Ländlicher Raum

Startschuss für Flurneuordnung Rosengarten (Ebertal)

Mit der Flurneuordnung Rosengarten (Ebertal) verbindet das Land Landwirtschaft, Naturschutz sowie Tourismus und stärkt so die Zukunftsfähigkeit des Ländlichen Raums.

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Ein Fahrradfahrer fährt in der Nähe von Tübingen in Baden-Württemberg auf einem Feldweg. (Bild: dpa)
Symbolbild

„Die Flurneuordnung Rosengarten (Ebertal) ist ein wichtiges Projekt, das darauf abzielt, die landwirtschaftliche Infrastruktur in der Region zu optimieren und gleichzeitig die Lebensqualität der Menschen zu steigern. Sie ist bedeutend für die nachhaltige, resiliente Entwicklung des Ländlichen Raumes. Mit der heutigen Übergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung leiten wir die praktische Umsetzung der geplanten Verbesserung und Neugestaltung der landwirtschaftlich genutzten Flächen ein. Dabei ist die Flurneuordnung in Rosengarten (Ebertal) ein Paradebeispiel dafür, wie Landwirtschaft, Naturschutz und Tourismus miteinander in Einklang gebracht werden können. Sie ist ein bedeutender Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raumes und zeigt, wie eine nachhaltige Entwicklung möglich ist“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Landwirtschaftliche Produktion fördern

Durch die Modernisierung des landwirtschaftlichen Wegenetzes und die Neuordnung des zersplitterten Grundbesitzes wird die landwirtschaftliche Produktion in der Gemeinde Rosengarten gefördert. Die vorhandenen Wege, die sich aktuell überwiegend auf privaten Flächen befinden werden modernisiert und ausgebaut sowie gemeinsam und in Abstimmung mit den Eigentümern ins öffentliche Eigentum überführt.

Dies sichert den Erhalt der dauerhaften Erschließung der überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Landwirte können somit in Zukunft ihre Felder wirtschaftlicher bearbeiten und Transporte optimiert abwickeln.

Zudem eröffnet das neu geplante Wegenetz den Bürgerinnen und Bürgern ein erweitertes touristisches Angebot zum Radfahren und Wandern. Die Neuanlage eines Rastplatzes mit Schutzhütte unterstreicht dabei die Aufwertung des Freizeitangebotes für die Region.

Die Natur wird ebenfalls wesentlich von den Planungen in der Flurneuordnung profitieren. Maßnahmen wie die Renaturierung und Öffnung von Gewässern sowie die Schaffung von Buntbrachestreifen mit Sickermulden werden einen positiven Beitrag zur Biodiversität leisten und gleichzeitig den Wasserhaushalt verbessern. Dabei wird die Neuanlage von insgesamt einem Hektar an Saumstreifen und Sukzessionsflächen einen wesentlichen Schwerpunkt bilden um der heimischen Fauna und Flora eine neue Heimat zu bieten.

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnung

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Flurneuordnung

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