Baden-Württemberg steht am Beginn einer Grippewelle durch Influenzaviren. Seit Anfang Dezember wurden bereits 355 Influenza-Fälle an das Landesgesundheitsamt übermittelt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 77 Erkrankungen. Das gab das Gesundheitsministerium am 5. Dezember 2025 bekannt.
„Ein kleiner Piks mit großer Wirkung: Schützen Sie sich und Ihr Umfeld und lassen Sie sich jetzt impfen. Die Grippeimpfung senkt das Risiko schwerer Verläufe deutlich“, appellierte Gesundheitsminister Manne Lucha an die Bürgerinnen und Bürger.
Unterschiedliche Influenza-Erreger im Umlauf
Derzeit zirkulieren unterschiedliche Influenza-Erreger. Der aktuelle Influenza-H3N2-Subtyp unterscheidet sich von jenen Viren, gegen die die aktuellen Impfstoffe gerichtet sind. Dennoch bieten die Impfstoffe nach ersten Erkenntnissen weiterhin Schutz vor schweren Erkrankungen. Zudem erfasst der saisonale Influenza-Impfstoff weitere zirkulierende Influenza-Viren gut.
Auch die Zahl akuter Atemwegsinfektionen nimmt deutlich zu – damit steigt das Risiko für weitere Erkrankungen wie RSV und COVID-19. Das Landesgesundheitsamt beobachtet die Lage gemeinsam mit den Arztpraxen sehr genau und registriert bereits einen spürbaren Anstieg an nachgewiesenen Erregern. Etwa zwei Wochen benötigt der Körper übrigens, um nach einer Impfung gegen Influenza, COVID-19 oder RS Viren (RSV) einen aktuellen Schutz aufzubauen.
Menschen mit Vorerkrankungen und Personen über 60 Jahren besonders gefährdet
In der Grippesaison 2024/2025 registrierte Baden-Württemberg 34.360 Influenza-, 13.781 COVID-19- und 5.313 RSV-Fälle. Schwere Verläufe mit Krankenhausaufenthalten betrafen vor allem Menschen mit Vorerkrankungen und Personen über 60 Jahren. Auch Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet für schwere RSV-Verläufe. „Diese Gruppen sollten jetzt ihren Impfschutz auffrischen oder aufbauen“, empfiehlt Gesundheitsminister Lucha. „Wirksame Impfstoffe stehen bereit.“
Neben der Impfung können auch ganz einfache Maßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder in die Ellenbeuge niesen vor einer Infektion schützen. Im Übrigen gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause und kuriert sich aus. Damit werden Komplikationen und weitere Ansteckungen vermieden.
Impfung auch in teilnehmenden Apotheken möglich
Grippeschutzimpfung sowohl beim Arzt als auch in teilnehmenden Apotheken möglich
Influenza- und COVID-19-Impfungen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Gruppen grundsätzlich kostenlos. Beide Impfungen können gleichzeitig verabreicht werden. „Ärzte und Apotheken in Baden-Württemberg bieten diese Impfungen an“, betont der Gesundheitsminister.
Influenza, COVID-19 und RSV können tödlich verlaufen
Influenza, COVID-19 und RSV sind keine einfachen Erkältungen. Besonders für Risikogruppen können sie schwer oder sogar tödlich verlaufen.
Die STIKO empfiehlt eine jährliche Auffrischimpfung gegen COVID-19 und Influenza für:
- Personen ab 60 Jahren.
- Personen ab sechs Monaten mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe bergen.
- Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko im medizinischen oder pflegerischen Bereich mit direktem Patientenkontakt.
- Enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen die COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort erzielt, sofern der Mindestabstand zur letzten Impfung oder Infektion zwölf Monate beträgt.
- Influenza auch für alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens auch schon ab dem ersten Trimenon.
In Baden-Württemberg kann die Influenza-Impfung auf der Grundlage der öffentlichen Impfempfehlung nach Abwägung mit dem Arzt oder der Ärztin über die STIKO-Empfehlung hinaus in Anspruch genommen werden. Auch diese Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.
RSV-Impfung für Säuglinge und Senioren
Über Influenza und COVID-19 hinaus empfiehlt die STIKO seit diesem Herbst für Neugeborene und Säuglinge im ersten Lebensjahr eine passive Immunisierung gegen RS Viren (RSV). Dabei werden Antikörper gespritzt, die sofortigen Schutz bieten.
Für Personen ab 75 Jahren und solche ab 60 Jahren mit schweren Vorerkrankungen oder in Pflegeeinrichtungen wird eine einmalige RSV-Impfung empfohlen. Bei dieser Impfung handelt es sich um eine aktive Schutzimpfung, die von der STIKO bisher nur einmalig empfohlen ist.
Robert Koch-Institut (RKI): Infektionskrankheiten
Landesgesundheitsamt: Infektnews Dashboard
Landesgesundheitsamt: Bericht zu akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE) Flu News Europe
















