Justiz

232 neue Auszubildende als Justizfachangestellte

Zum Ausbildungsjahr 2025 haben 232 Auszubildende ihre Ausbildung zu Justizfachangestellten in der Justiz aufgenommen.

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Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration, Elmar Steinbacher, mit neuen Auszubildenden als Justizfachangestellte in der baden-württembergischen Justiz
Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration, Elmar Steinbacher, mit neuen Auszubildenden als Justizfachangestellte in der baden-württembergischen Justiz

Zum Ausbildungsjahr 2025 haben 232 Auszubildende ihre Ausbildung zu Justizfachangestellten in der baden-württembergischen Justiz aufgenommen. Dies gab die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, bekannt. An insgesamt 22 Ausbildungsstandorten bei Amts- und Landgerichten wird der Justiz-Nachwuchs auf die verantwortungsvolle Tätigkeit als Justizfachangestellte vorbereitet.

2.284 Bewerbungen eingegangen

Justizministerin Marion Gentges gratuliert den Auszubildenden, die sich unter insgesamt 2.284 Bewerbungen durchgesetzt haben. „Die Justiz ist ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und benötigt engagierte und qualifizierte Mitarbeiter, um ihre Aufgaben erfolgreich zu erfüllen. Ich freue mich darüber, dass wir in diesem Jahr wieder so viele talentierte junge Menschen für die Ausbildung zu Justizfachangestellten gewinnen konnten. Ich wünsche unseren neuen Auszubildenden viel Erfolg und eine spannende Ausbildungszeit, in der sie die Vielfalt und Komplexität der Justiz kennenlernen und sich zu wichtigen Säulen unseres Rechtsstaates entwickeln können.“

Im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe wurden 90 von 726 Bewerbern eingestellt, während im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart 142 von 1.558 Bewerbern den Zuschlag erhielten.

Der Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration, Elmar Steinbacher, begrüßt einen Teil der Auszubildenden im Ministerium: „Die Ausbildung zum Justizfachangestellten ist sehr abwechslungsreich und bietet spannende Einblicke in die Abläufe der Justiz. In den Serviceteams sind Sie die ersten Ansprechpartner für Bürger, Rechtsanwälte und sonstige Verfahrensbeteiligte. Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf in der Justiz, erledigen den Schriftverkehr und die Verwaltung von Akten mit Überblick und Organisationsgeschick. Dabei arbeiten Sie eng und vertrauensvoll mit Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern und Justizfachwirten zusammen.“

Ausbildung zu Justizfachangestellten

Die Auszubildenden werden an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg ausgebildet, unter anderem bei den Amtsgerichten in Böblingen, Bruchsal, Ellwangen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waiblingen, Waldshut-Tiengen und bei den Landgerichten in Hechingen und Mosbach.

Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Ausbildungsjahr 1.236,82 Euro brutto, im zweiten Ausbildungsjahr 1.290,96 Euro brutto und im dritten Ausbildungsjahr 1.340,61 Euro brutto.

Justizfachangestellte sind im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt und werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Bei einer Beschäftigung in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt in der Regel eine Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a (TV-L).

Ausgebildete Justizfachangestellte, die ihre Prüfung mit einem guten Ergebnis abgeschlossen haben und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben nach mindestens einjähriger Berufspraxis die Möglichkeit, eine sechsmonatige Zusatzausbildung für die Beamtenlaufbahn des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirt/in) zu absolvieren.

Mit der neuen Kampagne „#seiamstaat“ setzt das Justizministerium auf eine moderne und strategisch ausgerichtete Personalgewinnung. Hier werden die beruflichen Möglichkeiten in der Justiz sichtbar gemacht und der Nachwuchs über soziale Medien erreicht.

Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn 2026 sind ab sofort bei den Oberlandesgerichten Karlsruhe und Stuttgart möglich. Für die Bewerbung und die Ausbildung ist eines der beiden Oberlandesgerichte in Baden-Württemberg zuständig – je nachdem, in welchem Gerichtsbezirk die Tätigkeit im Justizdienst angestrebt wird:

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