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Corona-Leistungsprämie für Schulleitungen

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Ein Schüler schreibt im Unterricht einen Text in sein Heft (Bild: © dpa).

Alle Schulleiter sowie kommissarische Schulleiter an öffentlichen Schulen erhalten eine Leistungsprämie in Höhe von einmalig 600 Euro. Damit soll ihr Einsatz zur Um- und Durchsetzung der Corona-Regelungen an den Schulen gewürdigt werden.

Die Corona-Krise fordert die Schulen täglich aufs Neue heraus. Insbesondere für die Schulleiterinnen und Schulleiter ist es mit einem sehr hohem Aufwand verbunden, die Corona-Regelungen an den Schulen um- und durchzusetzen. „Unsere Schulleiterinnen und Schulleiter sind Manager vor Ort und müssen mit viel Fingerspitzengefühl und großem Einsatz den Spagat zwischen Gesundheitsschutz und funktionierendem Schulleben tagtäglich aufs Neue bewältigen. Als kleines Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung dieser außerordentlichen Leistung werden wir ihnen deshalb eine Leistungsprämie zahlen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Sie alle tragen in diesen herausfordernden Zeiten der Corona-Pandemie in den Schulen besondere Verantwortung und müssen zusätzliche Aufgaben bewältigen.“

Alle Schulleiterinnen und Schulleiter sowie kommissarische Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen, die in den vergangenen Monaten durch ihren unermüdlichen Einsatz vor Ort diese überdurchschnittliche Belastung bewältigt haben und diese besondere Verantwortung zu tragen hatten, erhalten eine Leistungsprämie in Höhe von einmalig 600 Euro.

Langfristige Entlastung der Schulleiterinnen und Schulleiter

Darüber hinaus setzt sich Ministerin Eisenmann auch für eine langfristige Entlastung der Schulleiterinnen und Schulleiter ein. Das Konzept zur Stärkung und Entlastung von Schulleitungen sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um Schulleitungen zu stärken und zu entlasten und eine qualitative Stärkung des Schulsystems Baden-Württemberg zu erreichen. Als erste Stufe des Konzepts wurde die Besoldung für Schulleitungen an Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Grund- und Hauptschulen sowie Grund- und Werkrealschulen angehoben. Außerdem wurde der Ausbau der pädagogischen Assistenz durch weitere schulische Funktionsstellen wie etwa stellvertretende Schulleitungen und Abteilungsleitungen beschlossen. Für die Umsetzung war eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg erforderlich, welche zwischenzeitlich in Kraft getreten ist. Die besoldungsrechtlichen Verbesserungen erfolgen rückwirkend zum 1. September 2020, so dass die betreffenden Personen ab diesem Zeitpunkt von den Verbesserungen profitieren werden. Die Stellen für die zusätzlichen Konrektorinnen und Konrektoren beziehungsweise Abteilungsleiterstellen werden bereits seit September ausgeschrieben und werden nun nach und nach besetzt.

Kommissarische Schulleitungen erhalten erstmals eine Zulage

„Besonders am Herzen lag mir auch, dass wir Lehrkräften, die vorübergehend die Leitung einer Schule übernehmen, dafür auch eine finanzielle Anerkennung gewähren. Denn sie haben mehr Aufwand und mehr Verantwortung und sollen dafür auch eine Zulage erhalten“, betont die Ministerin. Da bislang für diese Leitungstätigkeit kein finanzieller Ausgleich vorgesehen war, wurden nun schulartübergreifend für die Übernahme einer kommissarischen Schulleitung eine Vertretungszulage eingeführt. Die Höhe der Zulage für die kommissarische Schulleitung wird dabei an der Besoldung der vertretenen Schulleitung bemessen und nicht nach an der eigenen Besoldung.

Weiterentwicklung der Fortbildungs- und Beratungsangebote

Ein weiterer wichtiger Baustein des Schulleitungskonzepts ist die Weiterentwicklung des Fortbildungs- und Beratungsangebots. Aktuell werden die bestehenden Angebote in den Bereichen Mentoring, Coaching und Supervision für Schulleitungen weiterentwickelt, mit dem Ziel, ein tragfähiges und bedarfsgerechtes Beratungsnetz für Schulleitungen im Land zu spannen. „Darüber hinaus möchten wir eine bessere Ausstattung für die Sekretariate und Hausmeister erreichen, damit Schulleiterinnen und Schulleiter nicht länger Dinge erledigen müssen, die definitiv nicht zu ihren Aufgaben gehören. Dieses außerschulische Personal liegt in der Verantwortung des Schulträgers. Wir werden deshalb in Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden treten, um Leitlinien für eine sinnvolle Personalausstattung der Schulen zu entwickeln“, sagt Ministerin Eisenmann.

Zweite Stufe des Konzepts in Planung

In einer zweiten Stufe des Konzepts sind weitere Maßnahmen geplant, von welchen ebenfalls alle Schularten profitieren werden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Erhöhung der Leitungszeit, eine Rücknahme der Kürzung des allgemeinen Entlastungskontingents sowie das Angebot einer flächendeckenden Schulverwaltungsassistenz für große Schulen. Diese Stufe befindet sich derzeit noch in der Planungsphase. Aufgrund der angespannten Unterrichtssituation und vorbehaltlich entsprechender Haushaltsaufstellungen und der Beschlussfassung des Landtags könnten diese Maßnahmen frühestens ab dem Schuljahr 2022/2023 Wirkung entfalten.

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