Coronavirus

Anpassung der Quarantäne-Regeln

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Ein junges Mädchen mit Mund-Nasen-Schutz liegt krank auf der Couch.

Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen zur Kontaktpersonennachverfolgung angepasst. Baden-Württemberg setzt diese in der Corona-Verordnung Absonderung um. Die neuen Regeln fokussieren die Arbeit der Gesundheitsämter auf wesentliche Kernbereiche.

Vor wenigen Tagen hat das Robert Koch-Institut seine Extern: Empfehlungen zur Kontaktpersonennachverfolgung bei Corona-Infektionen (Öffnet in neuem Fenster) angepasst. Baden-Württemberg wird die Empfehlungen nun in der Corona-Verordnung Absonderung umsetzen. Zudem gilt künftig ein neues landesweites Konzept zur Kontaktpersonennachverfolgung. Damit können die Gesundheitsämter Schwerpunkte setzen und ihre Kräfte bündeln.

„Wir setzen in bestimmten Bereichen auf mehr Tests und weniger Quarantäne. Zusätzlich fokussieren wir unsere Anstrengungen, um weiterhin gefährdete Gruppen zu schützen und Infektionsketten in sensiblen Bereichen zu unterbrechen“, sagte der Amtschef des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration, Dr. Uwe Lahl am Freitag, 17. September 2021 in Stuttgart.

RKI-Empfehlungen werden umgesetzt

Die neue Verordnung wird einige Änderungen beinhalten. In den Schulen werden beim Auftreten eines Corona-Falls grundsätzlich alle Mitschülerinnen und Mitschüler an fünf folgenden Schultagen getestet – an allen Schularten, auch den Grundschulen. Hierdurch wird eine schnellere Erkennung von möglichen Folgeinfektionen gewährleistet.

Die Dauer der Quarantäne von haushaltsangehörigen Personen und engen Kontaktpersonen wird generell auf zehn Tage verkürzt. Enge Kontaktpersonen können sich bereits ab dem fünften Tag mittels eines negativen PCR-Tests oder ab dem siebten Tag mittels eines negativen Antigen-Schnelltests aus der Quarantäne freitesten. Die Absonderung gilt mit Vorliegen des negativen Testergebnisses als beendet. Die Testergebnisse müssen den zuständigen Behörden nicht vorgelegt, aber innerhalb der zehn Tage bei Kontrollen vorgewiesen werden können. Der Amtschef des Gesundheitsministeriums stellt klar: „Wer sich freigetestet hat, muss damit rechnen, dass er bei einer Kontrolle auch beweisen muss, dass er früher aus der Absonderung durfte.“

Fokussierung der Kontaktpersonennachverfolgung

Das neu überarbeitete, landesweite Konzept zur Kontaktpersonennachverfolgung hat Einfluss auf die Arbeit der Gesundheitsämter. Bei der Bewältigung des Infektionsgeschehens war bislang eine umfassende Kontaktpersonennachverfolgung durch die Gesundheitsämter von zentraler Bedeutung, um die Pandemie zu kontrollieren und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Durch die Öffnungsschritte haben Corona-Infizierte deutlich mehr Kontakte, was einen erhöhten Ermittlungsaufwand für die Gesundheitsämter bedeutet. Eine zunehmende Anzahl der ermittelten Kontaktpersonen ist geimpft oder genesen und unterliegt keiner Quarantänepflicht mehr. Amtschef Uwe Lahl erläutert: „Die Gesundheitsämter leisten Herausragendes. Wir fokussieren uns jetzt gezielt auf Ausbruchsgeschehen, den Schutz gefährdeter Personengruppen und Orte mit hoher Übertragungswahrscheinlichkeit.“

Nicht-immunisierte Haushaltskontakte müssen weiterhin in jedem Fall in Quarantäne, da aufgrund der Enge des Kontaktes und der hohen Übertragbarkeit der Delta-Variante innerhalb eines Haushalts ein hohes Übertragungsrisiko herrscht. Ansonsten werden sich die Gesundheitsämter auf eine Schwerpunktnachverfolgung von herausragenden Ereignissen, den Schutz gefährdeter Personengruppen und die Fallermittlung konzentrieren. Nur so kann eine Überlastung der Gesundheitsämter verhindert werden.

Amtschef Uwe Lahl fasst zusammen: „Die neuen Regelungen verkürzen die Absonderungsdauer von Kontaktpersonen und fokussieren die wichtige Arbeit der Gesundheitsämter auf wesentliche Kernbereiche. Auch hier gilt: Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto mehr können wir uns auf den Schutz der vulnerablen Gruppen konzentrieren.“

Mehr Geld für die Gesundheitsämter

Vor allem im Bereich der Kontaktpersonennachverfolgung brauchen die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise nach wie vor zusätzliche Aushilfskräfte. Das Land beabsichtigt deshalb, die bisher gewährten Mittel von landesweit 25,3 Millionen Euro dafür nochmals aufzustocken und den Gesundheitsämtern bis März 2022 insgesamt weitere rund 27 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Auch sollen die Gesundheitsämter im ärztlichen Dienst durch die Verlängerung der Finanzierung von Aushilfskräften ebenfalls bis Ende März 2022 gestärkt werden. Hierfür stehen bereits 15,3 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Unterstützungsmaßnahmen hat das Kabinett vergangene Woche gebilligt.

Extern: Impfkampagne #dranbleibenBW​​​​​​​ (Öffnet in neuem Fenster)

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