Coronavirus

Einigung auf Konzept zur Maskenpflicht in Clubs

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau trägt einen Mund-Nasen-Schutz vor einem Frage- und Ausrufezeichen.

Unter bestimmten Bedingungen entfällt in Clubs die Maskenpflicht auf der Tanzfläche sowie im Sitzbereich. Darauf haben sich das Gesundheitsministerium und die Vertreter der Clubszene sowie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes geeinigt.

Nachdem zahlreiche Clubbetreiber nach der Verkündung der aktuellen Corona-Verordnung angekündigt hatten, ihre Clubs nicht öffnen zu können, da durch die Maskenpflicht in Innenräumen der Charakter des „Club-Feelings“ verloren gehe und deshalb Gäste ausbleiben würden, hat das Gesundheitsministerium am Dienstag, 17. August, die Vertreter der Clubszene sowie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zum Gespräch geladen.

Da die Landesregierung das Infektionsrisiko in Clubs besonders hoch einschätzt, hat sie Öffnungen in diesem Bereich an schärfere Bedingungen geknüpft.

Auf folgende Punkte haben sich die Teilnehmenden geeinigt:

Die Maskenpflicht entfällt auf der Tanzfläche sowie im Sitzbereich (Bar oder Tische) unter folgenden Bedingungen:

  • Die Branche erstellt ein ausgefeiltes Muster-Hygienekonzept, das die Clubs landesweit anwenden.
  • In Clubs, die kein ausreichendes Lüftungskonzept vorweisen können, gilt 2-G (geimpft / genesen) sowie eine Maximalauslastung von 70 Prozent.
  • Dort, wo die Luftwechselrate gewährleistet ist, gibt es 3-G mit verpflichtenden negativen PCR-Test-Nachweis sowie Vollauslastung.
  • Besucherinnen und Besucher müssen sich über die Luca-App oder eine andere vergleichbare App registrieren, damit eine Kontaktpersonennachverfolgung möglich ist.
  • Die Clubbetreiber unterstützen die Kampagne #dranbleibenbw des Gesundheitsministeriums. Es wird viele Einzelaktionen zum Impfen in den Clubs geben. Das Land unterstützt diese Aktionen durch Impfteams. Gemeinsames Ziel ist es, die Impfquote schnell hoch zu treiben, damit der aufwändige PCR-Test entfallen kann.

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Impfkampagne „dranbleibenBW“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Porträt des verstorbenen Ministers a.D. Klaus v. Trotha
Nachruf

Ehemaliger Wissenschaftsminister Klaus von Trotha verstorben

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumförderung

Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung digital beantragbar

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit verharrt auf höherem Niveau

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
Pflegeberufe

Lucha auf Delegationsreise in Indien

Genussbotschafter 2019
Lebensmittelkultur

Genussbotschafter 2025 beim 13. Genussgipfel ausgezeichnet

Luftbild Flurneuordnung Hochdorf (Hochgelände)
Flurneuordnung

Spatenstich in der Flurneuordnung Hochdorf (Hochgeländ)