Wohnraumförderung

Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung digital beantragbar

Das meistgenutzte Darlehen aus dem Landeswohnraumförderprogramm, das Z15-Darlehen, kann ab sofort digital beantragt werden. Das Förderverfahren wird damit schlanker und effizienter.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Symbolbild

Das Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung ist jetzt digital beantragbar. Damit wird das Förderverfahren des meistgenutzten Darlehens aus dem Landeswohnraumförderprogramm schlanker und effizienter. Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, bezeichnet das neue Kreditportal als wichtige Unterstützung, um Ziele und Anspruch der Landeswohnraumförderung umzusetzen: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und die Eigentumsförderung für junge Familien und einkommensschwächere Haushalte ist uns ein zentrales Anliegen. Die Digitalisierung von Verfahrensschritten im Förderantrags- und Bewilligungsprozess hat für uns dabei einen großen Stellenwert. Wir wollen möglichst viele Menschen, die Förderung benötigen, möglichst gut erreichen.“

„Wir haben in einem stark nachgefragten Förderbereich ein modernes Kreditportal geschaffen, das die Voraussetzung ist für ein effizientes, transparentes und unbürokratisches Bewilligungsverfahren – und zwar vom Antrag bis perspektivisch zur Auszahlung“, erklärt Edith Weymayr, Vorstandsvorsitzende der L‑Bank. „Für die landeseigene Wohnraumförderung ist das ein echter Meilenstein.“

Das neue Online-Verfahren beim Z15-Darlehen ermöglicht Antragstellenden nicht nur, alle Unterlagen digital einzureichen. Es gibt auch die Möglichkeit, darüber mit der L‑Bank in Austausch zu treten und eine integrierte Plausibilisierung des Antrags.  Ein großer Vorteil ist auch, dass die Wohnraumförderungsstellen der Landkreise, die die erste Anlaufstelle in der Landeswohnraumförderung sind, Zugang zum Portal haben.

Z15-Darlehen

Das Z15-Darlehen dient der Finanzierung des Baus, Erwerbs oder Umbaus von selbstgenutzten Wohnimmobilien in Baden-Württemberg. Es wird von der L‑Bank zu stark zinsverbilligten Konditionen vergeben. „Z15“ bezieht sich auf eine Zinsbindungsfrist von 15 Jahren. Die Förderung richtet sich primär an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind oder Haushalte, in denen eine schwerbehinderte Person lebt, die spezielle Wohnbedürfnisse hat. Um das Darlehen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere Einkommens- und Wohnflächengrenzen.

Quelle:

L-Bank Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Kommunaler Straßenbau

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Neubau Kollegiengebäude 1, Pädagogische Hochschule Freiburg, Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Holzbau

Klimafreundlich Bauen mit Holz

Logo von Start up BW
Start-up BW

Auswahl für Start-up BW Pre-Seed steht

Verleihung Gigabitkommune@BW
Breitbandausbau

33 weitere Gigabitkommunen

Breitbandübergabe
Digitalisierung

38,4 Millionen Euro für den kommunalen Breitbandausbau

Landessieger von „Jugend debattiert“ stehen fest (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg)
Schule

Siegerinnen und Sieger von „Jugend debattiert“ gekürt

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
Innovation

Land stärkt Innovationsallianz mit über 40 Millionen Euro

Streuobstwiese
Streuobst

20. landesweiter Streuobsttag in Hohenheim

Neuer Rettungshubschrauber Christoph Ortenau
Rettungsdienst

Rettungshubschrauber Christoph Ortenau startet in Lahr

Ein Mann wird geimpft.
Gesundheit

Impfen zeigt positive Auswirkungen

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Ländlicher Raum

Jugendliche fürs Ehrenamt begeistern

links: Behältnis, das am Ostersonntag (5. April 2026) in einem Garten gefunden wurde; rechts: Laboranalyse
Strahlenschutz

Fundstück enthielt zu keinem Zeitpunkt Polonium-210

Grafik mit Überschrift „Die Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch lädt ein zur Kundgebung“, darunter Schild einer Demonstration mit der Aufschrift „Inklusion ist kein Sparmodell!“ und den Informationen „5. Mai 2026, 14 Uhr, Stuttgart Zentrum“.
Menschen mit Behinderungen

Kundgebung zum Recht auf Inklusion am 5. Mai 2026

Euro-Banknoten
Krankenversicherung

Versicherungsfremde Leistungen endlich aus Bundeshaushalt finanzieren

Businessfrau sitzt an einem PC
Arbeitsmarkt

Mehr Frauen in Beschäftigung