaschutz-Plus schafft die Landesregierung die Voraussetzungen dafür, noch mehr Bundesmittel in den Südwesten zu lenken.

Zahlen, Daten, Fakten

  • Durch Klimaschutz-Plus werden Maßnahmen an Gebäuden zur Ausübung nichtwirtschaftlicher Betätigungen, insbesondere Verwaltungs- und Schulgebäude, gefördert. 
  • Eine Antragstellung ist seit dem 21. Juli 2025 laufend bei der L-Bank möglich. Die digitalen Antragsunterlagen finden sich online.
  • Die Einreichfrist endet am 31. Dezember 2026.
  • Der zweite Teil des neugestalteten Förderprogramms Klimaschutz-Plus legt seinen Schwerpunkt auf Beratungsförderung und ergänzt damit die Förderung von Investitionen für eine treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung, umso Kommunen dabei zu unterstützen, Sanierungsprojekte vorzubereiten und umzusetzen. Die Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift soll sobald wie möglich folgen.

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